Kriegsgefangenenlager in Bödefeld (Sauerland), item 3
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
Ebenso bittet die Inspektion ergebenst veranlassen zu wollen, daß sämtliche Landwirte, welche
bereits Kriegsgefangene beantragt haben, jedoch noch keine zugewiesen erhielten,
ihre Anträge auf der beiliegenden Form wiederholen. Auf diesen wiederholten Anträgen
muß ausdrücklich vermerkt sein: ,, Wiederholung des Antrages vom ..", damit die ursprüng=
liche Reihnenfolge bei Berücksichtigung der Anträge innegehalten werden kann. die Formen sind
von jedem einzelnen Landwirt, welcher Gefangene wünscht auszufüllen und gesammelt
von den Bürgermeisterein an das zuständie Landrats - oder Kreisamt zu senden. Die Land=
rats und Kreisämter werden gebeten, die Anträge der Bürgermeistereien ihrerseits zu sammeln
und als dann an die Inspektion zu leiten.
Die Landrats - und Kreisämter werden ergeenst gebeten eine entsprechende Anzahl
dieser Vordrucke sämtlichen Gemeinden (allenfalls auch Einzelbesitzern) zukommen zu lassen.
Sollte die Anzahl nicht ausreichen, so stehen noch weitere Exemplare dieser Vordrucke, wie
auch dieses Anschreibens zur Verfügung.
Die Inspektion greift zu dieser schmeatischen Behandlung der Anträge ungern und
nur, weil - nach dem Versagen aller andern - kein Mittel außer diesem mehr Erfolg verspricht.
Verteilungsplan:
An alle Landrats - und Kreisämter im
Bereich des XVIII. A. - K. zur Verteilung
an alle Gemeinden.
zur Mitkenntnis
An alle Mannschaftslager im Bereich des 18. A. - K.
An die Herren Oberpräsidenten zu Cassel, Coblenz,
Münster i. W.
An das Großh. Mininsterium des Innern, Darmstadt.
An das Großh. Mininsterium der Finanzen, Darmstadt.
An die Herren Regierungspräsidenten zu Arnsberg,
Coblenz, Cassel, Wiesbaden.
An die Landwirtschaftskammern zu Darmstadt, Cassel
Münster i. W., Wiesbaden.
gez. Augustin
Generalleutnant und Inspekteur.
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
Ebenso bittet die Inspektion ergebenst veranlassen zu wollen, daß sämtliche Landwirte, welche
bereits Kriegsgefangene beantragt haben, jedoch noch keine zugewiesen erhielten,
ihre Anträge auf der beiliegenden Form wiederholen. Auf diesen wiederholten Anträgen
muß ausdrücklich vermerkt sein: ,, Wiederholung des Antrages vom ..", damit die ursprüng=
liche Reihnenfolge bei Berücksichtigung der Anträge innegehalten werden kann. die Formen sind
von jedem einzelnen Landwirt, welcher Gefangene wünscht auszufüllen und gesammelt
von den Bürgermeisterein an das zuständie Landrats - oder Kreisamt zu senden. Die Land=
rats und Kreisämter werden gebeten, die Anträge der Bürgermeistereien ihrerseits zu sammeln
und als dann an die Inspektion zu leiten.
Die Landrats - und Kreisämter werden ergeenst gebeten eine entsprechende Anzahl
dieser Vordrucke sämtlichen Gemeinden (allenfalls auch Einzelbesitzern) zukommen zu lassen.
Sollte die Anzahl nicht ausreichen, so stehen noch weitere Exemplare dieser Vordrucke, wie
auch dieses Anschreibens zur Verfügung.
Die Inspektion greift zu dieser schmeatischen Behandlung der Anträge ungern und
nur, weil - nach dem Versagen aller andern - kein Mittel außer diesem mehr Erfolg verspricht.
