Zeitungen aus der Kriegszeit 1914, item 24
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item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
__________________
VERMISCHTES.
Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.
sh. Breslau, 30. Juli.
Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die
Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich
ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein
in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-
mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-
ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-
stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-
gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen
wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber
bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-
langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht
aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um
sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der nächstfolgende
Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr
erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man
doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der
Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber
er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,
der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.
Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren
absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten
Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die
gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem
Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der
Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,
daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit
zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-
lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle
Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung mit dem
Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht
in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte
zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.
Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der
nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-
den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-
samer hielt, verlor weiter kein Wort. Umso größer war die
Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf
durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß
wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft
Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-
geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,
doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem
entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von
der Anklage wegen Betrugs frei. Die Straßenbahn wurde
mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-
sen. Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-
zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche
alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank
zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.
_____________________
An der Totenbahre König Ludwigs II.
von Bayern.
Lady Blennerhassett, die ausgezeich-
nete
Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-
teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von
der "Katastrophe von 1886 in Bayern".
Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-
bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am
17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied
von Ludwig II. "Die Begegnungen mit ihm wa-
ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter
Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren
ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung
nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst
von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber
nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,
ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich
sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die
jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.
Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete
Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker
als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar
lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-
jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-
art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen
nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-
schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie
nicht entstellte". Die Beisetzung in der St. Michael-
Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das
Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während
des Gottesdienstes durch die hohen Fenster des
Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-
sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des
Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz
und Donnerschlag! Dann wurde es still."
* Wegen eines ungewöhnlich frechen
Erpressungsversuches hatte sich vor der
Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm
Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.
erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg
einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt
wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-
fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-
wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet
sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig
beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes
könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter
einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der
Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-
geben, die den Absender als bald ermittelte, der
nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-
sungsversuch verurteilt wurde.
_____________________
Verantwortlich für die Redaktion: Paul Friedr. Schröder;
für den Anzeigenteil: Georg Herrmann, beide in Eisenach.
________________________________________________________________
Anzeige nicht transkribiert
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
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Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
__________________
VERMISCHTES.
Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.
sh. Breslau, 30. Juli.
Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die
Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich
ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein
in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-
mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-
ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-
stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-
gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen
wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber
bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-
langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht
aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um
sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der nächstfolgende
Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr
erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man
doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der
Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber
er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,
der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.
Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren
absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten
Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die
gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem
Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der
Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,
daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit
zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-
lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle
Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung mit dem
Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht
in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte
zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.
Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der
nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-
den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-
samer hielt, verlor weiter kein Wort. Umso größer war die
Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf
durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß
wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft
Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-
geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,
doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem
entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von
der Anklage wegen Betrugs frei. Die Straßenbahn wurde
mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-
sen. Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-
zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche
alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank
zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.
_____________________
An der Totenbahre König Ludwigs II.
von Bayern.
Lady Blennerhassett, die ausgezeich-
nete
Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-
teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von
der "Katastrophe von 1886 in Bayern".
Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-
bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am
17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied
von Ludwig II. "Die Begegnungen mit ihm wa-
ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter
Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren
ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung
nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst
von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber
nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,
ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich
sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die
jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.
Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete
Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker
als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar
lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-
jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-
art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen
nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-
schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie
nicht entstellte". Die Beisetzung in der St. Michael-
Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das
Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während
des Gottesdienstes durch die hohen Fenster des
Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-
sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des
Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz
und Donnerschlag! Dann wurde es still."
* Wegen eines ungewöhnlich frechen
Erpressungsversuches hatte sich vor der
Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm
Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.
erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg
einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt
wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-
fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-
wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet
sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig
beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes
könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter
einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der
Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-
geben, die den Absender als bald ermittelte, der
nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-
sungsversuch verurteilt wurde.
_____________________
Verantwortlich für die Redaktion: Paul Friedr. Schröder.
für den Anzeigenteil: Georg Herrmann, beide in Eisenach.
________________________________________________________________
Anzeige nicht transkribiert
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
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3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
__________________
VERMISCHTES.
Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.
sh. Breslau, 30. Juli.
Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die
Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich
ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein
in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-
mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-
ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-
stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-
gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen
wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber
bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-
langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht
aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um
sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der nächstfolgende
Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr
erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man
doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der
Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber
er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,
der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.
Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren
absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten
Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die
gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem
Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der
Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,
daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit
zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-
lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle
Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung mit dem
Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht
in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte
zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.
Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der
nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-
den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-
samer hielt, verlor weiter kein Wort. Umso größer war die
Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf
durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß
wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft
Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-
geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,
doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem
entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von
der Anklage wegen Betrugs frei. Die Straßenbahn wurde
mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-
sen. Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-
zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche
alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank
zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.
_____________________
An der Totenbahre König Ludwigs II.
von Bayern.
Lady Blennerhassett, die ausgezeich-
nete
Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-
teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von
der "Katastrophe von 1886 in Bayern".
Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-
bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am
17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied
von Ludwig II. "Die Begegnungen mit ihm wa-
ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter
Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren
ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung
nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst
von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber
nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,
ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich
sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die
jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.
Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete
Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker
als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar
lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-
jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-
art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen
nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-
schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie
nicht entstellte". Die Beisetzung in der St. Michael-
Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das
Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während
des Gottesdienstes durch die hohen Fenster des
Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-
sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des
Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz
und Donnerschlag! Dann wurde es still."
* Wegen eines ungewöhnlich frechen
Erpressungsversuches hatte sich vor der
Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm
Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.
erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg
einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt
wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-
fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-
wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet
sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig
beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes
könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter
einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der
Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-
geben, die den Absender als bald ermittelte, der
nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-
sungsversuch verurteilt wurde.
_____________________
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
__________________
VERMISCHTES.
Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.
sh. Breslau, 30. Juli.
Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die
Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich
ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein
in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-
mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-
ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-
stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-
gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen
wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber
bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-
langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht
aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um
sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der nächstfolgende
Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr
erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man
doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der
Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber
er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,
der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.
Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren
absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten
Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die
gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem
Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der
Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,
daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit
zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-
lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle
Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung mit dem
Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht
in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte
zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.
Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der
nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-
den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-
samer hielt, verlor weiter kein Wort. Umso größer war die
Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf
durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß
wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft
Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-
geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,
doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem
entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von
der Anklage wegen Betrugs frei. Die Straßenbahn wurde
mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-
sen. Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-
zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche
alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank
zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.
_____________________
An der Totenbahre König Ludwigs II.
von Bayern.
Lady Blennerhassett, die ausgezeich-
nete
Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-
teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von
der "Katastrophe von 1886 in Bayern".
Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-
bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am
17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied
von Ludwig II. "Die Begegnungen mit ihm wa-
ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter
Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren
ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung
nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst
von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber
nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,
ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich
sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die
jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.
Die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete
Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker
als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar
lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-
jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-
art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen
nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-
schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie
nicht entstellte". Die Beisetzung in der St. Michael-
Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das
Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während
des Gottesdienstes durch die hohen Fenster des
Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-
sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des
Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz
und Donnerschlag! Dann wurde es still."
* Wegen eines ungewöhnlich frechen
Erpressungsversuches hatte sich vor der
Strafkammer in Düsseldorf der Agent Wilhelm
Vogelsang zu verantworten. Im März d. Js.
erhielt ein Oekonom in dem benachbarten Aberg
einen anonymen Brief, in welchem ihm mitgeteilt
wurde, daß gegen ihn vom Staatsanwalt ein Ver-
fahren wegen Meineids und gegen einen seiner Ver-
wandten ein solches wegen Brandstiftung eingeleitet
sei. Ein Gerichtssekretär habe die Akten vorläufig
beiseite geräumt und der Empfänger des Briefes
könne sich der Bestrafung entziehen, wenn er unter
einer bestimmten Adresse 2000 M. hinterlege. Der
Mann war so klug, den Brief der Polizei zu über-
geben, die den Absender als bald ermittelte, de
nunmehr zu einem Jahr Gefängnis wegen Erpres-
sung verurteilt wurde.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
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Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
__________________
VERMISCHTES.
Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.
sh. Breslau, 30. Juli.
Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die
Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich
ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein
in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-
mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-
ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-
stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-
gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen
wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber
bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-
langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht
aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um
sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der nächstfolgende
Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr
erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man
doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der
Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber
er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,
der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.
Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren
absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten
Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die
gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem
Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der
Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,
daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit
zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-
lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle
Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung mit dem
Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht
in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte
zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.
Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der
nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-
den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-
samer hielt, verlor weiter kein Wort. Umso größer war die
Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf
durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß
wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft
Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-
geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,
doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem
entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von
der Anklage wegen Betrugs frei. Die Straßenbahn wurde
mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-
sen. Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-
zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche
alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank
zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.
_____________________
An der Totenbahre König Ludwigs II.
von Bayern.
Lady Blennerhassett, die ausgezeich-
nete
Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-
teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von
der "Katastrophe von 1886 in Bayern".
Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-
bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am
17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied
vin Ludwig II. "Die Begegnungen mit ihm wa-
ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter
Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren
ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung
nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst
von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber
nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,
ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich
sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die
jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.
die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete
Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker
als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar
lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-
jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-
art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen
nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-
schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie
nicht entstellte". Die Beisetzung in der St. Michael-
Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das
Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während
des Gottesdienstes durch die hohen Fenster des
Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-
sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des
Königs in die Gruft versenkt wurde, ein jäher Blitz
und Donnerschlag! Dann wurde es still."
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
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3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
__________________
VERMISCHTES.
Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.
sh. Breslau, 30. Juli.
Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die
Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich
ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein
in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-
mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-
ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-
stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-
gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen
wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber
bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-
langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht
aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um
sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der nächstfolgende
Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr
erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man
doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der
Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber
er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,
der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.
Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren
absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten
Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die
gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem
Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der
Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,
daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit
zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-
lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle
Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung mit dem
Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht
in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte
zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.
Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der
nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-
den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-
samer hielt, verlor weiter kein Wort. Umso größer war die
Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf
durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß
wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft
Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-
geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,
doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem
entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von
der Anklage wegen Betrugs frei. Die Straßenbahn wurde
mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-
sen. Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-
zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche
alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank
zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.
_____________________
An der Totenbahre König Ludwigs II.
von Bayern.
Lady Blennerhassett, die ausgezeich-
nete
Interessantes aus ihren Lebenserinnerungen mit-
teilt, schildert im letzten Heft ihre Eindrücke von
der "Katastrophe von 1886 in Bayern".
Besonders packend ist ihre Schilderung von der Auf-
bahrung des Königs und seiner Beisetzung. Am
17. Juni nahm sie in der alten Hofkapelle Abschied
vin Ludwig II. "Die Begegnungen mit ihm wa-
ren kurz, von banaler, durch Etikette auferlegter
Art gewesen und seit den ersten siebenziger Jahren
ganz abgebrochen, da er mir, bei der Vorstellung
nach unserer Verheiratung, Grüße an Stiftsprobst
von Döllinger aufgetragen und den Ärger darüber
nicht verhehlt hatte, daß es mir nicht gelungen war,
ihn, der über meinen Kopf hinweg sehr undeutlich
sprach, gleich zu verstehen. Die entseelte Hülle, die
jetzt vor uns lag, hatte die Zeit wenig verändert.
die in der Tracht des Hubertusordens gekleidete
Gestalt erschien im Sarg übermäßig groß und stärker
als damals, das dunkle, dünner gewordene Haar
lag immer noch über die Stirn des Einundvierzig-
jährigen zurückgekämmt, die wohl durch die Todes-
art aufgedunsenen Gesichtszüge bewahrten einen
nicht wieder zu vergessenden Ausdruck von Men-
schenverachtung bis in die Ruhe des Todes, der sie
nicht entstellte". Die Beisetzung in der St. Michael-
Kirche findet einen unerwarteten Abschluß. "Das
Wetter war schön, Sonnenstrahlen spielten während
des Gottesdienstes durch die hohen Fenster des
Chores über den Häuptern der erlauchten dort Ver-
sammelten. Da plötzlich, während der Sarg des
Königs
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
__________________
VERMISCHTES.
Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.
sh. Breslau, 30. Juli.
Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die
Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich
ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein
in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-
mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-
ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-
stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-
gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen
wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber
bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-
langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht
aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um
sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der nächstfolgende
Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr
erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man
doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der
Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber
er hatte anscheinend nicht mit St. Bureaukratius gerechnet,
der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausübt.
Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren
absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten
Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die
gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem
Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der
Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,
daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit
zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-
lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle
Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung mit dem
Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht
in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte
zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.
Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der
nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-
den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-
samer hielt, verlor weiter kein Wort. Umso größer war die
Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf
durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß
wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft
Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-
geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,
doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem
entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von
der Anklage wegen Betrugs frei. Die Straßenbahn wurde
mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-
sen. Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-
zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche
alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank
zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
__________________
VERMISCHTES.
Eine merkwürdige "Betrugs"- Anzeige.
sh. Breslau, 30. Juli.
Um welcher Bagatellen willen heutzutage oft die
Gerichte in Bewegung gesetzt werden, zeigt wieder deutlich
ein Fall, der zur Zeit hier das Straßengespräch bildet. Ein
in weiten Kreisen hier hochangesehener Kauf-
mann, der bereits in hohem Alter steht, hatte am zwei-
ten Pfingstfeiertag einen Straßenbahnwagen be-
stiegen und wollte mit einem ihm vom Schaffner über-
gebenen Umsteigebillett am Kreuzungspunkte den Wagen
wechseln. Der Wagen der betreffenden Linie war aber
bereits derartig besetzt, als er an der Kreuzungsstelle an-
langte, daß der alte kränkliche Herr sich dem Gedränge nicht
aussetzen wollte und daher in einen Barbierladen trat, um
sich inzwischen rasieren zu lassen. Auch der nächstfolgende
Wagen zeigte die gleiche Überfüllung und so kam der Herr
erst in den darauffolgenden Wagen hinein. Nun sollte man
doch glauben, die Sache wäre in Ordnung, nachdem der
Mann einen Fahrschein für die zweite Linie besaß. Aber
er hatte anscheinend nicht mit Kt. Bureaukratius gerechnet,
der anscheinend auch in Breslau seine Herrschaft ausgeübt.
Ein Inspektor der Straßenbahn hatte den alten Herren
absteigen sehen, und folgte ihm nun, als er den zweiten
Wagen bestieg. Der Beamte wies den Schaffner an, die
gelöste Fahrkarte nicht gelten zu lassen, sondern von dem
Herrn die Lösung einer neuen Karte zu verlangen. Der
Passagier, der die den Fahrkarten aufgedruckte Bestimmung,
daß man nicht mehr wie früher eine halbe Stunde Zeit
zur Weiterfahrt mit der gleichen Fahrkarte habe, nicht ge-
lesen hatte, da er seit Jahren Abonnementskarten für alle
Straßenbahnlinien besaß, lehnt die Zumutung mit dem
Hinweis darauf ab, daß er wegen der Pfingstfeiertage nicht
in der Lage gewesen sei, sich eine neue Abonnementskarte
zu besorgen und sich deshalb eine Fahrkarte gekauft habe.
Der Inspektor der Straßenbahn, der vielleicht wegen der
nicht gerade liebevollen Kritik, die seitens der Mitfahren-
den an seinem Vorgehen geübt wurde, Schweigen für rat-
samer hielt, verlor weiter kein Wort. Umso größer war die
Überraschung des alten Herrn, als er wenige Tage darauf
durch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfuhr, daß
wegen des Vorfalles gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft
Klage wegen Betrugs erhoben und das Verfahren ein-
geleitet sei. Die Verhandlung fand auch tatsächlich statt,
doch sah das Gericht ein, daß sich der "Angeklagte" in einem
entschuldbaren Irrtum befunden habe und sprach ihn von
der Anklage wegen Betrugs frei. Die Straßenbahn wurde
mit ihren Ansprüchen auf den Weg der Zivilklage verwie-
sen. Ob St. Bureaukratius nun auf die zehn Pfennige ver-
zichten wird oder ob der bisher unbescholtene vermögliche
alte Herr wegen der Bagatelle nochmals die ominöse Bank
zieren muß, wird sich ja wohl bald zeigen.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
* Coburg, 31. Juli. Mit Rücksicht auf die poli-
tischen Verhältnisse hat der Herzog von einem
Sommeraufenthalt in Schloß Reinhardsbrunn ab-
gesehen. Er ist heute nachmittag mit dem gesamten
Hoflager nach Schloß Friedenstein in Gotha über-
gesiedelt.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
Mittwoch auch aus unserer Stadt ein junger Mann
ab, der zuvor beim Pfarramt die Nottrauung
beantragt hatte, die auch nachvollzogen wurde. Dann
mußte er Abschied nehmen, statt die Freuden jun-
gen Eheglücks zu genießen.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
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Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
Fortsetzung 4. Spalte
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sich, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
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Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
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3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
* Schmalkalden, 31. Juli. Der Krieg bringt es
mit sic, daß viele Österreicher, die in Deutschland
in Stellung und Arbeit sind, zurückbeordert wer-
den, um unter die Fahne zu treten. So reiste am
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
* Worbis, 31. Juli. Im Saale der Gastwirschaft
Dreykluft in Kirchworbis war zum zweiten Tag der
Kirmes Tanzmusik abgehalten worden. Bald nach-
dem die Gäste das Lokal verlassen hatten, stand der
Tanzsaal in hellen Flammen. Das Feuer
griff mit Windeseile um sich und legte den Saal und
die Hintergebäude gänzlich in Asche. Das Wohn-
haus wurde stark beschädigt. Auch die Nachbar-
gebäude von Karl Gödecke gingen in Flammen auf.
