Zeitungen aus der Kriegszeit 1914, item 16
Transcription
Transcription history
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
________________________________________________________________________
Inserat nicht transkribiert.
2. Spalte
Bekanntmachung.
Die Zusammenstellung der Sammellisten des Hülfsausschusses
liegt im Zimmer Nr. 1 des Rathauses 3 Tage lang (vom
2. - 4. ds. Mts.) zur Einsicht auf. Die Namen der Geber, die nicht
genannt sein wollten, sind in die Zusammenstellung nicht mit
aufgenommen.
Salzungen, den 31. August.1914
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________________________
Vaterländischer Frauenverein.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns Betten in so
großer Zahl zur Verfügung gestellt haben. Da sowohl das
Krankenhaus wie auch Charlottenhall mit der erforderlichen Anzahl
von Betten ausgestattet ist, bedürfen wir der bereitgestellten
Betten nicht. Wir bitten aber, uns freundlichst recht bald mitzuteilen,
wer einen genesenden Vaterlandsverteidiger, der der Lazarettpflege
nicht mehr bedarf, auf einige Zeit in seine Familie
aufnehmen möchte.
Schmidt.
________________________________________________________________________
Zwangsweise
versteigere ich Donnerstag, den 3. September, nachmittag 6 Uhr
in meinem Auktionslokal hier
1 Vertiko, 2 Sofas, 1 Kleiderschrank, 1 Sofatisch,
1 Nähmaschine
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung.
Richter, Gerichtsvollzieher.
______________________________________________________________________
Inserate nicht transkribiert
Eisenbahnfahrplan nicht transkribiert
3. Spalte
Erneute Verdingung.
Die Ausführung der Erd-,
Maurer- u. Zimmerarbeiten
zur Errichtung einer offenen Wartehalle
und Bahnsteigüberdachung auf
Bahnhof Epichnellen (Wilhelmsthal)
soll in 2 Losen öffentlich vergeben
werden. Die Zeichnungen
liegen bei dem unterzeichneten
Betriebsamt u. bei der Bahnmeisterei
3 in Eisenach zur Einsichtnahme
aus. Verdingungsunterlagen können,
soweit der Vorrat reicht, gegen
kostenfreie Einsendung in bar von
1,20 Mk. für Los I Maurerarbeiten,
0,70 Mk. für Los II Zimmerrarbeiten
und 0,40 Mk. für die Zeichnung
bezogen werden. Die Angebote sind
versiegelt und mit entsprechender
Aufschrift versehen bis zum
Eröffnungstermin den 5. September
vorm. 11 Uhr (Maurerarbeiten) und
11 ¼ Uhr (Zimmerarbeiten) postfrei
einzusenden. - Zuschlagfrist
2 Wochen. -
(Vorstehende Verdingung war bereits
unterm 27./7. veröffentlicht
u. Eröffnungstermin auf den 10./8.
vorgesehen; angesichts des eingetretenen
Kriegszustandes mußte der
Verdingungstermin verschoben werden.)
Salzungen, den 29. August 1914.
Königliches
Eisenbahnbetriebsamt.
___________________________________________________
Krieger - Verein
Wegen Gottesdienst beginnt
die Versammlung heute abend
9 Uhr.
Der Vorstand.
___________________________________________________
Gestohlen
wurde gestern 1. Sept. auf dem Bahnhof
eine Nickel-Kaffeekanne. Diejenige
Person, die sie entwendet,
wird aufgefordert, dieselbe im Garten
von Dr. Wagner am See
abzustellen, andernfalls der Name
öffentlich bekannt gegeben wird.
______________________________________________
Inserate nicht transkribiert.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
________________________________________________________________________
Inserat nicht transkribiert.
2. Spalte
Bekanntmachung.
Die Zusammenstellung der Sammellisten des Hülfsausschusses
liegt im Zimmer Nr. 1 des Rathauses 3 Tage lang (vom
2. - 4. ds. Mts.) zur Einsicht auf. Die Namen der Geber, die nicht
genannt sein wollten, sind in die Zusammenstellung nicht mit
aufgenommen.
