Deutsche Kriegszeitung - Illustrierte Wochenausgabe, herausgegeben vom Berliner Lokal-Anzeiger, item 12
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A u f r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlich vor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. - Nun liegt es auf der Hand, daß die Russen die Absicht gehabt hatten, durch ihre Kavallerie unsere Mobilmachung in Ostpreußen zu stören, aber die Grenzschutztruppen ließen sich durch die russischen Kavalleriemassen in keiner Weise imponieren, so daß weder die deutsche Mobilmachung noch die deutsche Versammlung der Truppen auch nur vorübergehend beeinflußt wurden. Diese Tatsache würde gegen die Kavalleriedivisionen im allgemeinen sprechen, wenn wir diese Beweise von der Unfähigkeit derselben auch von anderer Seite erhalten hätten. Da es aber lediglich russische Kavalleriedivisionen waren, die hier versagten, können wir nur noch einmal konstatieren, daß diese Kavallerie überhaupt nicht auf der Höhe ist. - Das Bestätigen der Grenzen vermochten die russischen Kavallerietruppen aber trotz ihrer Furcht vor Schuß und Lanzenstoß doch nicht aufzugeben. Selbst die derben Kopfnüsse, mit denen sie bei jeder Gelegenheit von unseren biederen Ostpreußen bedacht wurden, konnten die Sehnsucht nach Brennen und Plündern nicht stillen, und so kam es denn, daß die Russen am 17. August wieder einen Vorstoß über das längst zerstörte Eydtkuhnen in der Richtung auf Stallupönen machten, um auch dieses heimzusuchen. Zu ihrem Pech trafen sie aber dort auf Teile des
2. Seite, 1. Bild, oben: Nach dem Gefecht: Deutsche bergen die Verwundeten.
2. Seite, 2. Bild, unten: Appell im Feindesland.
Kriegsbilder aus Belgien.
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlich vor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. - Nun liegt es auf der Hand, daß die Russen die Absicht gehabt hatten, durch ihre Kavallerie unsere Mobilmachung in Ostpreußen zu stören, aber die Grenzschutztruppen ließen sich durch die russischen Kavalleriemassen in keiner Weise imponieren, so daß weder die deutsche Mobilmachung noch die deutsche Versammlung der Truppen auch nur vorübergehend beeinflußt wurden. Diese Tatsache würde gegen die Kavalleriedivisionen im allgemeinen sprechen, wenn wir diese Beweise von der Unfähigkeit derselben auch von anderer Seite erhalten hätten. Da es aber lediglich russische Kavalleriedivisionen waren, die hier versagten, können wir nur noch einmal konstatieren, daß diese Kavallerie überhaupt nicht auf der Höhe ist. - Das Bestätigen der Grenzen vermochten die russischen Kavallerietruppen aber trotz ihrer Furcht vor Schuß und Lanzenstoß doch nicht aufzugeben. Selbst die derben Kopfnüsse, mit denen sie bei jeder Gelegenheit von unseren biederen Ostpreußen bedacht wurden, konnten die Sehnsucht nach Brennen und Plündern nicht stillen, und so kam es denn, daß die Russen am 17. August wieder einen Vorstoß über das längst zerstörte Eydtkuhnen in der Richtung auf Stallupönen machten, um auch dieses heimzusuchen. Zu ihrem Pech trafen sie aber dort auf Teile des
2. Seite, 1. Bild, oben: Nach dem Gefecht: Deutsche bergen die Verwundeten.
2. Seite, 2. Bild, unten: Appell im Feindesland.
Kriegsbilder aus Belgien.
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlich vor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. - Nun liegt es auf der Hand, daß die Russen die Absicht gehabt hatten, durch ihre Kavallerie unsere Mobilmachung in Ostpreußen zu stören, aber die Grenzschutztruppen ließen sich durch die russischen Kavalleriemassen in keiner Weise imponieren, so daß weder die deutsche Mobilmachung noch die deutsche Versammlung der Truppen auch nur vorübergehend beeinflußt wurden. Diese Tatsache würde gegen die Kavalleriedivisionen im allgemeinen sprechen, wenn wir diese Beweise von der Unfähigkeit derselben auch von anderer Seite erhalten hätten. Da es aber lediglich russische Kavalleriedivisionen waren, die hier versagten, können wir nur noch einmal konstatieren, daß diese Kavallerie überhaupt nicht auf der Höhe ist. - Das Bestätigen der Grenzen vermochten die russischen Kavallerietruppen aber trotz ihrer Furcht vor Schuß und Lanzenstoß doch nicht aufzugeben. Selbst die derben Kopfnüsse, mit denen sie bei jeder Gelegenheit von unseren biederen Ostpreußen bedacht wurden, konnten die Sehnsucht nach Brennen und Plündern nicht stillen, und so kam es denn, daß die Russen am 17. August wieder einen Vorstoß über das längst zerstörte Eydtkuhnen in der Richtung auf Stallupönen machten, um auch dieses heimzusuchen. Zu ihrem Pech trafen sie aber dort auf Teile des
2. Seite, 1. Bild, oben: Nach dem Gefecht: Deutsche bergen die Verwundeten.
2. Seite, 2. Bild, unten: Appell im Feindeland.
Kriegsbilder aus Belgien.