Die Ursache des Brandes konnte noch nicht ermittelt
werden.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
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Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
* Sonderhausen, 31. Juli. Durch einen vorzei-
tig losgegangenen Sprengschuß verunglückten
in vergangener Nacht auf Schacht 5 der Gewerk-
schaft "Glückauf" zwei Bergleute aus Großfurra.
Dem Bergmann Kramer wurden beide Unterschen-
kel zerschmettert, so daß die verletzten Gliedmaßen
ihm im hiesigen Krankenhause amputiert werden
mußten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Der andere Bergmann erlitt schwere Verletzungen
im Gesicht und wurde dem Krankenhause in Halle
a. S. zugeführt.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
* Bernburg, 31. Juli. Der 13jährige Sohn des
Arbeiters Belger hier kletterte im Pferdestall eines
hiesigen Handelsmannes auf die Krippe und be-
rührte die elektrische Lichtleitung. Der Junge
wurde sofort getötet.
* Ebersdorf (Reuß), 31. Juli. Das am 3. Juli
d. Js. hier verstorbene Fräulein Franziska Stieh-
ler, eine Tochter des verstorbenen Kirchenrats Stieh-
ler, hat 66 000 Mark zu wohltätigen Zwek-
ken ausgesetzt. Im einzelnen sind bestimmt:
20 000 Mark für die Kleinkinderbewahranstalt in
Ebersdorf, 10 000 Mark zur Gründung eines Ver-
eins zur Unterstützung armer, unverheirateter Töch-
ter von Pfarrern, die im Fürstentum Reuß i. L.
angestellt gewesen sind (diesem Verein soll später
auch das zum Nachlaß der Verstorbenen, in Ebers-
dorf gelegene Hausgrundstück zufallen), 1000 Mark
für die Kirchenkasse in Ebersdorf, 6000 Mark für
die Ortsarmen in Ebersdorf, 5000 Mark für den
Reußischen Landesverein des Gustav-Adolfvereins,
4000 Mark für das Rettungshaus in Hohenleuben,
5000 Mark für den Reußischen Landesverein für
Heidenmission, 6000 Mark für die Gemeinde Wurz-
bach zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahr-
anstalt, 4000 Mark für das thüringische Frauen-
asyl Köstritz.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
* Zeulenroda, 31. Juli. Ein Milchkrieg ist
im benachbarten Volkstedt ausgebrochen, weil
die Landwirte die Milch pro Liter von 20 auf 22
Pfg. erhöhen wollen. Eine sehr stark besuchte
Volksversammlung stellte ein "Ultimatum" in dem
die Herabsetzung des Milchpreises von 22 auf
18 Pfg. pro Liter verlangt wird. Falls die Land-
wirte auf diese Bedingung nicht eingehen, soll die
Milch von auswärts bezogen oder Troßen- und
Schweizermilch verwendet werden.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
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3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
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item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
* Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
Finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquidation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
__________
_________________________________________________________
3. Spalte Mitte (Fortsetzung)
*Weimar, 31. Juli. Beim Bankhaus A. Saal
haben die Prüfungen des Status heute morgen be-
gonnen, nachdem noch eine andere Persönlichkeit aus
finanzkreisen hinzugezogen worden ist. Nach Ab-
schluß dieser Prüfungsarbeiten wird es sich zeigen,
ob eine Übernahme des Bankhauses Saal durch die
Bank für Thüringen eintreten kann oder ob zur
Liquidierung geschritten werden muß. Im Falle
der Liquiditation der Firma A. Saal wird selbstver-
ständlich darauf in erster Linie Bedacht genommen,
daß die Spargelder zur Abhebung kommen können,
daß also die kleinen Einlagen flüssig werden. Un-
günstiger stellt sich die Lage der Firma Saal natür-
lich dann, wenn nach erfolgter Mobilmachung der
Kriegsfall für Deutschland eintritt; in diesem Fall
dürfte es dann wohl auch für die Bank, die jetzt
Verhandlungen mit der Firma Saal eingeleitet
hat, schwer sein, die Situation für die Gläubiger-
schaft ohne Einbußen zu retten.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
