Zeitungen aus der Kriegszeit 1914, item 24

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 item 24 

 1. Spalte 


                           EINHEIMISCHES.

                                    Eisenach, den 1. August,

An die Bevölkerung des 11. Armee-

                            bezirks.

   Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

Nation in Ehren bestehen.

           Cassel, den 1. August 1914.  

                                  Der kommandierende General.

                                                   von Plüskow.

                                _____________________


    * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

behandelt werden.

    * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

einer Beunruhigung besteht. Für jede

öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

eines Krieges als Privateigentum absolut

sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

Sparkassen bieten daher den Einlegern

die denkbar größte Sicherheit, und es

kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

im Falle eines Krieges alles verfügbare

Geld dort niederzulegen, nicht aber

ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

    *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

dort die Annahme von Reichsbanknoten

und Reichskassenscheinen verweigert und

die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

wird. Das ist ein vollkommen sinn-

loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

lungskraft ist mithin der des Gol-

des vollständig gleich.

  * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

verständlich nicht gestattet und läuft auch der

Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

 Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


 2. und 3. Spalte oben

 siehe oben 

Skizze zu den russischen Mobilmachungen


 2. Spalte 

    Da die angeordnete russische Mobilmachung in

den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

   Fortsetzung 3. Spalte oben   

________________________________________________________


 Fortsetzung von 1. Spalte 

auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

und bestrafen lassen.

                            ___________________


                   Thüringische Nachrichten.


   °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

arbeiter sind gekündigt worden.

  (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

Großmutter. Am Montag missing

Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

   * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

gung des Werkes zu beseitigen ist.

   * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

345 000 Mark an die Heimstättengenos-

senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

   * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

rere sehr interessante Abendvorträge statt.

Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

anderer Einzelvorträge werden in der Universität

gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

   * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

bis 4000 Mark abschließen.

 Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


 3. Spalte oben  ... 

Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

Stande sind. In einer früheren Meldung war von

der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

Man würde also die beiden genannten Korps des

Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                         __________

_________________________________________________________

 3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

   * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

 Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

schaft ohne Einbußen zu retten. 

   * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

Schweizermilch  verwendet werden.

   * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

wurde sofort getötet.

   * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

asyl Köstritz.

   * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

a. S. zugeführt.

   * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

werden.

     * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


 Fortsetzung 4. Spalte 

Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

gen Eheglücks zu genießen.

   * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

gesiedelt.

                        __________________


                            VERMISCHTES.


         Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                        sh. Breslau, 30. Juli.   

    Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

                             _____________________


             An der Totenbahre König Ludwigs II.

                                 von Bayern.

    Lady Blennerhassett, die ausgezeich-

nete missing      missing        missing

Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-

teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von

der "Katastrophe von 1886 in Bayern".

Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-

bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am

17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied

von Ludwig II.  "Die Begegnungen mit ihm wa-

ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter

Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren

ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung

nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst

von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber

nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,

ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich

sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die

jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.

Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete

Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker

als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar

lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-

jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-

art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen

nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-

schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie

nicht entstellte".  Die Beisetzung in der St. Michael-

Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das

Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während

des Gottesdienstes durch die hohen  Fenster des

Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-

sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des

Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz

und Donnerschlag! Dann wurde es still."

    * Wegen eines ungewöhnlich frechen

Erpressungsversuches hatte sich vor der

Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm

Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.

erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg

einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt

wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-

fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-

wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet

sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig

beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes

könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter

einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der

Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-

geben, die den Absender als bald ermittelte, der

nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-

sungsversuch verurteilt wurde.

                           _____________________


Verantwortlich für die Redaktion: Paul Friedr. Schröder;

für den Anzeigenteil: Georg Herrmann, beide in Eisenach.

________________________________________________________________

 Anzeige  nicht transkribiert 















         

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 item 24 

 1. Spalte 


                           EINHEIMISCHES.

                                    Eisenach, den 1. August,

An die Bevölkerung des 11. Armee-

                            bezirks.

   Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

Nation in Ehren bestehen.

           Cassel, den 1. August 1914.  

                                  Der kommandierende General.

                                                   von Plüskow.

                                _____________________


    * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

behandelt werden.

    * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

einer Beunruhigung besteht. Für jede

öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

eines Krieges als Privateigentum absolut

sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

Sparkassen bieten daher den Einlegern

die denkbar größte Sicherheit, und es

kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

im Falle eines Krieges alles verfügbare

Geld dort niederzulegen, nicht aber

ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

    *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

dort die Annahme von Reichsbanknoten

und Reichskassenscheinen verweigert und

die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

wird. Das ist ein vollkommen sinn-

loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

lungskraft ist mithin der des Gol-

des vollständig gleich.

  * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

verständlich nicht gestattet und läuft auch der

Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

 Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


 2. und 3. Spalte oben

 siehe oben 

Skizze zu den russischen Mobilmachungen


 2. Spalte 

    Da die angeordnete russische Mobilmachung in

den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

   Fortsetzung 3. Spalte oben   

________________________________________________________


 Fortsetzung von 1. Spalte 

auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

und bestrafen lassen.

                            ___________________


                   Thüringische Nachrichten.


   °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

arbeiter sind gekündigt worden.

  (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

Großmutter. Am Montag missing

Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

   * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

gung des Werkes zu beseitigen ist.

   * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

345 000 Mark an die Heimstättengenos-

senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

   * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

rere sehr interessante Abendvorträge statt.

Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

anderer Einzelvorträge werden in der Universität

gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

   * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

bis 4000 Mark abschließen.

 Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


 3. Spalte oben  ... 

Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

Stande sind. In einer früheren Meldung war von

der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

Man würde also die beiden genannten Korps des

Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                         __________

_________________________________________________________

 3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

   * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

 Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

schaft ohne Einbußen zu retten. 

   * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

Schweizermilch  verwendet werden.

   * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

wurde sofort getötet.

   * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

asyl Köstritz.

   * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

a. S. zugeführt.

   * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

werden.

     * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


 Fortsetzung 4. Spalte 

Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

gen Eheglücks zu genießen.

   * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

gesiedelt.

                        __________________


                            VERMISCHTES.


         Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                        sh. Breslau, 30. Juli.   

    Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

                             _____________________


             An der Totenbahre König Ludwigs II.

                                 von Bayern.

    Lady Blennerhassett, die ausgezeich-

nete missing      missing        missing

Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-

teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von

der "Katastrophe von 1886 in Bayern".

Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-

bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am

17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied

von Ludwig II.  "Die Begegnungen mit ihm wa-

ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter

Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren

ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung

nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst

von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber

nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,

ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich

sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die

jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.

Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete

Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker

als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar

lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-

jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-

art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen

nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-

schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie

nicht entstellte".  Die Beisetzung in der St. Michael-

Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das

Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während

des Gottesdienstes durch die hohen  Fenster des

Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-

sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des

Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz

und Donnerschlag! Dann wurde es still."

    * Wegen eines ungewöhnlich frechen

Erpressungsversuches hatte sich vor der

Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm

Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.

erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg

einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt

wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-

fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-

wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet

sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig

beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes

könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter

einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der

Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-

geben, die den Absender als bald ermittelte, der

nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-

sungsversuch verurteilt wurde.

                           _____________________


Verantwortlich für die Redaktion: Paul Friedr. Schröder;

für den Anzeigenteil: Georg Herrmann, beide in Eisenach.

________________________________________________________________

 Anzeige  nicht transkribiert 















         


Transcription history
  • December 26, 2017 17:40:04 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

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     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.

                            __________________


                                VERMISCHTES.


             Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                            sh. Breslau, 30. Juli.   

        Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

    Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

    ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

    in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

    mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

    ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

    stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

    gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

    wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

    bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

    langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

    aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

    sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

    Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

    erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

    doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

    Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

    er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

    der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

    Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

    absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

    Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

    gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

    Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

    Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

    daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

    zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

    lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

    Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

    Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

    in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

    zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

    Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

    nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

    den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

    samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

    Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

    durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

    wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

    Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

    geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

    doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

    entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

    der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

    mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

    sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

    zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

    alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

    zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

                                 _____________________


                 An der Totenbahre König Ludwigs II.

                                     von Bayern.

        Lady Blennerhassett, die ausgezeich-

    nete missing      missing        missing

    Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-

    teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von

    der "Katastrophe von 1886 in Bayern".

    Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-

    bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am

    17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied

    von Ludwig II.  "Die Begegnungen mit ihm wa-

    ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter

    Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren

    ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung

    nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst

    von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber

    nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,

    ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich

    sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die

    jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.

    Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete

    Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker

    als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar

    lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-

    jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-

    art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen

    nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-

    schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie

    nicht entstellte".  Die Beisetzung in der St. Michael-

    Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das

    Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während

    des Gottesdienstes durch die hohen  Fenster des

    Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-

    sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des

    Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz

    und Donnerschlag! Dann wurde es still."

        * Wegen eines ungewöhnlich frechen

    Erpressungsversuches hatte sich vor der

    Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm

    Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.

    erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg

    einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt

    wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-

    fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-

    wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet

    sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig

    beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes

    könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter

    einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der

    Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-

    geben, die den Absender als bald ermittelte, der

    nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-

    sungsversuch verurteilt wurde.

                               _____________________


    Verantwortlich für die Redaktion: Paul Friedr. Schröder;

    für den Anzeigenteil: Georg Herrmann, beide in Eisenach.

    ________________________________________________________________

     Anzeige  nicht transkribiert 















             

  • December 26, 2017 17:39:45 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.

                            __________________


                                VERMISCHTES.


             Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                            sh. Breslau, 30. Juli.   

        Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

    Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

    ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

    in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

    mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

    ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

    stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

    gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

    wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

    bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

    langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

    aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

    sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

    Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

    erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

    doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

    Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

    er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

    der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

    Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

    absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

    Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

    gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

    Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

    Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

    daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

    zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

    lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

    Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

    Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

    in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

    zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

    Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

    nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

    den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

    samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

    Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

    durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

    wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

    Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

    geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

    doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

    entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

    der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

    mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

    sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

    zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

    alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

    zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

                                 _____________________


                 An der Totenbahre König Ludwigs II.

                                     von Bayern.

        Lady Blennerhassett, die ausgezeich-

    nete missing      missing        missing

    Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-

    teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von

    der "Katastrophe von 1886 in Bayern".

    Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-

    bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am

    17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied

    von Ludwig II.  "Die Begegnungen mit ihm wa-

    ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter

    Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren

    ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung

    nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst

    von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber

    nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,

    ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich

    sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die

    jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.

    Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete

    Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker

    als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar

    lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-

    jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-

    art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen

    nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-

    schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie

    nicht entstellte".  Die Beisetzung in der St. Michael-

    Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das

    Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während

    des Gottesdienstes durch die hohen  Fenster des

    Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-

    sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des

    Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz

    und Donnerschlag! Dann wurde es still."

        * Wegen eines ungewöhnlich frechen

    Erpressungsversuches hatte sich vor der

    Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm

    Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.

    erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg

    einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt

    wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-

    fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-

    wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet

    sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig

    beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes

    könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter

    einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der

    Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-

    geben, die den Absender als bald ermittelte, der

    nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-

    sungsversuch verurteilt wurde.

                               _____________________


    Verantwortlich für die Redaktion: Paul Friedr. Schröder.

    für den Anzeigenteil: Georg Herrmann, beide in Eisenach.

    ________________________________________________________________

     Anzeige  nicht transkribiert 















             


  • December 26, 2017 17:37:26 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.

                            __________________


                                VERMISCHTES.


             Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                            sh. Breslau, 30. Juli.   

        Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

    Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

    ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

    in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

    mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

    ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

    stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

    gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

    wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

    bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

    langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

    aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

    sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

    Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

    erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

    doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

    Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

    er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

    der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

    Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

    absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

    Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

    gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

    Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

    Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

    daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

    zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

    lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

    Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

    Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

    in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

    zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

    Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

    nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

    den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

    samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

    Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

    durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

    wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

    Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

    geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

    doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

    entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

    der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

    mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

    sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

    zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

    alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

    zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

                                 _____________________


                 An der Totenbahre König Ludwigs II.

                                     von Bayern.

        Lady Blennerhassett, die ausgezeich-

    nete missing      missing        missing

    Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-

    teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von

    der "Katastrophe von 1886 in Bayern".

    Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-

    bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am

    17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied

    von Ludwig II.  "Die Begegnungen mit ihm wa-

    ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter

    Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren

    ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung

    nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst

    von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber

    nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,

    ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich

    sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die

    jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.

    Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete

    Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker

    als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar

    lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-

    jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-

    art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen

    nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-

    schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie

    nicht entstellte".  Die Beisetzung in der St. Michael-

    Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das

    Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während

    des Gottesdienstes durch die hohen  Fenster des

    Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-

    sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des

    Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz

    und Donnerschlag! Dann wurde es still."

        * Wegen eines ungewöhnlich frechen

    Erpressungsversuches hatte sich vor der

    Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm

    Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.

    erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg

    einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt

    wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-

    fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-

    wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet

    sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig

    beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes

    könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter

    einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der

    Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-

    geben, die den Absender als bald ermittelte, der

    nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-

    sungsversuch verurteilt wurde.

    _____________________
















             


  • December 26, 2017 17:35:33 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.

                            __________________


                                VERMISCHTES.


             Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                            sh. Breslau, 30. Juli.   

        Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

    Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

    ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

    in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

    mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

    ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

    stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

    gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

    wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

    bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

    langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

    aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

    sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

    Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

    erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

    doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

    Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

    er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

    der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

    Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

    absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

    Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

    gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

    Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

    Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

    daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

    zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

    lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

    Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

    Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

    in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

    zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

    Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

    nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

    den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

    samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

    Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

    durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

    wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

    Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

    geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

    doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

    entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

    der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

    mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

    sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

    zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

    alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

    zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

                                 _____________________


                 An der Totenbahre König Ludwigs II.

                                     von Bayern.

        Lady Blennerhassett, die ausgezeich-

    nete missing      missing        missing

    Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-

    teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von

    der "Katastrophe von 1886 in Bayern".

    Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-

    bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am

    17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied

    von Ludwig II.  "Die Begegnungen mit ihm wa-

    ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter

    Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren

    ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung

    nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst

    von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber

    nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,

    ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich

    sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die

    jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.

    Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete

    Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker

    als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar

    lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-

    jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-

    art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen

    nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-

    schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie

    nicht entstellte".  Die Beisetzung in der St. Michael-

    Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das

    Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während

    des Gottesdienstes durch die hohen  Fenster des

    Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-

    sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des

    Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz

    und Donnerschlag! Dann wurde es still."

        * Wegen eines ungewöhnlich frechen

    Erpressungsversuches hatte sich vor der

    Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm

    Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.

    erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg

    einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt

    wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-

    fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-

    wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet

    sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig

    beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes

    könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter

    einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der

    Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-

    geben, die den Absender als bald ermittelte, de

    nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-

    sung verurteilt wurde.
















             


  • December 26, 2017 17:27:20 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.

                            __________________


                                VERMISCHTES.


             Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                            sh. Breslau, 30. Juli.   

        Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

    Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

    ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

    in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

    mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

    ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

    stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

    gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

    wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

    bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

    langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

    aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

    sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

    Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

    erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

    doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

    Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

    er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

    der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

    Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

    absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

    Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

    gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

    Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

    Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

    daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

    zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

    lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

    Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

    Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

    in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

    zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

    Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

    nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

    den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

    samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

    Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

    durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

    wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

    Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

    geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

    doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

    entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

    der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

    mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

    sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

    zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

    alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

    zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

                                 _____________________


                 An der Totenbahre König Ludwigs II.

                                     von Bayern.

        Lady Blennerhassett, die ausgezeich-

    nete missing      missing        missing

    Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-

    teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von

    der "Katastrophe von 1886 in Bayern".

    Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-

    bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am

    17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied

    vin Ludwig II.  "Die Begegnungen mit ihm wa-

    ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter

    Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren

    ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung

    nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst

    von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber

    nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,

    ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich

    sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die

    jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.

    die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete

    Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker

    als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar

    lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-

    jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-

    art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen

    nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-

    schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie

    nicht entstellte".  Die Beisetzung in der St. Michael-

    Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das

    Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während

    des Gottesdienstes durch die hohen  Fenster des

    Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-

    sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des

    Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz

    und Donnerschlag! Dann wurde es still."















             


  • December 26, 2017 17:26:18 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.

                            __________________


                                VERMISCHTES.


             Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                            sh. Breslau, 30. Juli.   

        Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

    Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

    ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

    in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

    mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

    ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

    stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

    gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

    wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

    bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

    langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

    aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

    sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

    Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

    erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

    doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

    Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

    er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

    der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

    Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

    absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

    Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

    gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

    Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

    Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

    daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

    zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

    lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

    Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

    Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

    in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

    zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

    Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

    nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

    den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

    samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

    Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

    durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

    wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

    Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

    geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

    doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

    entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

    der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

    mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

    sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

    zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

    alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

    zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

                                 _____________________


                 An der Totenbahre König Ludwigs II.

                                     von Bayern.

        Lady Blennerhassett, die ausgezeich-

    nete missing      missing        missing

    Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-

    teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von

    der "Katastrophe von 1886 in Bayern".

    Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-

    bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am

    17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied

    vin Ludwig II.  "Die Begegnungen mit ihm wa-

    ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter

    Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren

    ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung

    nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst

    von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber

    nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,

    ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich

    sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die

    jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.

    die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete

    Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker

    als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar

    lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-

    jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-

    art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen

    nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-

    schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie

    nicht entstellte".  Die Beisetzung in der St. Michael-

    Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das

    Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während

    des Gottesdienstes durch die hohen  Fenster des

    Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-

    sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des

    Königs 















             


  • December 26, 2017 17:08:50 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.

                            __________________


                                VERMISCHTES.


             Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                            sh. Breslau, 30. Juli.   

        Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

    Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

    ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

    in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

    mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

    ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

    stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

    gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

    wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

    bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

    langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

    aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

    sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

    Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

    erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

    doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

    Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

    er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,

    der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.

    Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

    absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

    Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

    gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

    Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

    Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

    daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

    zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

    lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

    Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

    Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

    in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

    zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

    Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

    nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

    den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

    samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

    Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

    durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

    wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

    Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

    geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

    doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

    entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

    der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

    mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

    sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

    zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

    alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

    zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

        














             


  • December 26, 2017 17:05:59 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.

                            __________________


                                VERMISCHTES.


             Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.

                                                            sh. Breslau, 30. Juli.   

        Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die

    Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich

    ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein

    in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-

    mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-

    ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-

    stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-

    gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen

    wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber

    bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-

    langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht

    aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um

    sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der  nächstfolgende

    Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr

    erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man

    doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der

    Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber

    er hatte anscheinend nicht mit Kt. Bureaukratius gerechnet,

    der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausgeübt.

    Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren

    absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten

    Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die

    gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem

    Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der 

    Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,

    daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit

    zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-

    lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle

    Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung  mit dem

    Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht

    in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte

    zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.

    Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der

    nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-

    den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-

    samer hielt,  verlor weiter kein Wort. Umso größer war die

    Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf

    durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß

    wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft

    Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-

    geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,

    doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem

    entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von

    der Anklage wegen Betrugs frei.  Die Straßenbahn wurde

    mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-

    sen.  Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-

    zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche

    alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank

    zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.

        














             


  • December 26, 2017 16:32:11 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

       * Coburg, 31. Juli.  Mit Rücksicht auf die poli-

    tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem

    Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-

    gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten

    Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-

    gesiedelt.


        














             


  • December 26, 2017 16:27:55 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

    Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann

    ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung

    beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann

    mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-

    gen Eheglücks zu genießen.

     


        














             


  • December 26, 2017 16:22:03 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am


     Fortsetzung 4. Spalte 

     


        














             


  • December 26, 2017 16:21:14 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am

     


        














             


  • December 26, 2017 16:21:03 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

         * Schmalkalden, 31. Juli.  Der Krieg bringt es 

    mit sic, daß viele Österreicher, die in Deutschland

    in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-

    den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am

     


        














             


  • December 26, 2017 16:19:09 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

       * Worbis, 31. Juli.  Im Saale der Gastwirschaft

    Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der

    Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-

    dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der

    Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer

    griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und

    die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-

    haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-

    gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.

    Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt

    werden.

     


        














             


  • December 26, 2017 16:12:55 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

       * Sonderhausen, 31. Juli.  Durch einen vorzei-

    tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten

    in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-

    schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.

    Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-

    kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen

    ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden

    mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

    Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen

    im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle

    a. S. zugeführt.

        














             


  • December 26, 2017 16:06:49 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

       * Bernburg, 31. Juli.  Der 13jährige Sohn des

    Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines

    hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-

    rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge

    wurde sofort getötet.

