Gymnasium Kiel - Prof. Peters, Vermerk vom 8.11.1917, item 1
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item 1
Königliches Gymnasium
zu Kiel
Am 7. November 1917 erschien der Herr
Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeber
in der Obertertia A und teilte der Klasse
mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzen bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzen müsse, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
hatte.
Sodann erteilte der Herr Direktor den
Schülern der Klasse einen scharfen Tadel,
weil sie über ihren Mitschüler Reese
zu Gericht gesessen [hätten] und dem Herrn
Direktor eine Liste derjenigen Schüler
eingeliefert hätten, die der Mei-
nung seien, daß Reese die Schule verlassen
müsse; ein solches Urteil über einen
Mitschüler stehe der Klasse nicht zu;
es wäre besser gewesen, wenn jeder
sich die Fragen vorgelegt hätte, ob er
an den oben genannten und anderen
bei Reese bemerkten Fehlern wohl selbst
so ganz unbeteiligt gewesen sei; dazu
komme noch, daß die Schüler durch
ein Mißverständis zu der Ansicht
gekommen seien, als ob ihr Ordinarius
ihnen zu dem von ihnen eingeschlagenen
Wege geraten habe; der
Ordinarius habe doch wielange vor einem
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Königliches Gymnasium
zu Kiel
Am 7. November 1917 erschien der Herr
Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeber
in der Obertertia A und teilte der Klasse
mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzen bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzen müsse, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
hatte.
Sodann erteilte der Herr Direktor den
Schülern der Klasse einen scharfen Tadel,
weil sie über ihren Mitschüler Reese
zu Gericht gesessen [hätten] und dem Herrn
Direktor eine Liste derjenigen Schüler
eingeliefert hätten, die der Mei-
nung seien, daß Reese die Schule verlassen
müsse; ein solches Urteil über einen
Mitschüler stehe der Klasse nicht zu;
es wäre besser gewesen, wenn jeder
sich die Fragen vorgelegt hätte, ob er
an den oben genannten und anderen
bei Reese bemerkten Fehlern wohl selbst
so ganz unbeteiligt gewesen sei; dazu
komme noch, daß die Schüler durch
ein Mißverständis zu der Ansicht
gekommen seien, als ob ihr Ordinarius
ihnen zu dem von ihnen eingeschlagenen
Wege geraten habe; der
Ordinarius habe doch wielange vor einem
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Königliches Gymnasium
zu Kiel
Am 7. November 1917 erschien der Herr
Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeber
in der Obertertia A und teilte der Klasse
mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzen bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzten müsste, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
hatte.
Sodann erteilte der Herr Direktor den
Schülern der Klasse einen scharfen Tadel,
weil sie über ihren Mitschüler Reese
zu Gericht gesessen [hätten] und dem Herrn
Direktor eine Liste derjenigen Schüler
eingeliefert hätten, die der Mei-
nung seien, daß Reese die Schule verlassen
müsse; ein solches Urteil über einen
Mitschüler stehe der Klasse nicht zu;
es wäre besser gewesen, wenn jeder
sich die Fragen vorgelegt hätte, ob er
an den oben genannten und anderen
bei Reese bemerkten Fehlern wohl selbst
so ganz unbeteiligt gewesen sei; dazu
komme noch, daß die Schüler durch
ein Mißverständis zu der Ansicht
gekommen seien, als ob ihr Ordinarius
ihnen zu dem von ihnen eingeschlagenen
Wege geraten habe; der
Ordinarius habe doch wielange vor einem
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Königliches Gymnasium
zu Kiel
Am 7. November 1917 erschien der Herr
Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeben
in der Obertertia A und teilte der Klasse
mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzen bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzten müsste, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
hatte.
Sodann erteilte der Herr Direktor den
Schülern der Klasse einen scharfen Tadel,
weil sie über ihren Mitschüler Reese
zu Gericht gesessen [hätten] und dem Herrn
Direktor eine Liste derjenigen Schüler
eingeliefert hätten, die der Mei-
nung seien, daß Reese die Schule verlassen
müsse; ein solches Urteil über einen
Mitschüler stehe der Klasse nicht zu;
es wäre besser gewesen, wenn jeder
sich die Fragen vorgelegt hätte, ob er
an den oben genannten und anderen
bei Reese bemerkten Fehlern wohl selbst
so ganz unbeteiligt gewesen sei; dazu
komme noch, daß die Schüler durch
ein Mißverständis zu der Ansicht
gekommen seien, als ob ihr Ordinarius
ihnen zu dem von ihnen eingeschlagenen
Wege geraten habe; der
Ordinarius habe doch wielange vor einem
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Königliches Gymnasium
zu Kiel
Am 7. November 1917 erschien der Herr
Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeben
in der Obertertia A und teilte der Klasse
mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzten bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzten müsste, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
hatte.
