Kriegszeitungen aus dem Besitz von Carl Popp, item 66
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
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der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?
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Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen
im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung
mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den
Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits
im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung
der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken
eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-
abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils
zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-
weisung ging ein namentliches Verzeichnis der feldgrauen Sparer,
der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen
in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden
die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen
Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes
Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe
der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.
Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,
manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung
der betreffenden Sparkasse über das Eintreffen des überwiesenen
Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der
Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,
und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern
Platz gegriffen haben.
Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die
Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen
Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der
beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von
den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-
Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß
schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von
rechte Spalte
Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in
Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-
berufung von Beamten zum Heeresdienst und durch Zuteilung von
Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-
wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-
arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-
weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.
Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der
Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden
Monats festgesetzt ist.
Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-
kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-
zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse
aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.
Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-
stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der
Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß
Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten
leicht möglich waren.
Bei diesem Geschäftsgang dürfte es erklärlich sein, daß einerseits
die Benachrichtigung der Sparer durch die heimische Sparkasse mit-
unter länger auf sich warten ließ oder auch nicht oder nur schwer
erfolgen konnte. Auch bei inzwischen eingetretenen häufigen Truppen-
verschiebungen, bei Abkommandierungen oder Verwundungen usw.
kamen die Benachrichtigungskarten der Sparkassen häufig als unzu-
stellbar zurück.
Man muß ferner die Schwierigkeiten der Feldpost und bis zu
einem gewissen Grade während des Krieges auch der heimatlichen
Post bedenken, um es begreiflich zu finden, daß gerade diese Ein-
_________________________________________________________________________
Krieger=Erholungsheime / Waisenhäuser
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
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1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
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Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
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An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
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1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
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Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
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1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
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Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
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der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
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Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?
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Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen
im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung
mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den
Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits
im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung
der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken
eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-
abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils
zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-
weisung ging ein namentliches Verzeichnis der feldgrauen Sparer,
der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen
in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden
die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen
Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes
Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe
der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.
Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,
manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung
der betreffenden Sparkasse über das Eintreffen des überwiesenen
Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der
Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,
und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern
Platz gegriffen haben.
Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die
Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen
Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der
beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von
den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-
Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß
schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von
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Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in
Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-
berufung von Beamten zum Heeresdienst und durch Zuteilung von
Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-
wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-
arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-
weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.
Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der
Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden
Monats festgesetzt ist.
Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-
kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-
zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse
aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.
Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-
stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der
Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß
Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten
leicht möglich waren.
Bei diesem Geschäftsgang dürfte es erklärlich sein, daß einerseits
die Benachrichtigung der Sparer durch die heimische Sparkasse mit-
unter länger auf sich warten ließ oder auch nicht oder nur schwer
erfolgen konnte. Auch bei inzwischen eingetretenen häufigen Truppen-
verschiebungen, bei Abkommandierungen oder Verwundungen usw.
kamen die Benachrichtigungskarten der Sparkassen häufig als unzu-
stellbar zurück.
Man muß ferner die Schwierigkeiten der Feldpost und bis zu
einem gewissen Grade während des Krieges auch der heimatlichen
Post bedenken, um es begreiflich zu finden, daß gerade diese Ein-
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?
linke Spalte
Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen
im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung
mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den
Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits
im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung
der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken
eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-
abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils
zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-
weisung ging ein namentliches Verzeichnis der feldgrauen Sparer,
der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen
in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden
die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen
Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes
Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe
der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.
Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,
manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung
der betreffenden Sparkasse über das Eintreffen des überwiesenen
Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der
Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,
und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern
Platz gegriffen haben.
Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die
Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen
Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der
beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von
den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-
Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß
schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von
rechte Spalte
Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in
Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-
berufung von Beamten zum Heeresdienst und durch Zuteilung von
Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-
wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-
arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-
weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.
Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der
Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden
Monats festgesetzt ist.
Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-
kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-
zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse
aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.
Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-
stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der
Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß
Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten
leicht möglich waren.
Bei diesem Geschäftsgang dürfte es erklärlich sein, daß einerseits
die Benachrichtigung der Sparer durch die heimische Sparkasse mit-
unter länger auf sich warten ließ oder auch nicht oder nur schwer
erfolgen konnte. Auch bei inzwischen eingetretenen häufigen Truppen-
verschiebungen, bei Abkommandierungen oder Verwundungen usw.
kamen die Benachrichtigungskarten der Sparkassen häufig als unzu-
stellbar zurück.
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
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Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
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der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?
