Maria von Stutterheim dokumentiert den Krieg, item 22

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Als

Geburtstagsgabe für die Kaiserin

haben wir heut von

Frau          von Stutterheim

Fräulein

herzliche dankend erhalten:

    Eingekochtes Obst ............... Kilogramm

    Fruchtsaft ................... Liter.

 22. Oktober 1915

                     Der Vorstand.

 ... Unterschrift(en)

    Vorsitzende.            Schriftführer.


 ... (Fortsetzung des Artikels von item 21:)

örtlich begrenzten Bezirk. Jeder Zweigverein

bestimmt selbständig sein Arbeitsgebiet, seine

Hilfskräfte und die Verwendung seiner Mittel.

Alle seine Leistungen und Aufwendungen

müssen eigenen Vereinseinrichtungen und Ver-

einszwecken dienen.

   Allen Zweigvereinen gemeinsam ist die

planmäßige Vorbereitung der Kriegstätigkeit.

6. Wie entsteht ein Zweigverein?

   Wo ein Zweigverein fehlt, begründen

ihn 10 ordentliche Mitglieder durch Annahme

einer vom Hauptvorstande zu bestätigenden

Satzung.

7. Wer wird Mitglied des Vater-

ländischen Frauen-Vereins?

Ordentliches Mitglied wird jede unbescholtene

deutsche Frau oder Jungfrau ohne

Unterschied des Glaubens und des Standes.

Männer werden außerordentliche Mitglieder.

   Die Mitgliedschaft wird durch Eintritt in

einen Zweigverein erworben.

8. Welche Pflichten hat ein Mitglied?

   Ordentliche Mitglieder bezahlen die

satzungsmäßig bestimmten Jahresbeiträge

und sind nach Kraft und Bedürfnis für die

Vereinszwecke tätig. Außerordentliche Mitglieder

entrichten beliebige Jahresbeiträge.

9. Welche Friedensaufgaben erfüllt

der Vaterländische Frauen-Verein?

   Er bereitet seine Kriegstätigkeit vor und

bildet Schwestern, Hilfsschwestern und Helferinnen

vom Roten Kreuz aus.

   Er pflegt die Wöchnerin, sorgt für den

Säugling, behütet das Kind, erzieht die

Jugend und macht sie tüchtig für Haushalt

und Beruf.

   Er bekämpft Laster und Seuchen, pflegt

Alte, Kranke und Sieche, unterstützt Arme

und Hilfsbedürftige.

   Er übt Arbeiterfürsorge, fördert das

Volkswohl auf allen Gebieten und leiht dem

Staate bei Notständen seine werktätige Unter-

stützung.

   Er dient dem Vaterlande und allen Werken

der Nächstenliebe unter dem Roten Kreuz.

10. Was schuldet jede deutsche Frau

dem Vaterländisch. Frauen-Verein?

Sie muß Mitglied sein und Mitglieder

werben; sie muß den Geist des Vater-

ländischen Frauen-Vereins in sich aufnehmen

und nach dem Vorbilde unserer Kaiserin

Herz und Hand in seinen Dienst stellen.

              Das Vaterland ruft.

Deutsche Frau, erfülle Deine Pflicht!

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Als

Geburtstagsgabe für die Kaiserin

haben wir heut von

Frau          von Stutterheim

Fräulein

herzliche dankend erhalten:

    Eingekochtes Obst ............... Kilogramm

    Fruchtsaft ................... Liter.

 22. Oktober 1915

                     Der Vorstand.

 ... Unterschrift(en)

    Vorsitzende.            Schriftführer.


 ... (Fortsetzung des Artikels von item 21:)

örtlich begrenzten Bezirk. Jeder Zweigverein

bestimmt selbständig sein Arbeitsgebiet, seine

Hilfskräfte und die Verwendung seiner Mittel.

Alle seine Leistungen und Aufwendungen

müssen eigenen Vereinseinrichtungen und Ver-

einszwecken dienen.

   Allen Zweigvereinen gemeinsam ist die

planmäßige Vorbereitung der Kriegstätigkeit.

6. Wie entsteht ein Zweigverein?

   Wo ein Zweigverein fehlt, begründen

ihn 10 ordentliche Mitglieder durch Annahme

einer vom Hauptvorstande zu bestätigenden

Satzung.

7. Wer wird Mitglied des Vater-

ländischen Frauen-Vereins?

Ordentliches Mitglied wird jede unbescholtene

deutsche Frau oder Jungfrau ohne

Unterschied des Glaubens und des Standes.

Männer werden außerordentliche Mitglieder.

   Die Mitgliedschaft wird durch Eintritt in

einen Zweigverein erworben.

8. Welche Pflichten hat ein Mitglied?

   Ordentliche Mitglieder bezahlen die

satzungsmäßig bestimmten Jahresbeiträge

und sind nach Kraft und Bedürfnis für die

Vereinszwecke tätig. Außerordentliche Mitglieder

entrichten beliebige Jahresbeiträge.

9. Welche Friedensaufgaben erfüllt

der Vaterländische Frauen-Verein?

