Kriegszeitungen aus dem Besitz von Carl Popp, item 66

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 linke Seite 

 linke Spalte 

                 Die Unterstützungseinrichtungen

            des Württembergischen Kriegerbundes

Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

___________________________________________________________

     1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

kommen in Betracht:

a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

     jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

    durch Krankheit;

b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

    werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

    hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

    Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

    (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

    angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

bliebene (Witwen und Waisen).

     2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

bestimmt, und zwar:

a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

    1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

Mittel;

c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

______________________________________________________________________

                 Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                             Kriegerbundes

                         Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                             Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

_____________________________________________________________________

An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

geratenen Bundesmitglieder;

2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

Kriegsteilnehmer des Bundes;

4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

unterstützt werden;

7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


 rechte Spalte 

             Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                     kameradschaft Hassia               

           Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

               Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

___________________________________________________________________

     1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

14 500 Mark.

     2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

     3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

Mark werden für Unterstützungen verwendet.

     4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

     5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

     6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

     7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

besondere Vorteile gewährt werden.

_______________________________________________________________________

                   Die Unterstützungseinrichtungen des

                   Mecklenburgischen Kriegerverbandes

______________________________________________________________________________

     1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

     2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

     3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

_________________________________________________________________________

                 Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                  Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

     1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

__________________________________________________________________________

Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


 rechte Seite 

 linke Spalte 

der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

     2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

Ende 1918 22 576 Mark. 

     3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

     4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

Stammvermögen 50 000 Mark.

__________  __________________________________________________________

                                 Die Unterstützungen

                 des Hamburger Kriegerverbandes

____________________________________________________________________________

     Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


 Fortsetzung rechte Spalte 

wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

     Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

gezahlt:

     1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

         1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

         a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

             Unterstützungskasse des Verbandes in 160

             Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

         b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

             bandes:

             an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

             an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

          Davon an Mitglieder des Verbandes:

             an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

             an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                             13 995 M.

          an Nichtmitglieder:     

             an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

             an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                               29 145 M.

          c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

             an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

             an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

2. An Mitglieder und Hinterbliebene

             von solchen:

           d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

               Unterstützungskassen:

              an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

           e) an Familien-Unterstützungen:

            in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                               Im ganzen: 129 065 M.


  

                             Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


 linke Spalte 

     Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

Platz gegriffen haben.

     Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die

Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen

Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der

beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von

den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-

Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß

schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von


 rechte Spalte 

Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in

Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-

berufung von Beamten  zum Heeresdienst und durch Zuteilung von

Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-

wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-

arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-

weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.

Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der

Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden

Monats festgesetzt ist.

     Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-

kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-

zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse

aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.

Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-

stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der

Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß

Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten

leicht möglich waren.

     Bei diesem Geschäftsgang dürfte es erklärlich sein, daß einerseits 

die Benachrichtigung der Sparer durch die heimische Sparkasse mit-

unter länger auf sich warten ließ oder auch nicht oder nur schwer

erfolgen konnte. Auch bei inzwischen eingetretenen häufigen Truppen-

verschiebungen, bei Abkommandierungen oder Verwundungen usw.

kamen die Benachrichtigungskarten der Sparkassen häufig als unzu-

stellbar zurück.

     Man muß ferner die Schwierigkeiten der Feldpost und bis zu

einem gewissen Grade während des Krieges auch der heimatlichen

Post bedenken, um es begreiflich zu finden, daß gerade diese Ein-

_________________________________________________________________________

Krieger=Erholungsheime  /   Waisenhäuser


                                                               

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                 Die Unterstützungseinrichtungen

            des Württembergischen Kriegerbundes

Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

___________________________________________________________

     1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

kommen in Betracht:

a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

     jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

    durch Krankheit;

b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

    werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

    hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

    Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

    (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

    angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

bliebene (Witwen und Waisen).

     2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

bestimmt, und zwar:

a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

    1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

Mittel;

c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

______________________________________________________________________

                 Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                             Kriegerbundes

                         Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                             Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

_____________________________________________________________________

An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

geratenen Bundesmitglieder;

2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

Kriegsteilnehmer des Bundes;

4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

unterstützt werden;

7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


 rechte Spalte 

             Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                     kameradschaft Hassia               

           Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

               Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

___________________________________________________________________

     1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

14 500 Mark.