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlich vor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. - Nun liegt es auf der Hand, daß die Russen die Absicht gehabt hatten, durch ihre Kavallerie unsere Mobilmachung in Ostpreußen zu stören, aber die Grenzschutztruppen ließen sich durch die russischen Kavalleriemassen in keiner Weise imponieren, so daß weder die deutsche Mobilmachung noch die deutsche Versammlung der Truppen auch nur vorübergehend beeinflußt wurden. Diese Tatsache würde gegen die Kavalleriedivisionen im allgemeinen sprechen, wenn wir diese Beweise von der Unfähigkeit derselben auch von anderer Seite erhalten hätten. Da es aber lediglich russische Kavalleriedivisionen waren, die hier versagten, können wir nur noch einmal konstatieren, daß diese Kavallerie überhaupt nicht auf der Höhe ist. - Das Bestätigen der Grenzen vermochten die russischen Kavallerietruppen aber trotz ihrer Furcht vor Schuß und Lanzenstoß doch nicht aufzugeben. Selbst die derben Kopfnüsse, mit denen sie bei jeder Gelegenheit von unseren biederen Ostpreußen bedacht wurden, konnten die Sehnsucht nach Brennen und Plündern nicht stillen, und so kam es denn, daß die Russen am 17. August wieder einen Vorstoß über das längst zerstörte Eydtkuhnen in der Richtung auf Stallupönen machten, um auch dieses heimzusuchen. Zu ihrem Pech trafen sie aber dort auf Teile des
2. Seite, 1. Bild, oben: Nach dem Gefecht: Deutshce bergen die Verwundeten.
2. Seite, 2. Bild, unten: Appell im Feindeland.
Kriegsbilder aus Belgien.
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlich vor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. - Nun liegt es auf der Hand, daß die Russen die Absicht gehabt hatten, durch ihre Kavallerie unsere Mobilmachung in Ostpreußen zu stören, aber die Grenzschutztruppen ließen sich durch die russischen Kavalleriemassen in keiner Weise imponieren, so daß weder die deutsche Mobilmachung noch die deutsche Versammlung der Truppen auch nur vorübergehend beeinflußt wurden. Diese Tatsache würde gegen die Kavalleriedivisionen im allgemeinen sprechen, wenn wir diese Beweise von der Unfähigkeit derselben auch von anderer Seite erhalten hätten. Da es aber lediglich russische Kavalleriedivisionen waren, die hier versagten, können wir nur noch einmal konstatieren, daß diese Kavallerie überhaupt nicht auf der Höhe ist. - Das Bestätigen der Grenzen vermochten die russischen Kavallerietruppen aber trotz ihrer Furcht vor Schuß und Lanzenstoß doch nicht aufzugeben. Selbst die derben Kopfnüsse, mit denen sie bei jeder Gelegenheit von unseren biederen Ostpreußen bedacht wurden, konnten die Sehnsucht nach Brennen und Plündern nicht stillen, und so kam es denn, daß die Russen am 17. August wieder einen Vorstoß über das längst zerstörte Eydtkuhnen in der Richtung auf Stallupönen machten, um auch dieses heimzusuchen. Zu ihrem Pech trafen sie aber dort auf Teile des
-
ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlich vor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. - Nun liegt es auf der Hand, daß die Russen die Absicht gehabt hatten, durch ihre Kavallerie unsere Mobilmachung in Ostpreußen zu stören, aber die Grenzschutztruppen ließen sich durch die russischen Kavalleriemassen in keiner Weise imponieren, so daß weder die deutsche Mobilmachung noch die deutsche Versammlung der Truppen auch nur vorübergehend beeinflußt wurden. Diese Tatsache würde gegen die Kavalleriedivisionen im allgemeinen sprechen, wenn wir diese Beweise von der Unfähigkeit derselben auch von anderer Seite erhalten hätten. Da es aber lediglich russische Kavalleriedivisionen waren, die hier versagten, können wir nur noch einmal konstatieren, daß diese Kavallerie überhaupt nicht auf der Höhe ist. - Das Bestätigen der Grenzen vermochten die russischen Kavallerietruppen aber trotz ihrer Furcht vor Schuß und Lanzenstoß doch nicht aufzugeben. Selbst die derben Kopfnüsse, mit denen sie bei jeder Gelegenheit von unseren biederen Ostpreußen bedacht wurden, konnten die Sehnsucht nach Brennen und Plündern nicht stillen, und so kam es denn, daß die Russen am 17. August wieder einen Vorstoß über das längst zerstörte Eydtkuhnen in der Richtung auf Stallupönen machten, um auch dieses heimzusuchen. Zu ihrem Pech trafen sie aber dort auf Teile des
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlich vor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. - Nun liegt es auf der Hand, daß die Russen die Absicht gehabt hatten, durch ihre Kavallerie unsere Mobilmachung in Ostpreußen zu stören, aber die Grenzschutztruppen ließen sich durch die russischen Kavalleriemassen in keiner Weise imponieren, so daß weder die deutsche Mobilmachung noch die deutsche Versammlung der Truppen auch nur vorübergehend beeinflußt wurden.
