Revolutions-Tagebuch des Marinewachtmeisters Fritz Fabian von der SMS Kronprinz Wilhelm, item 48
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item 48
Beginn der linken Seite
und der gegen sie gerichtete Vorwurf,
sie hätten diesen Gehorsam verletzt oder
wollten ihn verletzen, ist unberechtigt.
Niemand denkt daran, das Leben von
Volksgenossen, Familienvätern zwecklos
aufs Spiel zu setzen. Die Regierung
hat schon am 5. Oktober [1918] den Gegnern
den Abschluß eines Waffenstillstandes
vorgeschlagen, um zweckloses
Blutvergießen zu vermeiden. Wenn der
Waffenstillstand noch nicht abgeschlossen
ist, so kommt das daher, daß die
Gegner ihre Bedingungen noch nicht
genannt haben. So lange die Kriegshandlungen
durch den Willen der
anderen Seiten fortgehen, bestrebt sich
die deutsche Kriegsführung zu Lande
und zur See mit Menschenleben so
zu sparen, wie dies mit den Zwecken
notwendiger Abwehr vereinbar ist.
Ende der linken Seite
Beginn der rechten Seite
Die Aufgabe, unnützes Blutvergießen zu
vermeiden, kommt aber nicht nur der
Regierung, sondern dem ganzen Volke
zu. Wir wollen den Völkerkrieg nicht
abschließen, um den Bürgerkrieg zu
beginnen. Gewissenlos handelt, wer durch
Ausstreuung phantastischer Gerüchte
Unruhe verbreitet und die Flamme
des Bürgerkrieges entfacht. Beschwerden
sollen untersucht, berechtigte Forderungen
erfüllt werden. Die Regierung ist
aber auch verpflichtet, mit allen
Mitteln, die ihr zu Gebote stehen, das
Volk vor dem Elend zu schützen, daß
ihm aus der Zerstörung jeglicher Ordnung
erwachsen würde. Sie ist
verpflichtet, nach Recht und Gerechtigkeit
zu verfahren; dafür trägt sie
vor dem ganzen Volk und seiner
gewählten Vertretung, dem deutschen
Ende der rechten Seite
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item 48
Beginn der linken Seite
und der gegen sie gerichtete Vorwurf,
sie hätten diesen Gehorsam verletzt oder
wollten ihn verletzen, ist unberechtigt.
Niemand denkt daran, das Leben von
Volksgenossen, Familienvätern zwecklos
aufs Spiel zu setzen. Die Regierung
hat schon am 5. Oktober [1918] den Gegnern
den Abschluß eines Waffenstillstandes
vorgeschlagen, um zweckloses
Blutvergießen zu vermeiden. Wenn der
Waffenstillstand noch nicht abgeschlossen
ist, so kommt das daher, daß die
Gegner ihre Bedingungen noch nicht
genannt haben. So lange die Kriegs-
handlungen durch den Willen der
anderen Seiten fortgehen, bestrebt sich
die deutsche Kriegsführung zu Lande
und zur See mit Menschenleben so
zu sparen, wie dies mit den Zwecken
notwendiger Abwehr vereinbar ist.
Ende der linken Seite
Beginn der rechten Seite
Die Aufgabe, unnützes Blutvergießen zu
vermeiden, kommt aber nicht nur der
Regierung, sondern dem ganzen Volke
zu. Wir wollen den Völkerkrieg nicht
abschließen, um den Bürgerkrieg zu
beginnen. Gewissenlos handelt, wer durch
Ausstreuung phantastischer Gerüchte
Unruhe verbreitet und die Flamme
des Bürgerkrieges entfacht. Beschwerden
sollen untersucht, berechtigte Forderungen
erfüllt werden. Die Regierung ist
aber auch verpflichtet mit allen
Mitteln, die ihr zu Gebote stehen, das
Volk vor dem Elend zu schützen, daß
ihm aus der Zerstörung jeglicher Ord-
nung erwachsen würde. Sie ist
verpflichtet, nach Recht und Gerechtig-
keit zu verfahren; dafür trägt sie
vor dem ganzen Volk und seiner
gewählten Vertretung, dem deutschen
Ende der rechten Seite
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und der gegen sie gerichtete Vorwurf,
sie hätten diesen Gehorsam verletzt oder
wollten ihn verletzen, ist unberechtigt.
Niemand denkt daran, das Leben von
Volksgenossen, Familienvätern zwecl-
los aufs Spiel zu setzen. Die Regierung
hat schon am 5. Oktober [1918] den Gegnern
den Abschluß eines Waffenstillstan-
des vorgeschlagen, um zweckloses Blut-
vergießen zu vermeiden. Wenn der
Waffenstillstand noch nicht abgeschlossen
ist, so kommt das daher, daß die
Gegner ihre Bedingungen noch nicht
genannt haben. So lange die Kriegs-
handlungen durch den Willen der
anderen Seiten fortgehen, bestrebt sich
die deutsche Kriegsführung zu Lande
und zur See mit Menschenleben so
zu sparen, wie dies mit den Zwecken
notwendiger Abwehr vereinbar ist.