     2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

     3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

Mark werden für Unterstützungen verwendet.

     4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

     5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

     6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

     7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

besondere Vorteile gewährt werden.

_______________________________________________________________________

                   Die Unterstützungseinrichtungen des

                   Mecklenburgischen Kriegerverbandes

______________________________________________________________________________

     1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

     2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

     3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

_________________________________________________________________________

                 Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                  Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

     1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

__________________________________________________________________________

Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


 rechte Seite 

 linke Spalte 

der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

     2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

Ende 1918 22 576 Mark. 

     3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

     4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

Stammvermögen 50 000 Mark.

__________  __________________________________________________________

                                 Die Unterstützungen

                 des Hamburger Kriegerverbandes

____________________________________________________________________________

     Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


 Fortsetzung rechte Spalte 

wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

     Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

gezahlt:

     1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

         1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

         a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

             Unterstützungskasse des Verbandes in 160

             Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

         b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

             bandes:

             an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

             an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

          Davon an Mitglieder des Verbandes:

             an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

             an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                             13 995 M.

          an Nichtmitglieder:     

             an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

             an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                               29 145 M.

          c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

             an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

             an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

2. An Mitglieder und Hinterbliebene

             von solchen:

           d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

               Unterstützungskassen:

              an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

           e) an Familien-Unterstützungen:

            in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                               Im ganzen: 129 065 M.


  

                             Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


 linke Spalte 

     Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

Platz gegriffen haben.

     Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die

Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen

Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der

beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von

den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-

Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß

schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von


 rechte Spalte 

Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in

Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-

berufung von Beamten  zum Heeresdienst und durch Zuteilung von

Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-

wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-

arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-

weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.

Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der

Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden

Monats festgesetzt ist.

     Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-

kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-

zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse

aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.

Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-

stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der

Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß

Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten

leicht möglich waren.

     Bei diesem Geschäftsgang dürfte es erklärlich sein, daß einerseits 

die Benachrichtigung der Sparer durch die heimische Sparkasse mit-

unter länger auf sich warten ließ oder auch nicht oder nur schwer

erfolgen konnte. Auch bei inzwischen eingetretenen häufigen Truppen-

verschiebungen, bei Abkommandierungen oder Verwundungen usw.

kamen die Benachrichtigungskarten der Sparkassen häufig als unzu-

stellbar zurück.

     Man muß ferner die Schwierigkeiten der Feldpost und bis zu

einem gewissen Grade während des Krieges auch der heimatlichen

Post bedenken, um es begreiflich zu finden, daß gerade diese Ein-

_________________________________________________________________________

Krieger=Erholungsheime  /   Waisenhäuser


                                                               


Transcription history
  • July 2, 2017 21:09:46 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.


      

                                 Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


     linke Spalte 

         Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

    im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

    mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

    Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

    im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

    der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

    eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

    abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

    zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

    weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

    der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

    in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

    die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

    Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

    Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

    der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

    Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

    manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

    der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

    Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

    Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

    und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

    Platz gegriffen haben.

         Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die

    Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen

    Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der

    beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von

    den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-

    Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß

    schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von


     rechte Spalte 

    Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in

    Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-

    berufung von Beamten  zum Heeresdienst und durch Zuteilung von

    Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-

    wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-

    arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-

    weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.

    Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der

    Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden

    Monats festgesetzt ist.

         Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-

    kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-

    zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse

    aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.

    Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-

    stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der

    Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß

    Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten

    leicht möglich waren.

         Bei diesem Geschäftsgang dürfte es erklärlich sein, daß einerseits 

    die Benachrichtigung der Sparer durch die heimische Sparkasse mit-

    unter länger auf sich warten ließ oder auch nicht oder nur schwer

    erfolgen konnte. Auch bei inzwischen eingetretenen häufigen Truppen-

    verschiebungen, bei Abkommandierungen oder Verwundungen usw.

    kamen die Benachrichtigungskarten der Sparkassen häufig als unzu-

    stellbar zurück.