       * Ebersdorf (Reuß), 31. Juli.  Das am 3. Juli

    d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-

    ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-

    ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-

    ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:

    20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in

    Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-

    eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-

    ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L. 

    angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später

    auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-

    dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark

    für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für

    die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den

    Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,

    4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,

    5000 Mark für den Reußischen Landesverein für

    Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-

    bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-

    anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-

    asyl Köstritz.

        














             


  • December 26, 2017 15:54:03 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten. 

       * Zeulenroda, 31. Juli.  Ein Milchkrieg ist

    im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil

    die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22

    Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte

    Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem

    die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf

    18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-

    wirte auf diese  Bedingung nicht eingehen, soll die

    Milch von auswärts  bezogen oder Troßen- und

    Schweizermilch  verwendet werden.

        














             


  • December 26, 2017 15:48:49 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 


     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten.

        














             


  • December 26, 2017 15:45:46 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 

     

     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten.  

        














             


  • December 26, 2017 15:44:15 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 

     

     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

       * Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten.














             


  • December 26, 2017 15:42:42 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 

     

     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 

                                             __________

    _________________________________________________________

     3. Spalte Mitte (Fortsetzung) 

        *Weimar, 31. Juli.  Beim Bankhaus A. Saal

    haben die Prüfungen des Status heute morgen be-

    gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus

    finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-

    schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,

    ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die

    Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur

    Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle

    der Liquiditation der Firma A. Saal wird selbstver-

    ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,

    daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,

    daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-

    günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-

    lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der

    Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall

    dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt

     Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet

    hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-

    schaft ohne Einbußen zu retten.














             


  • December 26, 2017 15:30:24 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 

     

     3. Spalte oben  ... 

    Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage

    muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die

    Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem

    Stande sind. In einer früheren Meldung war von

    der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.

    Man würde also die beiden genannten Korps des

    Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit

    gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.

    Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps

    zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16

    mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-

    daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine

    Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von

    etwa 200 000 Mann bedeutet. 












             


  • December 9, 2017 22:42:31 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf  (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 








             


  • December 9, 2017 22:39:18 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    plsz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    ätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.

     Fortsetzung 3. Spalte Mitte 








             


  • December 9, 2017 22:38:57 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.

       * Jena, 31. Juli.   Die diesjährigen Ferienkurse

    werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-

    öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,

    den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-

    rere sehr interessante Abendvorträge statt.

    Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen:  1.  Don-

    nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):

    R. Wagners Parsifaldichtung.   2.  Montag, den

    10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-

    phische Projektion mikrosk. Objekte.  3.  Donnerstag,

    den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-

    tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen

    Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl

    anderer Einzelvorträge werden in der Universität

    gehalten werden.  Endlich seien noch zwei Veran-

    staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind,  auch das

    Interesse zu erwecken:  1.  Mittwoch, den 5. August,

    abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-

    und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-

    tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt.  2.  Dienstag,

    den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-

    plsz an der Saale die Fischerin von Goethe zur

    Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.

    Peschel).  -  Der Referendar Walter Eißer aus  

    Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar

    sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu

    Gerichtsassessoren ernannt worden.  -  Der Inspek-

    teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-

    ätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort  

    einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender

    des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des

    Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.

       * Weimar, 31. Juli.  Wie verlautet, dürfte das

    Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000

    bis 4000 Mark abschließen.








             


  • December 9, 2017 22:17:25 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli.  Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli.  Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli.  Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.

       * Jena, 31. Juli.  Nachdem der Gemeinderat im

    vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der

    Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von

    345 000 Mark an die Heimstättengenos-

    senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,

    wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau

    begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.

    Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]

    die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt

    beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic]  von 500 000 M.






             


  • December 9, 2017 22:08:54 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________


                       Thüringische Nachrichten.


       °   Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-

    werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich

    ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist

    wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem

    scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die

    arbeiter sind gekündigt worden.

      (=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der

    von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos

    verschwunden.  Derselbe lernte in Cabarz  und

    besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende

    Großmutter. Am Montag missing

    Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-

    getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß

    er infolge Erkrankung bei der  Großmutter blieb,

    ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so

    nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch

    sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-

    gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich

    das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-

    verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.

       * Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-

    rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand

    des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa

    140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko 

    ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-

    ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte

    Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu

    Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen

    darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-

    gung des Werkes zu beseitigen ist.






             


  • December 9, 2017 21:47:00 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   

    ________________________________________________________


     Fortsetzung von 1. Spalte 

    auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-

    geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt

    eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-

    widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen

    und bestrafen lassen.

                                ___________________



             


  • December 9, 2017 21:43:25 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


     2. und 3. Spalte oben 

     siehe oben 

    Skizze zu den russischen Mobilmachungen


     2. Spalte 

        Da die angeordnete russische Mobilmachung in

    den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und

    Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden

    Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-

    fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps

    sein,  die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-

    lich gemacht sind. Es bleibt aber zu  berücksichtigen,

    daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des

    19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des

    14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen 

    vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-

    Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und

    eine Infanterie-Division nahe der österreichischen

    Grenze. Das 19. und 14.  Armeekorps gehören zum

       Fortsetzung 3. Spalte oben   



             


  • November 19, 2017 19:58:23 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben

     Fortsetzung 2. Spalte Mitte 


             


  • November 19, 2017 19:57:46 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.

      * Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-

    fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in

    Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-

    nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-

    halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die

    Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,

    den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe

    zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß

    Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.

    Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-

    verständlich nicht gestattet und läuft auch der

    Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche

    das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes

    unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben


             


  • November 19, 2017 19:51:58 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.

        *Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer

    Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß

    dort die Annahme von Reichsbanknoten

    und Reichskassenscheinen verweigert und

    die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt

    wird. Das ist ein vollkommen sinn-

    loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten

    sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert

    in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der

    Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer

    Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,

    Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-

    lungskraft ist mithin der des Gol-

    des vollständig gleich.


             


  • November 19, 2017 19:46:17 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.


             


  • November 19, 2017 19:43:18 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

        * Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-

    gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-

    sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen

    in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des

    Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf

    hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-

    einer Beunruhigung besteht. Für jede

    öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt

    oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,

    der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen

    und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der

    öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle

    eines Krieges als Privateigentum absolut

    sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-

    wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen

    Sparkassen bieten daher den Einlegern

    die denkbar größte Sicherheit, und es

    kann den Sparern nur empfohlen werden, auch

    im Falle eines Krieges alles verfügbare

    Geld dort niederzulegen, nicht aber

    ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein

    neues Beispiel: in Erfurt mußte eine

    Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis

    ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-

    schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen

    Schritt bitter bereuen: die ganze Summe

    wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-

    ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde

    die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt

    haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.


             


  • November 19, 2017 19:26:41 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                                    _____________________


        * Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.

    Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von

    jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-

    vatsendungen  (verschlossene Briefe und Pa-

    kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-

    nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,

    2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen

    Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken 

    (Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig

    und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im

    Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum

    Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)

    und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,

    5. nach der Rheinpfalz.  Die durch die

    Briefkasten aufgelieferten  [sic] sowie die bei Veröffent-

    lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-

    förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-

    sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-

    ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern

    zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,

    nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen

    behandelt werden.

                   


  • November 19, 2017 19:10:37 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                   


  • November 19, 2017 19:09:28 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

    Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle

    Militär- und Zivilbehörden und freudig und rückhalts-

    los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-

    rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.

    Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-

    meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es

    vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der

    Nation in Ehren bestehen.

               Cassel, den 1. August 1914.  

                                      Der kommandierende General.

                                                       von Plüskow.

                   


  • November 19, 2017 19:02:46 Beate Jochem

     item 24 

     1. Spalte 


                               EINHEIMISCHES.

                                        Eisenach, den 1. August,

    An die Bevölkerung des 11. Armee-

                                bezirks.

       Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet

    in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind

    lediglich Gründe der raschen  und gleichmäßigen

    Durchführung der Mobilmachung maßgebend und

    nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die

    vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die

    Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches

    erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der

    gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die

    Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte  ver-

    schärft werden, so wird dadurch niemand, der das

    Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden

    Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.

                     


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    Berlin, Saalfeld, Leipzig

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15725 / 166534
Source
http://europeana1914-1918.eu/...
Contributor
Karl Döbling
License
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/


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