Kriegsgefangenenlager in Bödefeld (Sauerland), item 11
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In den Fällen, in denen nicht die Gemeinde Vertragsinhaber, bezw. der Gemeindevorsteher Beauftragter ist,ist es ohne schriftliche Genehmigung der Inspektion nicht statthaft,die Kriegs-gefangenen an dritte Personen In irgend einer Weise zur Beschäftigung zu Überlassen; anderer-
seits behält sich aber die Inspektion vor, dies in dringenden Fällen ihrerseits einseitig anzuordnen.
Die Vertragschließenden erkennen durch Unterschrift an, daß sie sich über die allgemeinen Bedingungen für die Abgabe von Kriegsgefangenen zur Arbeit und die darin erwähnten An-
lagen geeinigt und dieselben als filr beide Teile bindend anerkannt haben, mit der Maßgabe,
daß Zusätze und Aenderungen soweit sie nicht in dieser Urkunde enthalten sind, der schrift-
lichen Form bedürfen.
Ein Abdruck der vorgenannten allgemeinen Bedingungen nebst Anlagen ist mit dieser
Urkunde überreicht worden.
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenden beiderseitigen Verbindlichkeiten
— insbesondere für Zahlung — ist Frankfurt am Main, dessen Amtsgericht ausschließlicher Gerichtsstand erster Instanz ist.
Dieser Vertrag ist doppelt ausgefertigt und von den Vertragsschließenden, bezw. deren Vertretern eigenhändig unterzeichnet.
So geschehen
Bödefeld ,den ... 1918
signiture...
(Unterschrift de« Vertragtlnhaber· bezw. Beauftragten)
Frankfurt a. M., den_16. Dezember 1917
Inspektion der Kriegsgefangenenlager
im Bereiche des XVIH· Armeekorps
A. B. :
signiture...
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Save description- 51.2471238||8.393267599999945||||1
Bödefeld bei Meschede, Deutschland
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Story location Bödefeld bei Meschede, Deutschland
- ID
- 14726 / 194502
- Contributor
- Dr. Hildegard Gierse
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- Prisoners of War
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