         Man muß ferner die Schwierigkeiten der Feldpost und bis zu

    einem gewissen Grade während des Krieges auch der heimatlichen

    Post bedenken, um es begreiflich zu finden, daß gerade diese Ein-

    _________________________________________________________________________

    Krieger=Erholungsheime  /   Waisenhäuser


                                                                   

  • July 2, 2017 21:08:11 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.


      

                                 Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


     linke Spalte 

         Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

    im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

    mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

    Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

    im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

    der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

    eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

    abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

    zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

    weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

    der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

    in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

    die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

    Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

    Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

    der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

    Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

    manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

    der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

    Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

    Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

    und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

    Platz gegriffen haben.

         Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die

    Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen

    Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der

    beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von

    den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-

    Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß

    schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von


     rechte Spalte 

    Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in

    Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-

    berufung von Beamten  zum Heeresdienst und durch Zuteilung von

    Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-

    wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-

    arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-

    weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.

    Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der

    Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden

    Monats festgesetzt ist.

         Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-

    kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-

    zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse

    aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.

    Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-

    stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der

    Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß

    Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten

    leicht möglich waren.

         Bei diesem Geschäftsgang dürfte es erklärlich sein, daß einerseits 

    die Benachrichtigung der Sparer durch die heimische Sparkasse mit-

    unter länger auf sich warten ließ oder auch nicht oder nur schwer

    erfolgen konnte. Auch bei inzwischen eingetretenen häufigen Truppen-

    verschiebungen, bei Abkommandierungen oder Verwundungen usw.

    kamen die Benachrichtigungskarten der Sparkassen häufig als unzu-

    stellbar zurück.

         Man muß ferner die Schwierigkeiten der Feldpost und bis zu

    einem gewissen Grade während des Krieges auch der heimatlichen

    Post bedenken, um es begreiflich zu finden, daß gerade diese Ein-


                                                                   


  • July 2, 2017 21:06:21 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.


      

                                 Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


     linke Spalte 

         Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

    im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

    mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

    Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

    im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

    der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

    eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

    abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

    zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

    weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

    der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

    in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

    die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

    Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

    Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

    der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

    Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

    manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

    der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

    Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

    Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

    und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

    Platz gegriffen haben.

         Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die

    Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen

    Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der

    beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von

    den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-

    Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß

    schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von


     rechte Spalte 

    Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in

    Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-

    berufung von Beamten  zum Heeresdienst und durch Zuteilung von

    Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-

    wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-

    arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-

    weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.

    Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der

    Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden

    Monats festgesetzt ist.

         Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-

    kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-

    zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse

    aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.

    Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-

    stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der

    Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß

    Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten

    leicht möglich waren.

         Bei diesem Geschäftsgang dürfte es erklärlich sein, daß einerseits 

    die Benachrichtigung der Sparer durch die heimische Sparkasse mit-

    unter länger auf sich warten ließ oder auch nicht oder nur schwer

    erfolgen konnte. Auch bei inzwischen eingetretenen häufigen Truppen-

    verschiebungen, bei Abkommandierungen oder Verwundungen usw.

    kamen die Benachrichtigungskarten der Sparkassen häufig als unzu-

    stellbar zurück.


                                                                   


  • July 2, 2017 21:03:13 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.


      

                                 Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


     linke Spalte 

         Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

    im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

    mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

    Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

    im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

    der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

    eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

    abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

    zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

    weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

    der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

    in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

    die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

    Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

    Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

    der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

    Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

    manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

    der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

    Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

    Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

    und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

    Platz gegriffen haben.

         Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die

    Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen

    Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der

    beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von

    den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-

    Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß

    schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von


     rechte Spalte 

    Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in

    Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-

    berufung von Beamten  zum Heeresdienst und durch Zuteilung von

    Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-

    wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-

    arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-

    weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.

    Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der

    Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden

    Monats festgesetzt ist.

         Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-

    kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-

    zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse

    aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.

    Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-

    stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der

    Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß

    Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten

    leicht möglich waren.


                                                                   


  • July 2, 2017 20:55:27 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.