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Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen
im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung
mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den
Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits
im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung
der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken
eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-
abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils
zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-
weisung ging ein namentliches Verzeichnis der feldgrauen Sparer,
der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen
in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden
die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen
Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes
Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe
der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.
Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,
manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung
der betreffenden Sparkasse über das Eintreffen des überwiesenen
Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der
Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,
und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern
Platz gegriffen haben.
Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die
Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen
Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der
beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von
den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-
Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß
schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von
rechte Spalte
Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in
Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-
berufung von Beamten zum Heeresdienst und durch Zuteilung von
Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-
wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-
arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-
weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.
Ein Nachteil für die Sparer war hiermit nicht verbunden, weil der
Zinsbeginn rückwirkend auf den 1. des der Einzahlung. folgenden
Monats festgesetzt ist.
Einige wenige Sparkassen hatten überhaupt keine Kriegsspar-
kartenzuweisungen angenommen und die Überweisungen an die Giro-
zentrale zurückgesandt. In solchen Fällen mußte eine Ersatzsparkasse
aufgestellt und dieser die verweigerte Annahme zugeleitet werden.
Außerdem waren die im Wege des Durchschreibverfahrens herge-
stellten, an die Girozentrale gelangten Namensverzeichnisse der
Sparer mitunter undeutlich und mangelhaft angefertigt, so daß
Fehlleitungen von Spargeldern und Irrtümer bei Anlagen der Konten
leicht möglich waren.
-
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?
linke Spalte
Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen
im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung
mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den
Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits
im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung
der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken
eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-
abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils
zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-
weisung ging ein namentliches Verzeichnis der feldgrauen Sparer,
der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen
in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden
die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen
Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes
Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe
der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.
Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,
manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung
der betreffenden Sparkasse über das Eintreffen des überwiesenen
Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der
Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,
und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern
Platz gegriffen haben.
Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die
Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen
Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der
beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von
den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-
Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß
schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von
rechte Spalte
Dutzenden von Hilfskräften eine verhältnismäßig sehr lange Zeit in
Anspruch nahm. Die heimischen Sparkassen selbst waren durch Ein-
berufung von Beamten zum Heeresdienst und durch Zuteilung von
Arbeiten aller Art, besonders in der Kriegsfürsorge und Kommunal-
wirtschaft so stark in Anspruch genommen, daß auch sie die Auf-
arbeitung der ihnen von den Girozentralen zugehenden Über-
weisungen für Kriegssparmarken nur allmählich bewältigen konnten.
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
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der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?
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Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen
im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung
mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den
Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits
im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung
der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken
eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-
abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils
zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-
weisung ging ein namentliches Verzeichnis der feldgrauen Sparer,
der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen
in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden
die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen
Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes
Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe
der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.
Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,
manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung
der betreffenden Sparkasse über das Eintreffen des überwiesenen
Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der
Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,
und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern
Platz gegriffen haben.
Diese Beunruhigung ist aber tatsächlich völlig unbegründet; die
Kriegssparkarten-Einrichtung litt ursprünglich wohl an verschiedenen
Kinderkrankheiten, die aber durch geeignetes Zusammenarbeiten der
beteiligten Stellen nach und nach behoben werden konnten. Von
den Truppenteilen liefen die vielen kleinen und kleinsten Sparmarken-
Beträge bei den Girozentralen in solch ungeheuren Mengen ein, daß
schon deren Sichtung und Verarbeitung trotz der Zuhilfenahme von
-
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?
linke Spalte
Um den Heeresangehörigen die bequeme Anlage von Ersparnissen
im Felde bei einer heimischen Sparkasse sowie die Beteiligung
mit kleinen Beiträgen an den Kriegsanleihen und damit den
Genuß einer vorteilhaften Verzinsung zu ermöglichen, war bereits
im Jahre 1916 die allen Feldzugsteilnehmern bekannte Einrichtung
der Kriegssparmarken geschaffen worden. Die für die Sparmarken
eingegangenen Gelder wurden durch die Truppenteile einer Haupt-
abrechnungsstelle, nämlich der für den Standort des Truppenteils
zuständigen Sparkassen-Girozentrale überwiesen. Mit der Über-
weisung ging ein namentliches Verzeichnis der feldgrauen Sparer,
der gesparten Beträge und der in Betracht kommenden Sparkassen
in doppelter Fertigung an die Girozentralen ab. Von diesen wurden
die überwiesenen Beträge auf die in den Verzeichnissen angegebenen
Sparkassen verteilt. Letztere hatten für jeden Sparer ein eigenes
Konto anzulegen und den Inhaber der Sparmarken unter Angabe
der Kontennummer durch eine Postkarte hiervon zu verständigen.