Salzungen, den 31. August.1914
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________________________
Vaterländischer Frauenverein.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns Betten in so
großer Zahl zur Verfügung gestellt haben. Da sowohl das
Krankenhaus wie auch Charlottenhall mit der erforderlichen Anzahl
von Betten ausgestattet ist, bedürfen wir der bereitgestellten
Betten nicht. Wir bitten aber, uns freundlichst recht bald mitzuteilen,
wer einen genesenden Vaterlandsverteidiger, der der Lazarettpflege
nicht mehr bedarf, auf einige Zeit in seine Familie
aufnehmen möchte.
Schmidt.
________________________________________________________________________
Zwangsweise
versteigere ich Donnerstag, den 3. September, nachmittag 6 Uhr
in meinem Auktionslokal hier
1 Vertiko, 2 Sofas, 1 Kleiderschrank, 1 Sofatisch,
1 Nähmaschine
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung.
Richter, Gerichtsvollzieher.
______________________________________________________________________
Inserate nicht transkribiert
Eisenbahnfahrplan nicht transkribiert
3. Spalte
Erneute Verdingung.
Die Ausführung der Erd-,
Maurer- u. Zimmerarbeiten
zur Errichtung einer offenen Wartehalle
und Bahnsteigüberdachung auf
Bahnhof Epichnellen (Wilhelmsthal)
soll in 2 Losen öffentlich vergeben
werden. Die Zeichnungen
liegen bei dem unterzeichneten
Betriebsamt u. bei der Bahnmeisterei
3 in Eisenach zur Einsichtnahme
aus. Verdingungsunterlagen können,
soweit der Vorrat reicht, gegen
kostenfreie Einsendung in bar von
1,20 Mk. für Los I Maurerarbeiten,
0,70 Mk. für Los II Zimmerrarbeiten
und 0,40 Mk. für die Zeichnung
bezogen werden. Die Angebote sind
versiegelt und mit entsprechender
Aufschrift versehen bis zum
Eröffnungstermin den 5. September
vorm. 11 Uhr (Maurerarbeiten) und
11 ¼ Uhr (Zimmerarbeiten) postfrei
einzusenden. - Zuschlagfrist
2 Wochen. -
(Vorstehende Verdingung war bereits
unterm 27./7. veröffentlicht
u. Eröffnungstermin auf den 10./8.
vorgesehen; angesichts des eingetretenen
Kriegszustandes mußte der
Verdingungstermin verschoben werden.)
Salzungen, den 29. August 1914.
Königliches
Eisenbahnbetriebsamt.
___________________________________________________
Krieger - Verein
Wegen Gottesdienst beginnt
die Vesammlung heute abend
9 Uhr.
Der Vorstand.
___________________________________________________
Gestohlen
wurde gestern 1. Sept. auf dem Bahnhof
eine Nickel-Kaffeekanne. Diejenige
Person, die sie entwendet,
wird aufgefordert, dieselbe im Garten
von Dr. Wagner am See
abzustellen, andernfalls der Name
öffentlich bekannt gegeben wird.
______________________________________________
Inserate nicht transkribiert.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
________________________________________________________________________
Inserat nicht transkribiert.
2. Spalte
Bekanntmachung.
Die Zusammenstellung der Sammellisten des Hülfsausschusses
liegt im Zimmer Nr. 1 des Rathauses 3 Tage lang (vom
2. - 4. ds. Mts.) zur Einsicht auf. Die Namen der Geber, die nicht
genannt sein wollten, sind in die Zusammenstellung nicht mit
aufgenommen.
Salzungen, den 31. August.1914
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________________________
Vaterländischer Frauenverein.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns Betten in so
großer Zahl zur Verfügung gestellt haben. Da sowohl das
Krankenhaus wie auch Charlottenhall mit der erforderlichen Anzahl
von Betten ausgestattet ist, bedürfen wir der bereitgestellten
Betten nicht. Wir bitten aber, uns freundlichst recht bald mitzuteilen,
wer einen genesenden Vaterlandsverteidiger, der der Lazarettpflege
nicht mehr bedarf, auf einige Zeit in seine Familie
aufnehmen möchte.
Schmidt.
________________________________________________________________________
Zwangsweise
versteigere ich Donnerstag, den 3. September, nachmittag 6 Uhr
in meinem Auktionslokal hier
1 Vertiko, 2 Sofas, 1 Kleiderschrank, 1 Sofatisch,
1 Nähmaschine
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung.