      

                                 Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


     linke Spalte 

         Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

    im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

    mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

    Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

    im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

    der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

    eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

    abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

    zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

    weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

    der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

    in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

    die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

    Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

    Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

    der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

    Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

    manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

    der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

    Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

    Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

    und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

    Platz gegriffen haben.

         Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die

    Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen

    Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der

    beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von

    den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-

    Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß

    schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von


     rechte Spalte 

    Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in

    Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-

    berufung von Beamten  zum Heeresdienst und durch Zuteilung von

    Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-

    wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-

    arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-

    weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.


                                                                   


  • July 2, 2017 20:50:01 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.


      

                                 Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


     linke Spalte 

         Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

    im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

    mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

    Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

    im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

    der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

    eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

    abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

    zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

    weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

    der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

    in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

    die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

    Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

    Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

    der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

    Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

    manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

    der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

    Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

    Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

    und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

    Platz gegriffen haben.

         Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die

    Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen

    Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der

    beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von

    den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-

    Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß

    schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von

                                                                   


  • July 2, 2017 20:45:06 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.


      

                                 Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?


     linke Spalte 

    Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen

    im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung

    mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den

    Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits

    im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung

    der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken

    eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-

    abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils

    zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-

    weisung ging ein namentliches  Verzeichnis der feldgrauen Sparer,

    der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen

    in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden

    die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen

    Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes

    Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe

    der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.

    Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,

    manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung

    der betreffenden Sparkasse über das  Eintreffen des überwiesenen

    Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der

    Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,

    und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern

    Platz gegriffen haben.

                                                                   


  • June 30, 2017 22:08:45 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.


      

                                 Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?

     linke Spalte 


                                                                   


  • June 30, 2017 22:06:27 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                 13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.

      

                                                                   


  • June 30, 2017 22:05:15 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                  13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

              c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:

                 an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 155 "

                 an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . .  27 540 "

    2. An Mitglieder und Hinterbliebene

                 von solchen:

               d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-

                   Unterstützungskassen:

                  an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8 775 "

               e) an Familien-Unterstützungen:

                in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    230 " 

                                                                                   Im ganzen: 129 065 M.

      

                                                                   


  • June 30, 2017 21:56:56 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050"

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                  13 995 M.

              an Nichtmitglieder:     

                 an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.

                 an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "

                                                                                   29 145 M.

      


  • June 30, 2017 21:53:43 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen


     Fortsetzung rechte Spalte 

    wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,

    erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende

    Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-

    stens 3000 Mark auf  rund 15 000 Mark pro Jahr.

         Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen

    gezahlt:

         1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,

             1914/18 und an Hinerbliebene von solchen:

             a) aus der Kombattanten- und Kameraden-

                 Unterstützungskasse des Verbandes in 160

                 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 225 M.

             b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-

                 bandes:

                 an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27 090 "

                 an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050"

              Davon an Mitglieder des Verbandes:

                 an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . .  8 645 M.

                 an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 350 "

                                                                                  13 995 M.


  • June 30, 2017 21:39:22 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der

    Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,

    Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,

    davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von

    185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen




  • June 30, 2017 21:35:07 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________

         Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-

    stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken

    des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,

    11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-

    tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges

    Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen  kleinen Unterstützungs-

    beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den

    40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-

    teilt werden.





  • June 30, 2017 21:29:51 Beate Jochem

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     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.

    __________  __________________________________________________________

                                     Die Unterstützungen

                     des Hamburger Kriegerverbandes

    ____________________________________________________________________________



  • June 30, 2017 21:26:59 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 

         3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu

    Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von

    70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.

         4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes 

    unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-

    Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich

    an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.

    Stammvermögen 50 000 Mark.



  • June 30, 2017 21:22:56 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden. 

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 

    der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918

    102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen

    Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.

         2.  Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt

    wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom

    Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen

    Ende 1918 22 576 Mark. 


  • June 30, 2017 21:15:28 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


     rechte Seite 

     linke Spalte 


  • June 30, 2017 21:13:35 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

    __________________________________________________________________________

    Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten


      



  • June 30, 2017 21:12:46 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt

    _________________________________________________________________________

                     Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich

                      Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes

         1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.

    Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-

    stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen

      



  • June 30, 2017 21:09:25 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt.

      



  • June 30, 2017 21:08:25 Beate Jochem

     linke Seite 

     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in de

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.

         3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-

    thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn

    als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande

    überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-

    glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.

    Die Dauer des jeweiligen aufenthalts ist für die einzelnen Mit-

    glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt.

      



  • June 30, 2017 21:04:09 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes

    ______________________________________________________________________________

         1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.

    Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der

    Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen

    Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.

         2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen

    Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,

    und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres

    Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens

    außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in de

    Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.



  • June 30, 2017 20:56:31 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu


    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.

    _______________________________________________________________________

                       Die Unterstützungseinrichtungen des

                       Mecklenburgischen Kriegerverbandes


  • June 30, 2017 20:55:11 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu

    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.


  • June 30, 2017 20:53:25 Beate Jochem

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                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mitt 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit z

    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.

         7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-

    versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für

    Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern

    besondere Vorteile gewährt werden.


  • June 30, 2017 20:51:18 Beate Jochem

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                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mitt 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.

         5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die

    Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit z

    bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.

         6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen

    Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder

    auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei

    billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen

    bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark

    ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum

    Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.


  • June 30, 2017 20:44:23 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

         1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.

         2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von

    1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-

    lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen

    5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.

         3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mitt 1200

    Mark werden für Unterstützungen verwendet.

         4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-

    halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-

    unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.



  • June 30, 2017 20:39:18 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


     rechte Spalte 

                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

    1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder

    14 500 Mark.


  • June 30, 2017 20:36:42 Beate Jochem

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     linke Spalte 

                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


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                 Unterstützungseinrichtungen der Krieger -

                         kameradschaft Hassia               

               Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"

                   Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________________

    1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den

    Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine

    Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen

    Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr

    1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe

    13 325 Mark, für 1914


  • June 30, 2017 20:29:49 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

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                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.



  • June 30, 2017 20:28:48 Beate Jochem

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                des Württembergischen Kriegerbundes

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                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

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                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;

    7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-

    bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;

    8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung

    der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern

    mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.


  • June 30, 2017 20:26:10 Beate Jochem

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                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;

    4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-

    teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob

    dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;

    5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung

    bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.

    6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-

    digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen

    unterstützt werden;


  • June 30, 2017 20:21:41 Beate Jochem

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         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

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                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

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    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;

    3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds

    und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger

    Kriegsteilnehmer des Bundes;


  • June 30, 2017 20:19:06 Beate Jochem

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         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.

    ______________________________________________________________________

                     Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen 

                                                 Kriegerbundes

                             Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"

                                 Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.

    _____________________________________________________________________

    An Unterstützungseinrichtungen bestehen:

    1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not

    geratenen Bundesmitglieder;

    2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,

    welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)

    Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben.


  • June 30, 2017 20:12:32 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

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                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-

    stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.




  • June 30, 2017 20:11:43 Beate Jochem

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                     Die Unterstützungseinrichtungen

                des Württembergischen Kriegerbundes

    Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung" 

                    Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.

    ___________________________________________________________

         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

    a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von

        1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)

    b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg

    1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr, 

    und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren

    Mittel;

    c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme

    in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu

    kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden




  • June 30, 2017 20:06:11 Beate Jochem

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         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheit;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

        




  • June 30, 2017 20:05:19 Beate Jochem

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         1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund

    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheut;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende

        (allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-

        angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;

    f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-

    bliebene (Witwen und Waisen).

         2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-

    schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind

    bestimmt, und zwar:

        




  • June 30, 2017 20:00:50 Beate Jochem

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    kommen in Betracht:

    a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-

         jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden

        durch Krankheut;

    b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-

        bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;

    c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-

        werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;

    d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung

        hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen

        Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;

    e)




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  • 50.6293465||3.05707689999997||

    Lille, Frankreich

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12998 / 199772
Source
http://europeana1914-1918.eu/...
Contributor
Uta Hentschel
License
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/


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