Diese Benachrichtigung ließ in manchen Fällen lange auf sich warten,
manche Sparer mögen überhaupt nicht in den Besitz einer Mitteilung
der betreffenden Sparkasse über das Eintreffen des überwiesenen
Betrages gelangt sein. Im letzteren Falle hatte der Inhaber der
Sparmarken also keine Kenntnis über den Verbleib seines Geldes,
und es mag da und dort eine gewisse Beunruhigung bei den Sparern
Platz gegriffen haben.
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
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der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
Wo finden wir unsere Kriegsspargelder wieder?
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050 "
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
c) aus der Stiftung für Hamburger Veteranen:
an 241 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 155 "
an 250 Witwen und sonstige Angehörige . . . . . . . 27 540 "
2. An Mitglieder und Hinterbliebene
von solchen:
d) aus den Witwen- und Hinterbliebenen-
Unterstützungskassen:
an 449 Witwen und Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 775 "
e) an Familien-Unterstützungen:
in 8 Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 "
Im ganzen: 129 065 M.
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinterbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050"
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
an Nichtmitglieder:
an 527 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 445 M.
an 428 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 700 "
29 145 M.
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linke Seite
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
Fortsetzung rechte Spalte
wieder der Beitrag für die volle Mitgliederzahl zu entrichten ist,
erhöht sich der für die folgenden Jahre zur Verfügung stehende
Unterstützungsbetrag aus Beiträgen und Kapitalzinsen um minde-
stens 3000 Mark auf rund 15 000 Mark pro Jahr.
Im Jahre 1918 sind an Unterstützungen
gezahlt:
1. an Kriegsteilnehmer von 1848/51, 64, 66, 70/71,
1914/18 und an Hinerbliebene von solchen:
a) aus der Kombattanten- und Kameraden-
Unterstützungskasse des Verbandes in 160
Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 225 M.
b) aus der Kriegsveteranen-Stiftung des Ver-
bandes:
an 774 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 090 "
an 642 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 050"
Davon an Mitglieder des Verbandes:
an 247 Veteranen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 645 M.
an 214 Witwen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 350 "
13 995 M.
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden. 1919 stehen aus den beiden Witwen-Kassen und der
Waisen- und Hinterbliebenen-Kasse zur Verteilung an Witwen,
Waisen und sonstigen Hinterbliebene 12 000 Mark zur Verfügung,
davon an Zinsen aus dem Ende 1918 vorhandenen Kapital von
185 000 Mark - 7127 Mark. Da für 1919 von unseren Vereinen
-
linke Seite
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
Am 28. Mai 1879 wurde von den seiner Zeit in Hamburg be-
stehenden 11 Kampfgenossen- und Kriegervereinen zum Andenken
des Tages der goldenen Hochzeit unseres ersten Kaiserpaares,
11. Juni, die Unterstützungskasse für hilfsbedürf-
tige Witwen errichtet. diese kann demnach jetzt auf ein 40jähriges
Bestehen zurückblicken. Aus den erstjährigen kleinen Unterstützungs-
beträgen sind ansehnliche Summen geworden; es konnten in den
40 Jahren in 7458 Fällen 157 780 Mark an bedürftige Witwen ver-
teilt werden.
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
__________ __________________________________________________________
Die Unterstützungen
des Hamburger Kriegerverbandes
____________________________________________________________________________
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
linke Spalte
der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
3. Die Veteranendank-Stiftung. Gezahlt wurden zu
Weihnachten 1918 2550 Mark. Geschenke an 102 Veteranen von
70/71 und vermittelt 100 Mark vom Reichsverband an 4 Veteranen.
4. Angegliedert und der Verwaltung des Bundesvorstandes
unterstellt, sonst selbständig bestehend, die Carl-Alexander-
Sophien-Stiftung, aus welcher im Jahre 1918 hauptsächlich
an Bundesmitglieder 2638 Mark Unterstützung gezahlt wurden.
Stammvermögen 50 000 Mark.
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
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der Invaliden- und Hinterbliebenen-Fürsorge. Vermögen Ende 1918
102 730 Mark; vermittelt wurden 1960 Mark vom Deutschen
Kriegerbund überwiesene Unterstützungen.
2. Eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse. Gezahlt
wurden 1918 1439 Mark Unterstützungen, vermittelt 1375 Mark vom
Deutschen Kriegerbund überwiesene Unterstützungen. Vermögen
Ende 1918 22 576 Mark.
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
rechte Seite
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-
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
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Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
__________________________________________________________________________
Wohlfahrtspflege auf allen Gebieten
-
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt
_________________________________________________________________________
Unterstützungseinrichtungen des Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbundes
1. Eine Unterstützungskasse für Kameraden.
Gezahlt wurden aus derselben im Jahre 1918 3740 Marrk Unter-
stützungen und 350 Mark Beiträge zu verschiedenen Einrichtungen
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in der
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt.
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in de
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
3. Das Krieger-Erholungsheim Friedrichs-
thal. In diesem Kriegerheim, das von dem früheren Landesherrn
als Stiftung errichtet und dem Mecklenburgischen Kriegerverbande
überwiesen worden ist, können erholungsbedürftige Verbandsmit-
glieder gegen ein geringes Entgelt einen Erholungsaufenthalt finden.
Die Dauer des jeweiligen aufenthalts ist für die einzelnen Mit-
glieder zunächst auf 4 bis 6 Wochen festgesetzt.
-
linke Seite
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
______________________________________________________________________________
1. Die Unterstützungstätigkeiten des Verbandes.
Hilfsbedürftige Kameraden und Kameradenwitwen können aus der
Verbandskasse eine namhafte Unterstützung erhalten, die in einzelnen
Fällen bis zur Höhe von 500 Mark gezahlt worden ist.
2. Die Fechtanstalt des Mecklenburgischen
Kriegerverbandes. Sie sammelt Mittel für Kriegerwaisen,
und zwar nicht nur für die Waisen von früheren Mitgliedern unseres
Verbandes. Die Anstalt hat in den zwei Jahren ihres Bestehens
außerordentlich günstige Erfolge gehabt und ist schon jetzt in de
Lage, mehrere Waisenkinder laufend und dauernd zu unterstützen.
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
_______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des
Mecklenburgischen Kriegerverbandes
-
linke Seite
linke Spalte
Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mit 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit zu
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
-
linke Seite
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mitt 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit z
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
7. Die Hassia hat Verträge mit Gesellschaften für Feuer-
versicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für
Lebensversicherung abgeschlossen, durch welche ihren Mitgliedern
besondere Vorteile gewährt werden.
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mitt 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
5. Ernst-Ludwig-Eleonoren Stiftung. Die
Zinsen dienen dazu, jung verheirateten Kameraden die Möglichkeit z
bieten, eine Lebensversicherung abzuschließen.
6. Die Hassia-Sterbekasse bietet Gelegenheit zu kleinen
Kapitalversicherungen (100 bis 2000 Mark) auf den Todesfall, oder
auch auf Erlebens- und Todesfall, ferner Kinderversicherungen, bei
billigster Beitragsleistung. Die Sterbekasse hat seit ihrem Bestehen
bis 31. Dezember 1918 im ganzen in 2514 Fällen 477 950 Mark
ausbezahlt. Während des Krieges hat die Hassia für bedürftige, zum
Heere eingezogene Kameraden die Beiträge bezahlt mit 35 000 Mark.
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Die Unterstützungseinrichtungen
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1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
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An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
rechte Spalte
Unterstützungseinrichtungen der Krieger -
kameradschaft Hassia
Bundesblatt: "Der Hessische Kamerad"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
2. Den nunmehr im Greisenalter stehenden Veteranen von
1870/71 und früher werden besondere Unterstützungszu-
lagen bewilligt, für 1913 waren im Voranschlag vorgesehen
5800 Mark, ausgegeben wurden 5880 Mark.
3. Prinz-Ludwig Stiftung. Die Zinsen mitt 1200
Mark werden für Unterstützungen verwendet.
4. Ernst-Ludwig -Stiftung. Aus dieser Stiftung er-
halten Waisen und Halbwaisen von Kameraden Konfirmations-
unterstützungen im Gesamtbetrag von 4 bis 5000 Mark.
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
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Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
1. Allgemeine Unterstützungskasse. Von den
Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
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13 325 Mark, für 1914 wurden demnach angefordert wieder
14 500 Mark.