Verteilungsplan:
An alle Landrats - und Kreisämter im
Bereich des XVIII. A. - K. zur Verteilung
an alle Gemeinden.
zur Mitkenntnis
An alle Mannschaftslager im Bereich des 18. A. - K.
An die Herren Oberpräsidenten zu Cassel, Coblenz,
Münster i. W.
An das Großh. Mininsterium des Innern, Darmstadt.
An das Großh. Mininsterium der Finanzen, Darmstadt.
An die Herren Regierungspräsidenten zu Arnsberg,
Coblenz, Cassel, Wiesbaden.
An die Landwirtschaftskammern zu Darmstadt, Cassel
Münster i. W., Wiesbaden.
gez. Augustin
Generalleutnant und Inspekteur.
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
Ebenso bittet die Inspektion ergebenst veranlassen zu wollen, daß sämtliche Landwirte, welche
bereits Kriegsgefangene beantragt haben, jedoch noch keine zugewiesen erhielten,
ihre Anträge auf der beiliegenden Form wiederholen. Auf diesen wiederholten Anträgen
muß ausdrücklich vermerkt sein: ,, Wiederholung des Antrages vom ..", damit die ursprüng=
liche Reihnenfolge bei Berücksichtigung der Anträge innegehalten werden kann. die Formen sind
von jedem einzelnen Landwirt, welcher Gefangene wünscht auszufüllen und gesammelt
von den Bürgermeisterein an das zuständie Landrats - oder Kreisamt zu senden. Die Land=
rats und Kreisämter werden gebeten, die Anträge der Bürgermeistereien ihrerseits zu sammeln
und als dann an die Inspektion zu leiten.
Die Landrats - und Kreisämter werden ergeenst gebeten eine entsprechende Anzahl
dieser Vordrucke sämtlichen Gemeinden (allenfalls auch Einzelbesitzern) zukommen zu lassen.
Sollte die Anzahl nicht ausreichen, so stehen noch weitere Exemplare dieser Vordrucke, wie
auch dieses Anschreibens zur Verfügung.
Die Inspektion greift zu dieser schmeatischen Behandlung der Anträge ungern und
nur, weil - nach dem Versagen aller andern - kein Mittel außer diesem mehr Erfolg verspricht.
Verteilungsplan:
An alle Landrats - und Kreisämter im
Bereich des XVIII. A. - K. zur Verteilung
an alle Gemeinden.
zur Mitkenntnis
An alle Mannschaftslager im Bereich des 18. A. - K.
An die Herren Oberpräsidenten zu Cassel, Coblenz,
Münster i. W.
An das Großh. Mininsterium des Innern, Darmstadt.
An das Großh. Mininsterium der Finanzen, Darmstadt.
An die Herren Regierungspräsidenten zu Arnsberg,
Coblenz, Cassel, Wiesbaden.
An die Landwirtschaftskammern zu Darmstadt, Cassel
Münster i. W., Wiesbaden.
gez. Augustin
Generalleutnant und Inspekteur.
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
Ebenso bittet die Inspektion ergebenst veranlassen zu wollen, daß sämtliche Landwirte, welche
bereits Kriegsgefangene beantragt haben, jedoch noch keine zugewiesen erhielten,
ihre Anträge auf der beiliegenden Form wiederholen. Auf diesen wiederholten Anträgen
muß ausdrücklich vermerkt sein: ,, Wiederholung des Antrages vom ..", damit die ursprüng=
liche Reihnenfolge bei Berücksichtigung der Anträge innegehalten werden kann. die Formen sind
von jedem einzelnen Landwirt, welcher Gefangene wünscht auszufüllen und gesammelt
von den Bürgermeisterein an das zuständie Landrats - oder Kreisamt zu senden. Die Land=
rats und Kreisämter werden gebeten, die Anträge der Bürgermeistereien ihrerseits zu sammeln
und als dann an die Inspektion zu leiten.
