Dokumente von Dr. med. Hans-August Wilbrandt aus Vietlübbe, item 13
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item 13
Zu allen bezüglichen Eingaben ist nachstehendes
Aktenzeichen mit Ziffer anzugeben.
Ziffer des Anz.-Verz. F 830/12
124.
Ausstellung des Strafbefehls.
Strafbefehl (Abschrift)
An
Hr. Wilbrandt August, stud. med. Corneliusstrasse 2/II b. Stiegele.
Sie haben
in der Nacht zum 13. Februar 1912 in der Dachauerstrasse
dadurch groben Unfug verübt, dass sie mit Ihrem Stock
an mehreren Rolläden herunterstreiften, mit demselben
auf verschiedene Blechschilde klopften, und ihn gegen
2 Autodroschken schleuderten
und dadurch sich gegen die Vorschrift des § 860Z.11 RStGB
verfehlt. Als Beweismittel ist bezeichnend die Anzeige.
Auf schriftlichen Antrag des Amtsanwalts wird gegen Sie auf Grund der angeführten Strafvorschriften und
der §§ 447 ff. der Reichs=Strafprozeßordnung unter gleichzeitiger Verurteilung in die Kosten eine
Geldstrafe von fünfzig Mark,
festgesetzt,
welche für den Fall der Uneinbringlichkeit in eine
Haftstrafe von zehn Tagen
umgewandelt wird. Dieser Betrag ist nebst den unten verzeichneten Kosten an die Gerichtsschreiberei
(MariahilfplatzNr. 17 a, Eingang II) binnen längstens einer Woche unter Vorzeigung des gegenwärtigen Strafbefehls zu bezahlen.
Zugleich wird Ihnen eröffnet, daß dieser Strafbefehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils erlangt und nach Ablauf der vorgesteckten Zahlungsfrist in Vollzug gesetzt werden wird, wenn nicht binnen einer Woche nach der Zustellung bei dem Kgl. Amtsgerichte dahier schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erhoben wird, mit welchem die Angabe der zur Verteidigung dienenden Beweismittel verbunden werden kann.
Die Zahlung an die diesgerichtliche Gerichtsschreiberei kann auch mittels Postanweisung geschehen. In diesem Falle ist jedoch auf dem Koupon der Name des Absenders, die hier oben rechts stehende Nummer des Anzeigeverzeichnisses, sowie die Benennung des Amtsgerichtes München Abt. für Strafsachen, zu vermerken.
Desgleichen kann die Zahlung gegen Quittung und 20 Pfg. Einhebgebühr an den zustellenden Gerichtsvollzieher erfolgen.
Gerichtsschreiberei Zimmer Nr. 62/o
Kostenberechnung München, den 24. Feb. 1912
M Pf Kgl. Amtsgericht München, Abt. f. Strafsachen.
1. Gebühr 4 - Der Kgl. Amtsrichter:
2. Ausl.=Pauschsatz - 40 Stempel gezeichnet Frank
Strafe 50
Summe 54.40 Zu Beglaubigung der Gerichtsschreiber:
Formular VIIb. Unterschrift (unleserlich)
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item 13
Zu allen bezüglichen Eingaben ist nachstehendes
Aktenzeichen mit Ziffer anzugeben.
Ziffer des Anz.-Verz. F 830/12
124.
Ausstellung des Strafbefehls.
Strafbefehl (Abschrift)
An
Hr. Wilbrandt August, stud. med. Corneliusstrasse 2/II b. Stiegele.
Sie haben
in der Nacht zum 13. Februar 1912 in der Dachauerstrasse
dadurch groben Unfug verübt, dass sie mit Ihrem Stock
an mehreren Rolläden herunterstreiften, mit demselben
auf verschiedene Blechschilde klopften, und ihn gegen
2 Autodroschken schleuderten
und dadurch sich gegen die Vorschrift des § 860Z.11 RStGB
verfehlt. Als Beweismittel ist bezeichnend die Anzeige.
Auf schriftlichen Antrag des Amtsanwalts wird gegen Sie auf Grund der angeführten Strafvorschriften und
der §§ 447 ff. der Reichs=Strafprozeßordnung unter gleichzeitiger Verurteilung in die Kosten eine
Geldstrafe von fünfzig Mark,
festgesetzt,
welche für de Fall der Uneinbringlichkeit in eine
Haftstrafe von zehn Tagen
umgewandelt wird. Dieser Betrag ist nebst den unten verzeichneten Kosten an die Gerichtsschreiberei
(MariahilfplatzNr. 17 a, Eingang II) binnen längstens einer Woche unter Vorzeigung des gegenwärtigen Strafbefehls zu bezahlen.
Zugleich wird Ihnen eröffnet, daß dieser Strafbefehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils erlangt und nach Ablauf der vorgesteckten Zahlungsfrist in Vollzug gesetzt werden wird, wenn nicht binnen einer Woche nach der Zustellung bei dem Kgl. Amtsgerichte dahier schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erhoben wird, mit welchem die Angabe der zur Verteidigung dienenden Beweismittel verbunden werden kann.