3. Spalte oben ...
Militärbezirk Warschau. Nach der ganzen Lage
muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß die
Grenztruppen dieser Korps schon auf fast mobilem
Stande sind. In einer früheren Meldung war von
der Mobilmachung von 16 Armeekorps die Rede.
Man würde also die beiden genannten Korps des
Militärbezirkes Warschau oder Teile derselben mit
gegen Österreich in Rechnung zu stellen haben.
Rechnet man die Gefechtsstärke der russischen Korps
zu rund 30 000 Mann, so ergibt sich für die 16
mobilen Korps eine halbe Million fechtender Sol-
daten. Dazu treten pro Korps wahrscheinlich eine
Reserve-Division, was noch einen Zuwachs von
etwa 200 000 Mann bedeutet.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
platz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
tätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
plsz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
ätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
Fortsetzung 3. Spalte Mitte
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
* Jena, 31. Juli. Die diesjährigen Ferienkurse
werden am 4. August im großen Volkshaussaal er-
öffnet. Die Vorlesungen beginnen am Mittwoch,
den 5. August. Auch in diesem Jahre finden meh-
rere sehr interessante Abendvorträge statt.
Es sei schon jetzt auf folgende hingewiesen: 1. Don-
nerstag, den 6. August, Prof. Dr. Elster (Marburg):
R. Wagners Parsifaldichtung. 2. Montag, den
10. August Dr. Siedentopf (Jena): Kinematogra-
phische Projektion mikrosk. Objekte. 3. Donnerstag,
den 31. August, Dr. Fr. Naumann (Berlin): Gebur-
tenrückgang. Diese Vorträge finden im großen
Volkshaussaale statt. Eintritt 1 M. Eine Anzahl
anderer Einzelvorträge werden in der Universität
gehalten werden. Endlich seien noch zwei Veran-
staltungen erwähnt, die gewiß geeignet sind, auch das
Interesse zu erwecken: 1. Mittwoch, den 5. August,
abends 7 Uhr finden in der Aula des Lyzeums Tanz-
und Gesangsvorträge dänischer Kinder unter Lei-
tung des Herrn Poulsen-Roskilde statt. 2. Dienstag,
den 11. August wird auf einem natürlichen Schau-
plsz an der Saale die Fischerin von Goethe zur
Aufführung kommen (Leitung: Herr Regisseur Fr.
Peschel). - Der Referendar Walter Eißer aus
Berlstedt und Dr. Moritz Schlegel aus Weimar
sind nach bestandener zweiter juristischer Prüfung zu
Gerichtsassessoren ernannt worden. - Der Inspek-
teur der Sanitätskolonne unseres Bezirks, Sani-
ätsrat Dr. Wilhelm Lilie in Apolda ist dort
einem Herzschlag erlegen; Dr. Lilie war Vorsitzender
des Apoldaer Ärztevereins und Ehrenmitglied des
Kriegervereins 1870/71 und des Militärvereins.
* Weimar, 31. Juli. Wie verlautet, dürfte das
Weimarer Kreisturnfest mit einem Defizit von 3000
bis 4000 Mark abschließen.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
* Jena, 31. Juli. Nachdem der Gemeinderat im
vorigen Jahre bereits für ein Darlehen der
Landesversicherungsanstalt Weimar in Höhe von
345 000 Mark an die Heimstättengenos-
senschaft die Bürgschaft übernommen hatte,
wurde heute beschlossen, auch für das zweite in Bau
begriffene Projekt die Bürgschaft zu übernehmen.