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des Württembergischen Kriegerbundes
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Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
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1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
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Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
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1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
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Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________________
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Einnahmen wird alljährlich in den Voranschlag der Ausgaben eine
Summe für Unterstützungszwecke eingestellt, welche den wirklichen
Aufwand für solche im Vorjahre erheblich übersteigt. Für das Jahr
1913 betrug der Voranschlag 14 500 Mark, die tatsächliche Ausgabe
13 325 Mark, für 1914
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1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
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Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
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Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
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An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
______________________________________________________________________
Die Unterstützungseinrichtungen des Badischen
Kriegerbundes
Bundesblatt: "Badisches Kriegerblatt"
Bezugspreis: 1,50 Mark jährlich.
_____________________________________________________________________
An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
7. ein Fonds für hilfsbedürftige Hinterblie-
bene gefallener Kameraden des Krieges 1914/18;
8. eine Stiftung, deren Kapital nebst Zinsen zur Bestreitung
der Beerdigungskosten von alleinstehenden und in Krankenhäusern
mittellos verstorbenen Veteranen verwendet wird.
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linke Seite
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Die Unterstützungseinrichtungen
des Württembergischen Kriegerbundes
Bundesblatt: "Württembergische Krieger-Zeitung"
Bezugspreis vierteljährlich 75 Pf.
___________________________________________________________
1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
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An Unterstützungseinrichtungen bestehen:
1. eine allgemeine Unterstützungskasse für die in Not
geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
4. ein Veteranendankfonds für hilfsbedürftige Kriegs-
teilnehmer von 1870/71 und deren Hinterbliebene, gleichviel ob
dem Bunde als Mitglied angehörig oder nicht;
5. ein Witwen- und Waisenfonds zur Unterstützung
bedürftiger Witwen und Waisen von Bundesmitgliedern.
6. eine Stiftung, aus deren Zinsen kriegsbeschä-
digte Kameraden des Bundes oder deren Witwen und Waisen
unterstützt werden;
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1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
in die Krieger-Erholungsheime des Bundes zu
kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
stimmungen, soweit und solange die Heime jährlich geöffnet sind.
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geratenen Bundesmitglieder;
2. eine Notstandskasse zur Beihilfe an Bundesmitglieder,
welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
Schaden am Vermögen oder Einkommen erlitten haben;
3. ein Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Fonds
und ein Kriegerhilfsfonds zur Unterstützung bedürftiger
Kriegsteilnehmer des Bundes;
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1. Im Fall aktiver Mitgliedschaft beim Bund
kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
c) Alt- und Jungveteranen finden Aufnahme
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kostenlosem, dreiwöchigem Aufenthalt nach den bestehenden Be-
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welche durch außerordentliche Ereignisse (Feuer, Hagel u. s. f.)
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kommen in Betracht:
a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheit;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen).
2. Für alle Kriegsteilnehmer ohne Unter-
schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
bestimmt, und zwar:
a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
1914/18) und ihre Hinterbliebenen die Kriegsnotwehr,
und zwar in besonderen Fällen nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel;
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a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
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b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
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Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
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angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
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a) für Altveteranen (d. h. Teilnehmer an den Feldzügen von
1870/71 und vorher, sowie an den Kämpfen der Schutztruppe)
b) für Jungveteranen (d. h. Teilnehmer an dem Weltkrieg
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jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
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b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
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Bundeskassen nicht möglich oder nicht ausreichend sind;
e) die Ehrenpräsident von Woellwartth-Spende
(allgemeine Fürsorgekasse) für Bundesmitglieder, ihre Familien-
angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
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a) Die allgemeine Bundeskasse nach mindestens ein-
jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheut;
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c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
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angehörigen und Hinterbliebenen, im übrigen wie unter Punkt d;
f) die Kriegsnotwehr, vorzugsweise für bedürftige Hinter-
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schied, ob sie dem Bund zugehören oder nicht, sind
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jähriger Zugehörigkeit bei Erwerbsunfähigkeit von Kameraden
durch Krankheut;
b) die Witwen- und Waisenkasse für bedürftige Hinter-
bliebene (Witwen und Waisen) früherer aktiver Kameraden;
c) die König Karl-Stiftung vorzugsweise für dauernd er-
werbsunfähige, besonders bedürftige und würdige Kameraden;
d) die Ehrenpräsident Prinz Weimar-Stiftung
hauptsächlich für Altveteranen, wenn Beihilfen aus sonstigen
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Story location Lille, Frankreich
- ID
- 12998 / 199772
- Contributor
- Uta Hentschel
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