Sodann erteilte der Herr Direktor den
Schülern der Klasse einen scharfen Tadel,
weil sie über ihren Mitschüler Reese
zu Gericht gesessen [hätten] und dem Herrn
Direktor eine Liste derjenigen Schüler
eingeliefert hätten, die der Mei-
nung seien, daß Reese die Schule verlassen
müsse; ein solches Urteil über einen
Mitschüler stehe der Klasse nicht zu;
es wäre besser gewesen, wenn jeder
sich die Fragen vorgelegt hätte, ob er
an den oben genannten und anderen
bei Reese bemerkten Fehlern wohl selbst
so ganz unbeteiligt gewesen sei; dazu
komme noch, daß die Schüler durch
ein Mißverständis zu der Ansicht
gekommen seien, als ob ihr Ordinarius
ihnen zu dem von ihnen eingeschlagenen
Wege geraten habe; der
Ordinarius habe doch wielange vor einem
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Königliches Gymnasium
zu Kiel
Am 7. November 1917 erschien der Herr
Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeben
in der Obertertia A und teilte der Klasse
mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzten bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzten müsste, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
hatte.
Sodann erteilte der Herr Direktor den
Schülern der Klasse einen scharfen Tadel,
weil sie über ihren Mitschüler Reese
zu Gericht gesessen [hätten] und dem Herrn
Direktor eine Liste derjenigen Schüler
eingeliefert hätten, die der Mei-
nung seien, daß Reese die Schule ver-
lassen müsse; ein solches Urteil über ei
nen Mitschüler stehe der Klasse nicht zu;
es wäre besser gewesen, wenn jeder
sich die Fragen vorgelegt hätte, ob er
an den oben genannten und anderen
bei Reese bemerkten Fehlern wohl selbst
so ganz unbeteiligt gewesen sei; da-
zu komme noch, daß die Schüler durch
ein Mißverständis zu der Ansicht
gekommen sein, als ob ihr Ordina-
rius ihnen zu dem von ihnen einge-
schlagenen Wege geraten habe; der
Ordinarius habe doch wielange vor ei-
nem
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Königliches Gymnasium
zu Kiel
Am 7. November 1917 erschien der Herr
Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeben
in der Obertertia A und teilte der Klasse
mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzten bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzten müsste, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
hatte.
Sodann erteilte der Herr Direktor den
Schülern der Klasse einen scharfen Tadel,
weil sie über ihren Mitschüler Reese
zu Gericht gesessen [hätten] und dem Herrn
Direktor eine Liste derjenigen Schüler
eingeliefert hätten, die der Mei
nung seien, daß Reese die Schule ver
lassen müsse; ein solches Urteil über ei
nen Mitschüler stehe der Klasse nicht zu;
es wäre besser gewesen, wenn jeder
sich die Fragen vorgelegt hätte, ob er
an den oben genannten und anderen
bei Reese bemerkten Fehlern wohl selbst
so ganz unbeteiligt gewesen sei; da
zu komme noch, daß die Schüler durch
ein Mißverständis zu der Ansicht
gekommen sein, als ob ihr Ordina
rius ihnen zu dem von ihnen einge
schlagenen Wege geraten habe; der
Ordinarius habe doch wielange vor ei
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Königliches Gymnasium
zu Kiel
Am 7. November 1917 erschien der Herr
Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeben
in der Obertertia A und teilte der Klasse
mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzten bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzten müsste, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
hatte.
Sodann erteilte der Herr Direktor den
Schülern der Klasse einen scharfen Tadel,
weil sie über ihren Mitschüler Reese
zu Gericht gesessen [hätten] und dem Herrn
Direktor eine Liste derjenigen Schüler
eingeliefert hätten, die der Mei
nung seien, daß Ressen die Schule ver
lassen müsse; ein solches Urteil über ei
nen Mitschüler stehe der Klasse nicht zu;
es wäre besser gewesen, wenn jeder
sich die Fragen vorgelegt hätte, ob er
an den oben genannten und anderen
bei Reese bemerkten Fehlern wohl selbst
so ganz unbeteiligt gewesen sei; da
zu komme noch, daß die Schüler durch
ein Mißverständis zu der Ansicht
gekommen sein, als ob ihr Ordina
rius ihnen zu dem von ihnen einge
schlagenen Wege geraten habe; der
Ordinarius habe doch wielange vor ei
nem
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Direktor Geh. Studienrat Prof. Loeben
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mit, daß der Obertertianer Klaus Reese
sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
der Schule an die Mutter im
Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzten bestraft werden.
Die verbrannte Mitteilung an die Mutter
enthielt die Nachricht, daß Klaus Reese
nachsitzten müsste, weil er eine griechische
Hausarbeit von Finzenhagen abgeschrieben
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sich gegen die Ordnung der Schule schwer
vergangen habe, indem er eine Mitteilung
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Beisein seines Mitschülers Finzenhagen
verbrannt habe; er werde deshalb mit
zwei Stunden Nachsitzten bestraft werden.
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- 21535 / 251808
- Contributor
- Kieler Gelehrtenschule
November 8, 1917
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