Die Firma Zeiß hat für einen Teil des Darlehns [sic]
die Rückbürgschaft übernommen. In Frage kommt
beim zweiten Projekt ein Darlehn [sic] von 500 000 M.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
___________________
Thüringische Nachrichten.
° Öchsen, 31. Juli. Die beiden Schächte der Ge-
werkschaft Heiligenmühle sind augenblicklich
ihrem Schicksal überlassen. Das Wasser ist
wiederum in großen Mengen eingetreten, außerdem
scheint die finanzielle Unterstützung zu fehlen. Die
arbeiter sind gekündigt worden.
(=) Laucha, 31. Juli. Seit einigen Tagen ist der
von hier gebürtige Schmiedelehrling B. spurlos
verschwunden. Derselbe lernte in Cabarz und
besuchte am letzten Sonntag seine hier wohnende
Großmutter. Am Montag
Arbeitsanzuge nach Cabarz,ist aber nicht dort ein-
getroffen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß
er infolge Erkrankung bei der Großmutter blieb,
ohne sich bei seinem Meister zu entschuldigen, so
nahm derselbe auch diesmal an, der junge Mensch
sei krank und erkundigte sich erst nach einigen Ta-
gen nach dem Befinden. Auf diese Weise stellte sich
das spurlose Verschwinden heraus. Die Polizei-
verwaltung wurde sofort in Kenntnis gesetzt.
* Jena, 31. Juli. Wie gestern im Gemeinde-
rat festgestellt wurde, ist im Kohlenbestand
des städtischen Gaswerkes ein Fehlbetrag von etwa
140 000 Zentnern ermittelt worden. Das Manko
ist nicht auf betrügerische Handlungen zurückzufüh-
ren, vielmehr durch unrichtige und mangelhafte
Berechnungen bei der Verarbeitung der Kohlen zu
Gas entstanden. Es schweben noch Verhandlungen
darüber, wie das beträchtliche Manko ohne Schädi-
gung des Werkes zu beseitigen ist.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
________________________________________________________
Fortsetzung von 1. Spalte
auf demselben bei Strafe verbietet. Wie uns mit-
geteilt worden ist, will der Gemeindevorstand jetzt
eine strenge Kontrolle ausüben lassen und jede Zu-
widerhandlung zur polizeilichen Anzeige bringen
und bestrafen lassen.
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item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
2. und 3. Spalte oben
siehe oben
Skizze zu den russischen Mobilmachungen
2. Spalte
Da die angeordnete russische Mobilmachung in
den Militärbezirken Kiew, Odessa, Moskau und
Kasan stattfindet, so würden die darin stehenden
Armeekorps und Kavallerie-Divisionen auf Kriegs-
fuß gesetzt werden. Dies würden die 14 Armeekorps
sein, die in unserer Skizze durch Unterstreichen kennt-
lich gemacht sind. Es bleibt aber zu berücksichtigen,
daß der ganze südliche Teil des Korps-Bezirks des
19. Armeekorps und ein fast ebenso großer des
14. Armeekorps an Österreich angrenzt. So stehen
vom 19. Korps ein Infanterie- und zwei Kavallerie-
Divisionen, vom 14. Korps eine Kavallerie-und
eine Infanterie-Division nahe der österreichischen
Grenze. Das 19. und 14. Armeekorps gehören zum
Fortsetzung 3. Spalte oben
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item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
Fortsetzung 2. Spalte Mitte
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
* Auf dem neuen Friedhof ist in letzter Zeit mehr-
fach wahrgenommen worden, daß sich Frauen in
Begleitung ihrer Kinder, teils auch unter Mit-
nahme des Kinderwagens, dort längere Zeit auf-
halten, die Kinder frei umherlaufen lassen und die
Bänke belagern, die doch nur dazu bestimmt sind,
den Angehörigen Verstorbener die erwünschte Ruhe
zu bieten. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß
Frauen weithin vernehmbare Gespräche führten.