Richter, Gerichtsvollzieher.
______________________________________________________________________
Inserate nicht transkribiert
Eisenbahnfahrplan nicht transkribiert
3. Spalte
Erneute Verdingung.
Die Ausführung der Erd-,
Maurer- u. Zimmerarbeiten
zur Errichtung einer offenen Wartehalle
und Bahnsteigüberdachung auf
Bahnhof Epichnellen (Wilhelmsthal)
soll in 2 Losen öffentlich vergeben
werden. Die Zeichnungen
liegen bei dem unterzeichneten
Betriebsamt u. bei der Bahnmeisterei
3 in Eisenach zur Einsichtnahme
aus. Verdingungsunterlagen können,
soweit der Vorrat reicht, gegen
kostenfreie Einsendung in bar von
1,20 Mk. für Los I Maurerarbeiten,
0,70 Mk. für Los II Zimmerrarbeiten
und 0,40 Mk. für die Zeichnung
bezogen werden. Die Angebote sind
versiegelt und mit entsprechender
Aufschrift versehen bis zum
Eröffnungstermin den 5. September
vorm. 11 Uhr (Maurerarbeiten) und
11 ¼ Uhr (Zimmerarbeiten) postfrei
einzusenden. - Zuschlagfrist
2 Wochen. -
(Vorstehende Verdingung war bereits
unterm 27./7. veröffentlicht
u. Eröffnungstermin auf den 10./8.
vorgesehen; angesichts des eingetretenen
Kriegszustandes mußte der
Verdingungstermin verschoben werden.)
Salzungen, den 29. August 1914.
Königliches
Eisenbahnbetriebsamt.
___________________________________________________
Kriegr - + Verein
Wegen Gottesdienst beginnt
die Vesammlung heute abend
9 Uhr.
Der Vorstand.
___________________________________________________
Gestohlen
wurde gestern 1. Sept. auf dem Bahnhof
eine Nickel-Kaffeekanne. Diejenige
Person, die sie entwendet,
wird aufgefordert, dieselbe im Garten
von Dr. Wagner am See
abzustellen, andernfalls der Name
öffentlich bekannt gegeben wird.
______________________________________________
Inserate nicht transkribiert.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
________________________________________________________________________
Inserat nicht transkribiert.
2. Spalte
Bekanntmachung.
Die Zusammenstellung der Sammellisten des Hülfsausschusses
liegt im Zimmer Nr. 1 des Rathauses 3 Tage lang (vom
2. - 4. ds. Mts.) zur Einsicht auf. Die Namen der Geber, die nicht
genannt sein wollten, sind in die Zusammenstellung nicht mit
aufgenommen.
Salzungen, den 31. August.1914
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________________________
Vaterländischer Frauenverein.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns Betten in so
großer Zahl zur Verfügung gestellt haben. Da sowohl das
Krankenhaus wie auch Charlottenhall mit der erforderlichen Anzahl
von Betten ausgestattet ist, bedürfen wir der bereitgestellten
Betten nicht. Wir bitten aber, uns freundlichst recht bald mitzuteilen,
wer einen genesenden Vaterlandsverteidiger, der der Lazarettpflege
nicht mehr bedarf, auf einige Zeit in seine Familie
aufnehmen möchte.
Schmidt.
________________________________________________________________________
Zwangsweise
versteigere ich Donnerstag, den 3. September, nachmittag 6 Uhr
in meinem Auktionslokal hier
1 Vertiko, 2 Sofas, 1 Kleiderschrank, 1 Sofatisch,
1 Nähmaschine
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung.
Richter, Gerichtsvollzieher.
______________________________________________________________________
Inserate nicht transkribiert
Eisenbahnfahrplan nicht transkribiert
3. Spalte
Erneute Verdingung.
