Dokumente von Dr. med. Hans-August Wilbrandt aus Vietlübbe, item 30
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item 30
UNIVERSITÄT MÜNCHEN
Zeugnis zum Abgang von der Universität
Herr Hans August Wilbrandt
aus Dehmen
geboren zu Vietlübbe
ist vom 30. Oktober 1911 bis heute
als Studierender der Medizin
an der hiesigen Universität immatrikuliert und auf die im angehefteten
Kollegienbuch verzeichneten
Vorlesungen inskribiert gewesen.
Durch Strafbefehl des K. Amtsgerichts München vom 24. Februar 1912
wurde gegen ihn wegen groben Unfugs, verübt in der Nacht auf den 13. Februar
1912, eine Geldstrafe von 50 Mark festgesetzt. Im übrigen ist über
seine Führung während der Zeit seines Aufenthaltes an der hiesigen Universität
Nachteiliges nicht zu bemerken.
Zur Bestätigung dessen ist dieses Zeugnis unter dem Universitätssiegel
ausgefertigt und von dem derzeitigen Rektor und dem Syndikus
der Universität eigenhändig unterzeichnet worden.
München, den 15. März 1912.
Der derzeitige Rektor: Stempel Der Syndikus:
Dr. Knoepfler Unterschrift (unleserlich)
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item 30
UNIVERSITÄT MÜNCHEN
Zeugnis zum Abgang von der Universität
Herr Hans August Wilbrandt
aus Dehmen
geboren zu Vietlübbe
ist vom 30. Oktober 1911 bis heute
als Studierender der Medizin
an der hiesigen Universität immatrikuliert und auf die im angehefteten
Kollegienbuch verzeichneten
Vorlesungen inskribiert gewesen.
Durch Strafbefehl des K. Amtsgerichts München vom 24. Februar 1912
wurde gegen ihn wegen groben Unfugs, verübt in der Nacht auf den 13. Februar
1912, eine Geldstrafe von 50 Mark festgesetzt. Im übrigen ist über
seine Führung während der Zeit seines Aufenthaltes an der hiesigen Universität
Nachteiliges nicht zu bemerken.
Zur Bestätigung dessen ist dieses Zeugnis unter dem Universitätssiegel
ausgefertigt und von dem derzeitigen Rektor und dem Syndikus
der Universität eigenhändig unterzeichnet worden.
München, den 15. März 1912.
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item 30
UNIVERSITÄT MÜNCHEN
Zeugnis zum Abgang von der Universität
Herr Hans August Wilbrandt
aus Dehmen
geboren zu Vietlübbe
ist vom 30. Oktober 1911 bis heute
als Studierender der Midizin
an der hiesigen Universität immatrikuliert und auf die im angehefteten
Kollegienbuch verzeichneten
Vorlesungen inskribiert gewesen.
Durch Strafbefehl des K. Amtsgerichts München vom 24. Februar 1912
wurde gegen ihn wegen groben Unfugs, verübt in der Nacht auf den 13. Februar
1912, eine Geldstrafe von 50 Mark festgesetzt. Im übrigen ist über
seine Führung während der Zeit seines Aufenthaltes an der hiesigen Universität
Nachteiliges nicht zu bemerken.
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item 30
UNIVERSITÄT MÜNCHEN
Zeugnis zum Abgang von der Universität
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