Die Landrats - und Kreisämter werden ergeenst gebeten eine entsprechende Anzahl
dieser Vordrucke sämtlichen Gemeinden (allenfalls auch Einzelbesitzern) zukommen zu lassen.
Sollte die Anzahl nicht ausreichen, so stehen noch weitere Exemplare dieser Vordrucke, wie
auch dieses Anschreibens zur Verfügung.
Die Inspektion greift zu dieser schmeatischen Behandlung der Anträge ungern und
nur, weil - nach dem Versagen aller andern - kein Mittel außer diesem mehr Erfolg verspricht.
Verteilungsplan:
An alle Landrats - und Kreisämter im
Bereich des XVIII. A. - K. zur Verteilung
an alle Gemeinden.
An alle Mannschaftslager im Bereich des 18. A. - K.
An die Herren Oberpräsidenten zu Cassel, Coblenz,
Münster i. W.
An das Großh. Mininsterium des Innern, Darmstadt.
An das Großh. Mininsterium der Finanzen, Darmstadt.
An die Herren Regierungspräsidenten zu Arnsberg,
Coblenz, Cassel, Wiesbaden.
An die Landwirtschaftskammern zu Darmstadt, Cassel
Münster i. W., Wiesbaden.
gez. Augustin
Generalleutnant und Inspekteur.
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
Ebenso bittet die Inspektion ergebenst veranlassen zu wollen, daß sämtliche Landwirte, welche
bereits Kriegsgefangene beantragt haben, jedoch noch keine zugewiesen erhielten,
ihre Anträge auf der beiliegenden Form wiederholen. Auf diesen wiederholten Anträgen
muß ausdrücklich vermerkt sein: ,, Wiederholung des Antrages vom ..", damit die ursprüng=
liche Reihnenfolge bei Berücksichtigung der Anträge innegehalten werden kann. die Formen sind
von jedem einzelnen Landwirt, welcher Gefangene wünscht auszufüllen und gesammelt
von den Bürgermeisterein an das zuständie Landrats - oder Kreisamt zu senden. Die Land=
rats und Kreisämter werden gebeten, die Anträge der Bürgermeistereien ihrerseits zu sammeln
und als dann an die Inspektion zu leiten.
Die Landrats - und Kreisämter werden ergeenst gebeten eine entsprechende Anzahl
dieser Vordrucke sämtlichen Gemeinden (allenfalls auch Einzelbesitzern) zukommen zu lassen.
Sollte die Anzahl nicht ausreichen, so stehen noch weitere Exemplare dieser Vordrucke, wie
auch dieses Anschreibens zur Verfügung.
Die Inspektion greift zu dieser schmeatischen Behandlung der Anträge ungern und
nur, weil - nach dem Versagen aller andern - kein Mittel außer diesem mehr Erfolg verspricht.
Verteilungsplan:
An alle Landrats - und Kreisämter im
Bereich des XVIII. A. - K. zur Verteilung
an alle Gemeinden.
An alle Mannschaftslager im Bereich des 18. A. - K.
An die Herren Oberpräsidenten zu Cassel, Coblenz,
Münster i. W.
An das Großh. Mininsterium des Innern, Darmstadt.
An das Großh. Mininsterium der Finanzen, Darmstadt.
-
Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
Ebenso bittet die Inspektion ergebenst veranlassen zu wollen, daß sämtliche Landwirte, welche
bereits Kriegsgefangene beantragt haben, jedoch noch keine zugewiesen erhielten,
ihre Anträge auf der beiliegenden Form wiederholen. Auf diesen wiederholten Anträgen
muß ausdrücklich vermerkt sein: ,, Wiederholung des Antrages vom ..", damit die ursprüng=
liche Reihnenfolge bei Berücksichtigung der Anträge innegehalten werden kann. die Formen sind
von jedem einzelnen Landwirt, welcher Gefangene wünscht auszufüllen und gesammelt
von den Bürgermeisterein an das zuständie Landrats - oder Kreisamt zu senden. Die Land=
rats und Kreisämter werden gebeten, die Anträge der Bürgermeistereien ihrerseits zu sammeln
und als dann an die Inspektion zu leiten.