   Er bereitet seine Kriegstätigkeit vor und

bildet Schwestern, Hilfsschwestern und Helferinnen

vom Roten Kreuz aus.

   Er pflegt die Wöchnerin, sorgt für den

Säugling, behütet das Kind, erzieht die

Jugend und macht sie tüchtig für Haushalt

und Beruf.

   Er bekämpft Laster und Seuchen, pflegt

Alte, Kranke und Sieche, unterstützt Arme

und Hilfsbedürftige.

   Er übt Arbeiterfürsorge, fördert das

Volkswohl auf allen Gebieten und leiht dem

Staate bei Notständen seine werktätige Unter-

stützung.

   Er dient dem Vaterlande und allen Werken

der Nächstenliebe unter dem Roten Kreuz.

10. Was schuldet jede deutsche Frau

dem Vaterländisch. Frauen-Verein?

Sie muß Mitglied sein und Mitglieder

werben; sie muß den Geist des Vater-

ländischen Frauen-Vereins in sich aufnehmen

und nach dem Vorbilde unserer Kaiserin

Herz und Hand in seinen Dienst stellen.

              Das Vaterland ruft.

Deutsche Frau, erfülle Deine Pflicht!


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  • October 31, 2017 18:56:50 Claudia Strachan

    Als

    Geburtstagsgabe für die Kaiserin

    haben wir heut von

    Frau          von Stutterheim

    Fräulein

    herzliche dankend erhalten:

        Eingekochtes Obst ............... Kilogramm

        Fruchtsaft ................... Liter.

     22. Oktober 1915

                         Der Vorstand.

     ... Unterschrift(en)

        Vorsitzende.            Schriftführer.


     ... (Fortsetzung des Artikels von item 21:)

    örtlich begrenzten Bezirk. Jeder Zweigverein

    bestimmt selbständig sein Arbeitsgebiet, seine

    Hilfskräfte und die Verwendung seiner Mittel.

    Alle seine Leistungen und Aufwendungen

    müssen eigenen Vereinseinrichtungen und Ver-

    einszwecken dienen.

       Allen Zweigvereinen gemeinsam ist die

    planmäßige Vorbereitung der Kriegstätigkeit.

    6. Wie entsteht ein Zweigverein?

       Wo ein Zweigverein fehlt, begründen

    ihn 10 ordentliche Mitglieder durch Annahme

    einer vom Hauptvorstande zu bestätigenden

    Satzung.

    7. Wer wird Mitglied des Vater-

    ländischen Frauen-Vereins?

    Ordentliches Mitglied wird jede unbescholtene

    deutsche Frau oder Jungfrau ohne

    Unterschied des Glaubens und des Standes.

    Männer werden außerordentliche Mitglieder.

       Die Mitgliedschaft wird durch Eintritt in

    einen Zweigverein erworben.

    8. Welche Pflichten hat ein Mitglied?

       Ordentliche Mitglieder bezahlen die

    satzungsmäßig bestimmten Jahresbeiträge

    und sind nach Kraft und Bedürfnis für die

    Vereinszwecke tätig. Außerordentliche Mitglieder

    entrichten beliebige Jahresbeiträge.

    9. Welche Friedensaufgaben erfüllt

    der Vaterländische Frauen-Verein?

       Er bereitet seine Kriegstätigkeit vor und

    bildet Schwestern, Hilfsschwestern und Helferinnen

    vom Roten Kreuz aus.

       Er pflegt die Wöchnerin, sorgt für den

    Säugling, behütet das Kind, erzieht die

    Jugend und macht sie tüchtig für Haushalt

    und Beruf.

       Er bekämpft Laster und Seuchen, pflegt

    Alte, Kranke und Sieche, unterstützt Arme

    und Hilfsbedürftige.

       Er übt Arbeiterfürsorge, fördert das

    Volkswohl auf allen Gebieten und leiht dem

    Staate bei Notständen seine werktätige Unter-

    stützung.

       Er dient dem Vaterlande und allen Werken

    der Nächstenliebe unter dem Roten Kreuz.

    10. Was schuldet jede deutsche Frau

    dem Vaterländisch. Frauen-Verein?

    Sie muß Mitglied sein und Mitglieder

    werben; sie muß den Geist des Vater-

    ländischen Frauen-Vereins in sich aufnehmen

    und nach dem Vorbilde unserer Kaiserin

    Herz und Hand in seinen Dienst stellen.

                  Das Vaterland ruft.

    Deutsche Frau, erfülle Deine Pflicht!

  • October 31, 2017 18:39:52 Claudia Strachan

    Als

    Geburtstagsgabe für die Kaiserin

    haben wir heut von

    Frau          von Stutterheim

    Fräulein

    herzliche dankend erhalten:

        Eingekochtes Obst ............... Kilogramm

        Fruchtsaft ................... Liter.

     22. Oktober 1915

                         Der Vorstand.

     ... Unterschrift(en)

        Vorsitzende.            Schriftführer.


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Contributor
Wilfried Schulze-Weser
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http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/


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