Ende der linken Seite
Beginn der rechten Seite
Die Aufgabe, unnützes Blutvergießen zu
vermeiden, kommt aber nicht nur der
Regierung, sondern dem ganzen Volke
zu. Wir wollen den Völkerkrieg nicht
abschließen, um den Bürgerkrieg zu
beginnen. Gewissenlos handelt, wer durch
Ausstreuung phantastischer Gerüchte
Unruhe verbreitet und die Flamme
des Bürgerkrieges entfacht. Beschwerden
sollen untersucht, berechtigte Forderungen
erfüllt werden. Die Regierung ist
aber auch verpflichtet mit allen
Mitteln, die ihr zu Gebote stehen, das
Volk vor dem Elend zu schützen, daß
ihm aus der Zerstörung jeglicher Ord-
nung erwachsen würde. Sie ist
verpflichtet, nach Recht und Gerechtig-
keit zu verfahren; dafür trägt sie
vor dem ganzen Volk und seiner
gewählten Vertretung, dem deutschen
Ende der rechten Seite
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und der gegen sie gerichtete Vorwurf,
sie hätten diesen Gehorsam verletzt oder
wollten ihn verletzen, ist unberechtigt.
Niemand denkt daran, das Leben von
Volksgenossen, Familienvätern zwecl-
los aufs Spiel zu setzen. Die Regierung
hat schon am 5. Oktober [1918] den Gegnern
den Abschluß eines Waffenstillstan-
des vorgeschlagen, um zweckloses Blut-
vergießen zu vermeiden. Wenn der
Waffenstillstand noch nicht abgeschlossen
ist, so kommt das daher, daß die
Gegner ihre Bedingungen noch nicht
genannt haben. So lange die Kriegs-
handlungen durch den Willen der
anderen Seiten fortgehen, bestrebt sich
die deutsche Kriegsführung zu Lande
und zur See mit Menschenleben so
zu sparen, wie dies mit den Zwecken
notwendiger Abwehr vereinbar ist.
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Die Aufgabe, unnützes Blutvergießen zu
vermeiden, kommt aber nicht nur der
Regierung, sondern dem ganzen Volke
zu. Wir wollen den Völkerkrieg nicht
abschließen, um den Bürgerkrieg zu
beginnen. Gewissenlos handelt, wer durch
Ausstreuung phantastischer Gerüchte
Unruhe verbreitet und die Flamme
des Bürgerkrieges entfacht. Beschwerden
sollen untersucht, berechtigte Forderungen
erfüllt werden. Die Regierung ist
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und der gegen sie gerichtete Vorwurf,
sie hätten diesen Gehorsam verletzt oder
wollten ihn verletzen, ist unberechtigt.
Niemand denkt daran, das Leben von
Volksgenossen, Familienvätern zwecl-
los aufs Spiel zu setzen. Die Regierung
hat schon am 5. Oktober [1918] den Gegnern
den Abschluß eines Waffenstillstan-
des vorgeschlagen, um zweckloses Blut-
vergießen zu vermeiden. Wenn der
Waffenstillstand noch nicht abgeschlossen
ist, so kommt das daher, daß die
Gegner ihre Bedingungen noch nicht
genannt haben. So lange die Kriegs-
handlungen durch den Willen der
anderen Seiten fortgehen, bestrebt sich
die deutsche Kriegsführung zu Lande
und zur See mit Menschenleben so
zu sparen, wie dies mit den Zwecken
notwendiger Abwehr vereinbar ist.
Ende der linken Seite
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Die Aufgabe, unnützes Blutvergießen zu
vermeiden, kommt aber nicht nur der
Regierung, sondern dem ganzen Volke
zu. Wir wollen den Völkerkrieg nicht
abschließen, um den Bürgerkrieg zu
beginnen.
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und der gegen sie gerichtete Vorwurf,
sie hätten diesen Gehorsam verletzt oder
wollten ihn verletzen, ist unberechtigt.
Niemand denkt daran, das Leben von
Volksgenossen, Familienvätern zwecl-
los aufs Spiel zu setzen. Die Regierung
hat schon am 5. Oktober [1918] den Gegnern
den Abschluß eines Waffenstillstan-
des vorgeschlagen, um zweckloses Blut-
vergießen zu vermeiden. Wenn der
Waffenstillstand noch nicht abgeschlossen
ist, so kommt das daher, daß die
Gegner ihre Bedingungen noch nicht
genannt haben. So lange die Kriegs-
handlungen durch den Willen der
anderen Seiten fortgehen, bestrebt sich
die deutsche Kriegsführung zu Lande
und zur See mit Menschenleben so
zu sparen, wie dies mit den Zwecken
notwendiger Abwehr vereinbar ist.
Ende der linken Seite.
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sie hätten diesen Gehorsam verletzt oder
wollten ihn verletzen, ist unberechtigt.
Niemand denkt daran, das Leben von
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los aufs Spiel zu setzen. Die Regierung
hat schon am 5. Oktober [1918] den Gegnern
den Abschluß eines Waffenstillstan-
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ist, so kommt das daher, daß die
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- Contributor
- Bernd Fabian
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