Die Ausführung der Erd-,
Maurer- u. Zimmerarbeiten
zur Errichtung einer offenen Wartehalle
und Bahnsteigüberdachung auf
Bahnhof Epichnellen (Wilhelmsthal)
soll in 2 Losen öffentlich vergeben
werden. Die Zeichnungen
liegen bei dem unterzeichneten
Betriebsamt u. bei der Bahnmeisterei
3 in Eisenach zur Einsichtnahme
aus. Verdingungsunterlagen können,
soweit der Vorrat reicht, gegen
kostenfreie Einsendung in bar von
1,20 Mk. für Los I Maurerarbeiten,
0,70 Mk. für Los II Zimmerrarbeiten
und 0,40 Mk. für die Zeichnung
bezogen werden. Die Angebote sind
versiegelt und mit entsprechender
Aufschrift versehen bis zum
Eröffnungstermin den 5. September
vorm. 11 Uhr (Maurerarbeiten) und
11 1/4 Uhr (Zimmerarbeiten) postfrei
einzusenden. - Zuschlagfrist
2 Wochen. -
(Vorstehende Verdingung war bereits
unterm 27./7. veröffentlicht
u. Eröffnungstermin auf den 10./8.
vorgesehen; angesichts des eingetretenen
Kriegszustandes mußte der
Verdingungstermin verschoben werden.)
Salzungen, den 29. August 1914.
Königliches
Eisenbahnbetriebsamt.
___________________________________________________
Kriegr - + Verein
Wegen Gottesdienst beginnt
die Vesammlung heute abend
9 Uhr.
Der Vorstand.
___________________________________________________
Gestohlen
wurde gestern 1. Sept. auf dem Bahnhof
eine Nickel-Kaffeekanne. Diejenige
Person, die sie entwendet,
wird aufgefordert, dieselbe im Garten
von Dr. Wagner am See
abzustellen, andernfalls der Name
öffentlich bekannt gegeben wird.
______________________________________________
Inserate nicht transkribiert.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
________________________________________________________________________
Inserat nicht transkribiert.
2. Spalte
Bekanntmachung.
Die Zusammenstellung der Sammellisten des Hülfsausschusses
liegt im Zimmer Nr. 1 des Rathauses 3 Tage lang (vom
2. - 4. ds. Mts.) zur Einsicht auf. Die Namen der Geber, die nicht
genannt sein wollten, sind in die Zusammenstellung nicht mit
aufgenommen.
Salzungen, den 31. August.1914
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________________________
Vaterländischer Frauenverein.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns Betten in so
großer Zahl zur Verfügung gestellt haben. Da sowohl das
Krankenhaus wie auch Charlottenhall mit der erforderlichen Anzahl
von Betten ausgestattet ist, bedürfen wir der bereitgestellten
Betten nicht. Wir bitten aber, uns freundlichst recht bald mitzuteilen,
wer einen genesenden Vaterlandsverteidiger, der der Lazarettpflege
nicht mehr bedarf, auf einige Zeit in seine Familie
aufnehmen möchte.
Schmidt.
________________________________________________________________________
Zwangsweise
versteigere ich Donnerstag, den 3. September, nachmittag 6 Uhr
in meinem Auktionslokal hier
1 Vertiko, 2 Sofas, 1 Kleiderschrank, 1 Sofatisch,
1 Nähmaschine
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung.
Richter, Gerichtsvollzieher.
______________________________________________________________________
Inserate nicht transkribiert
Eisenbahnfahrplan nicht transkribiert
3. Spalte
Erneute Verdingung.
Die Ausführung der Erd-,
Maurer- u. Zimmerarbeiten
zur Errichtung einer offenen Wartehalle
und Bahnsteigüberdachung auf
Bahnhof Epichnellen (Wilhelmsthal)
soll in 2 Losen öffentlich vergeben
werden. Die Zeichnungen
liegen bei dem unterzeichneten
Betriebsamt u. bei der Bahnmeisterei
3 in Eisenach zur Einsichtnahme
aus. Verdingungsunterlagen können,
soweit der Vorrat reicht, gegen
kostenfreie Einsendung in bar von
1,20 Mk. für Los I Maurerarbeiten,
0,70 Mk. für Los II Zimmerrarbeiten
und 0,40 Mk. für die Zeichnung
bezogen werden. Die Angebote sind
versiegelt und mit entsprechender
Aufschrift versehen bis zum
Eröffnungstermin den 5. September
vorm. 11 Uhr (Maurerarbeiten) und
11 1/4 Uhr (Zimmerarbeiten) postfrei
einzusenden. - Zuschlagfrist
2 Wochen. -
(Vorstehende Verdingung war bereits
unterm 27./7. veröffentlicht
u. Eröffnungstermin auf den 10./8.
vorgesehen; angesichts des eingetretenen
Kriegszustandes mußte der
Verdingungstermin verschoben werden.)