Ein solches Verweilen auf dem Friedhofe ist selbst-
verständlich nicht gestattet und läuft auch der
Bestimmung der Friedhofsordnung zuwider, welche
das Spielen der Kinder auf dem Friedhofe und jedes
unanständige, unschickliche oder lärmende Treiben
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
*Banknoten im Geschäftsverkehr. Aus einer
Reihe von Geschäften kommen uns Nachrichten, daß
dort die Annahme von Reichsbanknoten
und Reichskassenscheinen verweigert und
die Verabfolgung von Waren dagegen abgelehnt
wird. Das ist ein vollkommen sinn-
loses Verhalten. Unsere Reichsbanknoten
sind vollgültige Zahlungsmittel, deren Gegenwert
in Gold, Silber und erstklassigen Wechseln bei der
Reichsbank vorhanden ist. Jeder Gläubiger einer
Geldforderung ist gesetzlich verpflichtet,
Banknoten als Zahlung anzunehmen. Ihre Zah-
lungskraft ist mithin der des Gol-
des vollständig gleich.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
* Noch einmal ein Wort zur Beruhigung. An-
gesichts der an einzelnen Orten auftretenden Be-
sorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen
in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des
Innern unter dem 30. ds. Mts. allgemein darauf
hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend-
einer Beunruhigung besteht. Für jede
öffentliche Sparkasse haftet ihre Stadt
oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband,
der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen
und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der
öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle
eines Krieges als Privateigentum absolut
sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates so-
wohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen
Sparkassen bieten daher den Einlegern
die denkbar größte Sicherheit, und es
kann den Sparern nur empfohlen werden, auch
im Falle eines Krieges alles verfügbare
Geld dort niederzulegen, nicht aber
ihre Ersparnisse abzuheben. - Ein
neues Beispiel: in Erfurt mußte eine
Frau aus dem Volke, die dieser Tage aus Besorgnis
ihr Erspartes in Höhe von 600 Mark von der städti-
schen Sparkasse zu Erfurt abgehoben hatte, diesen
Schritt bitter bereuen: die ganze Summe
wurde ihr gestern von einem noch nicht ermittel-
ten Dieb aus der Wohnung gestohlen. Würde
die Frau der Sparkasse weiter Vertrauen geschenkt
haben, wäre sie im Besitz ihrer Habe geblieben.
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item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
_____________________
* Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande.
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von
jetzt ab bis auf weiteres verschlossene Pri-
vatsendungen (verschlossene Briefe und Pa-
kete) zur Postbeförderung nicht mehr ange-
nommen 1. nach Elsaß-Lothringen,
2. nach den zum Regierungsezirk [sic]Trier gehörigen
Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken
(Stadt) , Saarbrücken (Land), Saarlouis, Merzig
und Saarburg (Bez. Trier), 3. nach Orten im
Fürstentum Birkenfeld, 4. nach den zum
Befehlsbereiche der Festungen Straßburg (Els.)
und Neubreisach gehörigen badischen Postorten,
5. nach der Rheinpfalz. Die durch die
Briefkasten aufgelieferten [sic] sowie die bei Veröffent-
lichung dieser Bekanntmachung bereits in der Be-
förderung begriffenen verschlossenen privaten Brief-
sendungen und Privatpakete nach den vorbezeichne-
ten Gebietsteilen und Orten werden den Absendern
zurückgegeben oder, wenn diese nicht bekannt sind,
nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen
behandelt werden.
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item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
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item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle
Militär- und Zivilbehörden und freudig und rückhalts-
los unterstützen und uns damit die Erfüllung unse-
rer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird.
Dann wird auch der alte Waffenruhm des XI. Ar-
meekorps und des Heeres aufrechterhalten und es
vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken der
Nation in Ehren bestehen.
Cassel, den 1. August 1914.
Der kommandierende General.
von Plüskow.
-
item 24
1. Spalte
EINHEIMISCHES.
Eisenach, den 1. August,
An die Bevölkerung des 11. Armee-
bezirks.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet
in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind
lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen
Durchführung der Mobilmachung maßgebend und
nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung die
vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die
Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches
erfordert einheitliche und zielbewußte Leitung der
gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die
Erklärung des Kriegszustandes die Gesetzte ver-
schärft werden, so wird dadurch niemand, der das
Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden
Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
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- Contributor
- Karl Döbling
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