Die Zahlung an die diesgerichtliche Gerichtsschreiberei kann auch mittels Postanweisung geschehen. In diesem Falle ist jedoch auf dem Koupon der Name des Absenders, die hier oben rechts stehende Nummer des Anzeigeverzeichnisses, sowie die Benennung des Amtsgerichtes München Abt. für Strafsachen, zu vermerken.
Desgleichen kann die Zahlung gegen Quittung und 20 Pfg. Einhebgebühr an den zustellenden Gerichtsvollzieher erfolgen.
Gerichtsscheiberei Zimmer Nr. 62/o
Kostenberechnung München, den 24. Feb. 1912
M Pf Kgl. Amtsgericht München, Abt. f. Strafsachen.
1. Gebühr 4 - Der Kgl. Amtsrichter:
2. Ausl.=Pauschsatz - 40 Stempel gezeichnet Frank
Strafe 50
Summe 54.40 Zu Beglaubigung der Gerichtsschreiber:
Formular VIIb. Unterschrift (unleserlich)
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item 13
Zu allen bezüglichen Eingaben ist nachstehendes
Aktenzeichen mit Ziffer anzugeben.
Ziffer des Anz.-Verz. F 830/12
124.
Ausstellung des Strafbefehls.
Strafbefehl (Abschrift)
An
Hr. Wilbrandt August, stud. med. Corneliusstrasse 2/II b. Stiegele.
Sie haben
in der Nacht zum 13. Februar 1912 in der Dachauerstrasse
dadurch groben Unfug verübt, dass sie mit Ihrem Stock
an mehreren Rolläden herunterstreiften, mit demselben
auf verschiedene Blechschilde klopften, und ihn gegen
2 Autodroschken schleuderten
und dadurch sich gegen die Vorschrift des § 860Z.11 RStGB
verfehlt. Als Beweismittel ist bezeichnend die Anzeige.
Auf schriftlichen Antrag des Amtsanwalts wird gegen Sie auf Grund der angeführten Strafvorschriften und
der §§ 447 ff. der Reichs=Strafprozeßordnung unter gleichzeitiger Verurteilung in die Kosten eine
Geldstrafe von fünfzig Mark,
festgesetzt,
welche für de Fall der Uneinbringlichkeit in eine
Haftstrafe von zehn Tagen
umgewandelt wird. Dieser Betrag ist nebst den unten verzeichneten Kosten an die Gerichtsschreiberei
(MariahilfplatzNr. 17 a, Eingang II) binnen längstens einer Woche unter Vorzeigung des gegenwärtigen Strafbefehls zu bezahlen.
Zugleich wird Ihnen eröffnet, daß dieser Strafbefehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils erlangt und nach Ablauf der vorgesteckten Zahlungsfrist in Vollzug gesetzt werden wird, wenn nicht binnen einer Woche nach der Zustellung bei dem Kgl. Amtsgerichte dahier schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erhoben wird, mit welchem die Angabe der zur Verteidigung dienenden Beweismittel verbunden werden kann.
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Zu allen bezüglichen Eingaben ist nachstehendes
Aktenzeichen mit Ziffer anzugeben.
Ziffer des Anz.-Verz. F 830/12
124.
Ausstellung des Strafbefehls.
Strafbefehl (Abschrift)
An
Hr. Wilbrandt August, stud. med. Corneliusstrasse 2/II b. Stiegele.
Sie haben
in der Nacht zum 13. Februar 1912 in der Dachauerstrasse
dadurch groben Unfug verübt, dass sie mit Ihrem Stock
an mehreren Rolläden herunterstreiften, mit demselben
auf verschiedene Blechschilde klopften, und ihn gegen
2 Autodroschken schleuderten
und dadurch sich gegen die Vorschrift des § 860Z.11 RStGB
verfehlt. Als Beweismittel ist bezeichnend die Anzeige.
Auf schriftlichen Antrag des Amtsanwalts wird gegen Sie auf Grund der angeführten Strafvorschriften und
der §§ 447 ff. der Reichs=Strafprozeßordnung unter gleichzeitiger Verurteilung in die Kosten eine
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Zu allen bezüglichen Eingaben ist nachstehendes
Aktenzeichen mit Ziffer anzugeben.
Ziffer des Anz.-Verz. F 830/12
124.
Ausstellung des Strafbefehls.
Strafbefehl (Abschrift)
An
Hr. Wilbrandt August, stud. med. Corneliusstrasse 2/II b. Stiegele.
Sie haben
in der Nacht zum 13. Februar 1912 in der Dachauerstrasse
dadurch groben Unfug verübt, dass sie mit Ihrem Stock
an mehreren Rolläden herunterstreiften, mit demselben
auf verschiedene Blechschilde klopften, und ihn gegen
2 Autodroschken schleuderten
und dadurch sich gegen die Vorschrift des § 860Z.11 RStGB
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item 13
Zu allen bezüglichen Eingaben ist nachstehendes
Aktenzeichen mit Ziffer anzugeben.
Ziffer des Anz.-Verz. F 830/12
124.
Ausstellung des Strafbefehls.
Stafbefehl (Abschrift)
An
Hr. Wilbrandt August, stud. med. Corneliusstrasse 2/II b. Stiegele.
Sie haben
in der Nacht zum 13. Februar 1912 in der Dachauerstrasse
dadurch groben Unfug verübt, dass sie mit Ihrem Stock
an mehreren Rolläden herunterstreiften
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