FRAD067-197 Salomé Pfister, née Ostermann (1879-1970) : une femme à la tête de l'exploitation familiale, à Kolbsheim (Bas-Rhin), item 4
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item 4
Landkreis Straßburg Gemeinde
_____...._______ Kolbsheim
Bescheinigung
zwecks Ausstellung eines Ausweises für den
kleinen Marktverkehr, Schulverkehr, landwirtschaftlichen
kleinen Verkehr und ähnliche Fälle
zum Überschreiten der Sperrlinie.
(R. d. b. B. vom 17. 4. 1915, B. I. b. 8.)
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Zur Beachtung:
Der Ausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Der Inhaber
darf sich nach Überschreitung der Sperrlinie nicht an andere Orte
begeben, als die umseitig bezeichneten.
Der Ausweis ist sofort nach Ablauf der Gültigkeitsdauer durch
Vermittlung des zuständigen Bürgermeisteramts an die Kreisdirektion
zurückzugeben.
Verlust des Ausweises ist durch Vermittlung des zuständigen
Bürgermeisteramtes der Kreisdirektion sofort anzuzeigen.
Erneuerung des Ausweises erfolgt nur gegen Rückgabe dieses
Ausweises.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre
bestraft.
______________________________K. 19._______________________________________
Straßburger Druckerei u. Verlagsanstalt. - 1380.
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item 4
Landkreis Straßburg Gemeinde
_____...._______ Kolbsheim
Bescheinigung
zwecks Ausstellung eines Ausweises für den
kleinen Marktverkehr, Schulverkehr, landwirtschaftlichen
kleinen Verkehr und ähnliche Fälle
zum Überschreiten der Sperrlinie.
(R. d. b. B. vom 17. 4. 1915, B. I. b. 8.)
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Zur Beachtung:
Der Ausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Der Inhaber
darf sich nach Überschreitung der Sperrlinie nicht an andere Orte
begeben, als die umseitig bezeichneten.
Der Ausweis ist sofort nach Ablauf der Gültigkeitsdauer durch
Vermittlung des zuständigen Bürgermeisteramts an die Kreisdirektion
zurückzugeben.
Verlust des Ausweises ist durch Vermittlung des zuständigen
Bürgermeisteramtes der Kreisdirektion sofort anzuzeigen.
Erneuerung des Ausweises erfolgt nur gegen Rückgabe dieses
Ausweises.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre
bestraft.
______________________________K. 19._______________________________________
Straßburger Druckerei u. Verlagsanstalt. - 1380.
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item 4
Landkreis Straßburg Gemeinde
_____...._______ Kolbsheim
Bescheinigung
zwecks Ausstellung eines Ausweises für den
kleinen Marktverkehr, Schulverkehr, landwirt=
schaftlichen kleinen Verkehr und ähnliche Fälle
zum Überschreiten der Sperrlinie.
(R. d. b. B. vom 17. 4. 1915, B. I. b. 8.)
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Zur Beachtung:
Der Ausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Der Inhaber
darf sich nach Überschreitung der Sperrlinie nicht an andere Orte
begeben, als die umseitig bezeichneten.
Der Ausweis ist sofort nach Ablauf der Gültigkeitsdauer durch
Vermittlung des zuständigen Bürgermeisteramts an die Kreisdirektion
zurückzugeben.
Verlust des Ausweises ist durch Vermittlung des zuständigen
Bürgermeisteramtes der Kreisdirektion sofort anzuzeigen.
Erneuerung des Ausweises erfolgt nur gegen Rückgabe dieses
Ausweises.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre
bestraft.
______________________________K. 19._______________________________________
Straßburger Druckerei u. Verlagsanstalt. - 1380.
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- ID
- 10622 / 103821
- Contributor
- PFISTER Daniel
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