Salzungen, den 29. August 1914.
Königliches
Eisenbahnbetriebsamt.
___________________________________________________
Kriegr - + Verein
Wegen Gottesdienst beginnt
die Vesammlung heute abend
9 Uhr.
Der Vorstand.
___________________________________________________
Gestohlen
wurde gestern 1. Sept. auf dem Bahnhof
eine Nickel-Kaffeekanne. Diejenige
Person, die sie entwendet,
wird aufgefordert, dieselbe im Garten
von Dr. Wagner am See
abzustellen, andernfalls der Name
öffentlich bekannt gegeben wird.
______________________________________________
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
________________________________________________________________________
Inserat nicht transkribiert.
2. Spalte
Bekanntmachung.
Die Zusammenstellung der Sammellisten des Hülfsausschusses
liegt im Zimmer Nr. 1 des Rathauses 3 Tage lang (vom
2. - 4. ds. Mts.) zur Einsicht auf. Die Namen der Geber, die nicht
genannt sein wollten, sind in die Zusammenstellung nicht mit
aufgenommen.
Salzungen, den 31. August.1914
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________________________
Vaterländischer Frauenverein.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns Betten in so
großer Zahl zur Verfügung gestellt haben. Da sowohl das
Krankenhaus wie auch Charlottenhall mit der erforderlichen Anzahl
von Betten ausgestattet ist, bedürfen wir der bereitgestellten
Betten nicht. Wir bitten aber, uns freundlichst recht bald mitzuteilen,
wer einen genesenden Vaterlandsverteidiger, der der Lazarettpflege
nicht mehr bedarf, auf einige Zeit in seine Familie
aufnehmen möchte.
Schmidt.
________________________________________________________________________
Zwangsweise
versteigere ich Donnerstag, den 3. September, nachmittag 6 Uhr
in meinem Auktionslokal hier
1 Vertiko, 2 Sofas, 1 Kleiderschrank, 1 Sofatisch,
1 Nähmaschine
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung.
Richter, Gerichtsvollzieher.
______________________________________________________________________
Inserate nicht transkribiert
Eisenbahnfahrplan nicht transkribiert
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
________________________________________________________________________
Inserat nicht transkribiert.
2. Spalte
Bekanntmachung.
Die Zusammenstellung der Sammellisten des Hülfsausschusses
liegt im Zimmer Nr. 1 des Rathauses 3 Tage lang (vom
2. - 4. ds. Mts.) zur Einsicht auf. Die Namen der Geber, die nicht
genannt sein wollten, sind in die Zusammenstellung nicht mit
aufgenommen.
Salzungen, den 31. August.1914
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________________________
Vaterländischer Frauenverein.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns Betten in so
großer Zahl zur Verfügung gestellt haben. Da sowohl das
Krankenhaus wie auch Charlottenhall mit der erforderlichen Anzahl
von Betten ausgestattet ist, bedürfen wir der bereitgestellten
Betten nicht. Wir bitten aber, uns freundlichst recht bald mitzuteilen,
wer einen genesenden Vaterlandsverteidiger, der der Lazarettpflege
nicht mehr bedarf, auf einige Zeit in seine Familie
aufnehmen möchte.
Schmidt.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
a. Feuerwehren,
b. Krankenhäuser und Ärzte,
c. Fabriken, die Heereslieferungen auszuführen
haben,
d. Bergwerke für Wetter-Sicherheitslampen.
Die Freigabe von Betriebstoffen für landwirtschaftliche Motoren
wird noch besonders geregelt.
Den Gesuchen um Freigabe muß eine ortspolizeiliche Bescheinigung
über die Richtigkeit der Angaben beigefügt sein. Die
Gemeindevorstände haben sich zu den Anträgen bestimmt und
kurz zu äußern und dabei genau die Menge anzugeben, die höchstens
erforderlich ist.
Derartige Gesuche sind bei mir einzureichen.
Die Entscheidung trifft das stellvertretende Generalkommando.