Die Landrats - und Kreisämter werden ergeenst gebeten eine entsprechende Anzahl
dieser Vordrucke sämtlichen Gemeinden (allenfalls auch Einzelbesitzern) zukommen zu lassen.
Sollte die Anzahl nicht ausreichen, so stehen noch weitere Exemplare dieser Vordrucke, wie
auch dieses Anschreibens zur Verfügung.
Die Inspektion greift zu dieser schmeatischen Behandlung der Anträge ungern und
nur, weil - nach dem Versagen aller andern - kein Mittel außer diesem mehr Erfolg verspricht.
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
Ebenso bittet die Inspektion ergebenst veranlassen zu wollen, daß sämtliche Landwirte, welche
bereits Kriegsgefangene beantragt haben, jedoch noch keine zugewiesen erhielten,
ihre Anträge auf der beiliegenden Form wiederholen. Auf diesen wiederholten Anträgen
muß ausdrücklich vermerkt sein: ,, Wiederholung des Antrages vom ..", damit die ursprüng=
liche Reihnenfolge bei Berücksichtigung der Anträge innegehalten werden kann. die Formen sind
von jedem einzelnen Landwirt, welcher Gefangene wünscht auszufüllen und gesammelt
von den Bürgermeisterein an das zuständie Landrats - oder Kreisamt zu senden. Die Land=
rats und Kreisämter werden gebeten, die Anträge der Bürgermeistereien ihrerseits zu sammeln
und als dann an die Inspektion zu leiten.
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
Ebenso bittet die Inspektion ergebenst veranlassen zu wollen, daß sämtliche Landwirte, welche
bereits Kriegsgefangene beantragt haben, jedoch noch keine zugewiesen erhielten,
ihre Anträge auf der beiliegenden Form wiederholen. Auf diesen wiederholten Anträgen
muß ausdrücklich vermerkt sein:
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - .85 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, höhere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
Als Unterlage für die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse ist in Zukunft vom antragsteller
die in größerer Anzahl beiliegende Form auszufüllen. Die Inspektion wird vom 1. juli ab An=
träge, welche nicht von einer solchen ausgefüllten Form begleitet sind, unberücksichtigt lassen.
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
B. Der vermietete Gefangene ißt Werktags bei dem Aftermieter,
Sonntags bei dem Vermieter, daher außerdem:
6. 1/6 der Sonntagsverpfelegung (Mk. 1.80) .............................................. Mk. - .30
Summe Mk. - 1.15
Die Sätze sollten also Mk. - 085 bezw. wenn der Vermieter die Sonntagsverpfelgung
übernimmt Mk. 1.15 für den Tag betragen, hähere Sätze müssen als ungerecht-
fertigt bezeichnet werden.
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
5. Lohnzahlung an die Inspektion pro Tag ................................................. ,, - .30
Summe Mk. - .05
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
A. Der vermietete Gefangene ißt an allen Tagen - auch Sonntags -
bei dem Aftermieter:
1. 1/10 Verpflegung des Wachtmanns pro Tag ..........................................Mk. - .30
2. 1/10 Zulage für den Wachtmann ............................................................. ,, - .05
3. Schlafgeld pro Tag ..................................................................................... ,, - .10
4. Instandhalten der Kleidung pro Tag ................................................ ....... ,, - .10
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Bei diesen Voraussetzungen setzt sich der auf einen Kriegsgefangenen für einen
Arbeitstag zu vergütende Betrag wie folgt zusammen:
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Save description- 51.2471238||8.393267599999945||||1
Bödefeld bei Meschede, Deutschland
Location(s)
Story location Bödefeld bei Meschede, Deutschland
- ID
- 14726 / 194494
- Contributor
- Dr. Hildegard Gierse
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