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlichvor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. - Nun liegt es auf der Hand, daß die Russen die absicht gehabt hatten, durch ihre Kavallerie unsere Mobilmachung in Ostpreußen zu stören, aber die Grenzschutztruppen ließen sich durch die russischen Kavalleriemassen in keiner weise imponieren, so daß weder die deutsche Mobilmachung noch die deutsche Versammlung der Truppen auch nur vorübergehend beeinflußt wurden.
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten! Nach der Einäscherung des Städtchens kehrten die Russen auf russischen Boden zurück. Sie warteten also nicht auf einen deutschen Angriff. - Bei Mlawa, zehn Kilometer von der preußischen Grenze entfernt, stand ein russisches Kavalleriekorps, dem man wahrscheinlich die Grenzbelästigungen um Soldau zuzuschreiben hatte. Dieses Korps hatte bekanntlichvor Soldau, wo ihm eine Brigade zusammengeschossen wurde, eine gehörige Lektion erhalten, und es ist nach dieser Lektion wohl zu verstehen, daß es schleunigst nach Süden auswich, als man ihm deutscherseits einen Gegenbesuch bei Mlawa machen wollte. -
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht. Doch wir müssen uns mit dem Ergehen der lieben Feinde in der verflossenen Woche beschäftigen, und da wollen wir mit dem Erzhalunken im nahen Osten beginnen, mit Iwan, dem Kosaken, der sich einige Tage mit Morden und Brennen gütlich tun konnte, ehe ihm deutsche Reiter= und Landsturmfäuste kräftig auf die Finger klopften.
An der heißumstrittenen Ostgrenze.
Da lag dicht an der russischen Grenze das kleine Städtchen Marggrabowa mit seiner hart arbeitenden Bevölkerung. Das ist zu verlockend für russisches Militär, und so rückten denn am 14. August zwei ganze Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, über die Grenze, um das Städtchen niederzubrennen. Gebe Gott, daß die Einwohner entkamen, ehe die Mordbrenner nähere Bekanntschaft mit ihnen machen konnten!
-
ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit des täglichen Lebens gebeugte Rücken reckten sich plötzlich auf, in wie vielen müden augen strahlte plötzlich wieder ein mutiges Feuer, wenn sich in dem Lesenden die Einsicht durchgerungen hatte: "Auch ich darf mit! Man will auch mich haben." Heiliges Feuer der Vaterlandsliebe! Es durfte einer schweren Zeit, um so herrlich aufflammen zu lassen, daß das Raubgetier unserer Feinde scheu um die hochschlagende Glut herumschleicht.
-
ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Wie drängte sich das Volk vor den Litfaßsäulen. Mit welchem Ernst wurden die schwerwiegenden Worte geprüft und wie viele bereits von der harten Arbeit
-
ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mit Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
§3.
Diese Verordnung findet auf die Königlich Bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaierlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,
den 15. August 1914.
(L. S. ) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
-
ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mir Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den aufruf des Landsturms:
Wir Wilhlm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen.
Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere oder in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
§ 2.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mir Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
D e r A uf r u f d e s L a n d s t u r m s.
Die hier angekündigte Einberufung des Landsturms ist bereits heute angeordnet worden. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den aufruf des Landsturms:
Wir Wilhlm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs=Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, was folgt:
§ 1.
Sämtliche Angehörigen
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ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mir Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
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land ahnen konnte, und daß die türkische Armee durch deutsche Arbeit sich so erholt hat, daß sie Aufmerksamkeit der Russen merklich in Anspruch nehmen dürfte.
Das Landsturmaufgebot
"Endlich", so riefen kriegslustige Landsturmleute, als am 15. August die ersehnte Nachricht von der Allgemeinen Einberufung des preußischen Landsturms kam. Ohne auch nur einen Augenblick an die schweren Opfer zu denken, die ein Volk zu bringen hat, wenn die Väter und Ernährer zur Waffe greifen müssen, antwortete die deutsche Nation auf den Aufruf mit Begeisterung. Nicht einer in dieser Bevölkerung von vielen Millionen, der es nicht empfände, daß das Vaterland in einem Kriege um seine Existenz steht, nicht einer, der nicht mir Freuden bereit wäre, sein Letztes und sein Leben einzusetzen. Der Erlaß vom Sonnabend, dem 15 . August 1914, war ein historischer und verdient als solcher Aufnahme in die Spalten einer Kriegsgeschichte, um so mehr, als es sich um das erste Landsturmaufgebot handelt, welches Deutschland erlebt hat. Wir fügen ihn deshalb an.
Description
Save description- 52.5201126||13.404510699999946||||1
Berlin
Location(s)
Story location Berlin
- ID
- 19266 / 217786
- Contributor
- Marie-Luise Polirock
August 14, 1914 – August 17, 1914
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- Deutsch
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