Die vorstehende Verfügung ist von den Gemeindevorständen
ortsüblich bekannt zu machen.
Jedweilige Ausgabe von Benzin, Benzol und sonstigen Petroleum-
und Teer-Destillaten ohne Freigabeschein des stellvertretenden
Generalkommandos ist verboten und wird bestraft.
Meiningen, den 29. August 1914.
Der Herzogliche Landrat
gez. v. Erffa.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der
Landsturm- Musterung zunächst nur um eine Feststellung der Tauglichkeit
handelt.
Ob eine Einberufung, und zwar zunächst nur der jüngeren Jahrgänge
stattfindet, steht noch nicht fest.
Salzungen, den 29. August 1914.
Der Magistrat.
Götting.
________________________________________________________________________________
Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freigabe
von Benzin, Benzol und sonstigen leicht siedenden Petroleum-
und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von
Explosiomsmotoren geeignet sind, auf das Aeußerste eingeschränkt
werden muß.
Die Freigabe darf nur in beschränktem Umfang an die
nachstehend bezeichneten Verbraucher stattfinden:
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
_________________________________________________________
Bekanntmachung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten
Landsturmpflichtigen findet für die hiesigen Mannschaften am
Freitag, den 4. September ds. Js. vormittags von 7 Uhr ab in
der Feldberschen Gastwirtschaft dahier statt.
Gemustert und ausgehoben werden die Jahresklassen 1876 bis
1894, d. h. alle diejenigen Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren
von 1876 bis 1894 geboren sind.
Eine besondere Vorladung außer dieser Bekanntmachung
ergeht nicht.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Zur Gestellung im Landsturmmusterungstermin sind nicht
verpflichtet:
1. Die von der Gestellung ausdrücklich Befreiten,
2. Die vom Dienst im Heere und der Marine Ausgemusterten,
3. Die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbahn,
der Post, der Telegrafie und der militärischen Fabriken
unbedingt notwendigen festangestellten Beamten und ständigen
Arbeiter, soweit für dieselben Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in Meiningen
eingereicht sind.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
1 " Butter 1,30 " bis 1,60 Mk.
1 " Schmalz (inländisches) 1,- "
1 " " (ausländisches) 0,85 "
1 " Reis (Karol. Tafel) 0,40 "
1 " " (Patna-Tafel) 0,30 "
1 " " (Rangon-Tafel) 0,25 "
1 " " ( Bruch) 0,18 "
1 " Gries (Hartgries) 0,30 "
1 " " (Weizen) 0,25 "
1 " Hausmachernudeln 0,50 "
1 " Fadennudeln ohne Eizusatz 0,35 "
1 " Würfelzucker 0,29 "
1 " ganzer Zucker 0,27 "
1 " gemahlener Zucker 0,24 "
1 " Salz 0,11 "
1 Liter Milch 0,20 "
1 Schock Eier 5,40 "
1 Zentner Kartoffeln 3,- "
Salzungen, den 1. September 1914.
Der Magistrat.
Götting.
-
item 16
1. Spalte
Bekanntmachung
Für nachstehend genannte Lebensmittel sind folgende Höchstpreise
bis weiter festgestellt worden:
1 Pfd. Rindfleisch 0,80 Mk. bis 0,90 Mk.
1 " Kalbfleisch 0,80 "
1 " Hammelfleisch 0,90 " bis 0,95 Mk.
1 " Schweinefleisch 0,70 " bis 0,90 Mk.
1 " Speck 1, - "
1 " Weizenmehl 0,25 "
1 " Roggenmehl 0,20 "
1 " Brot 0,15 "
1 " Erbsen (ungeschälte) 0, 25 "
1 " " (geschälte) 0,30 "
1 " Linsen je nach Größe und Qualität 0,20 " bis 0,28 Mk.
1 " Bohnen, runde 0,22 "
1 " Bohnen, lange 0,28 "
Description
Save description- 52.5201126||13.404510699999946||||1
Berlin, Saalfeld, Leipzig
Location(s)
Story location Berlin, Saalfeld, Leipzig
- ID
- 15725 / 166526
- Contributor
- Karl Döbling
Login to edit the languages
Login to edit the fronts
Login to add keywords
- Home Front
Login to leave a note