Feldpostkarten und Militärpass von Franz Eduard Rexin (1886-1937), item 19
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Gültig bis zur Abnahme oder bis zur Aushändigung eines anderen Befehls, nur für den
Landwehrbezirk Kiel.
Stempel Abt.E.Facharb.KW 136
In den Militär-, Ersatzreservepaß oder Landsturmschein vorn einkleben!
Jahresklasse 1 06 Ziffer Nr. der Landwehrstamm-rolle (Ersatzreserverolle) des Bezkdos.
Landsturm
Ausweis (Paßnotiz)
Der Inhaber dieses Ausweises, - Wehrmann -
Arb. Eduard Rexin
wohnhaft zu Kiel Beseler Allee 57 ztr.
bisher I Inf . 84 ist am 6 / 4 16 entlassen und nur für die
Dauer der Beschäftigung bezw. Zurückstellung für Kaiserl. Werft.
in Kiel zurückgestellt.
Bezirkskommando Kiel
Stempel : Koenigl. Preuss. Bezirks-Kommando
Kiel
Rechteckiger Stempel
Meldestunden b. Bez.Feldw.
81/2 bis 1 UhrMerkblatt
für die aus kriegswirtschaftlichen Gründen Zurückgestellten
(Reklamierten).
I. Reise zum Arbeitsort und Meldung.
1. Sie haben sich von der entlassenden Dienststelle aus auf direktem Wege zu demjenigen
Bezirkskommando zu begeben, das für Ihre künftige Arbeitstelle zuständig ist und sich unter
Vorlage des Entlassungsscheines sowie des Soldbuches zu melden.
2. Die notwendige bürgerliche Kleidung, sowie etwaiges Handwerkszeug usw. lassen Sie
sich an die Adresse des Bezirkskommandos oder Ihres Arbeitsgebers schicken. - Schreiben Sie
schon vom Truppenteil aus darum. Die Militär-Bekleidungsstücke senden Sie nach Erhalt Ihrer
bürgerlichen Kleidung vom Urlaub oder von der Arbeitsstelle aus mit einem Verzeichnis
der Gegenstände an Ihren Truppenteil. Wenn Sie Ihre bürgerliche Kleidung an das Bezirkskommando
haben schicken lassen, werden Ihnen auch die Militärbekleidungsstücke von diesem
abgenommen und an den Ersatztruppenteil zurückgeschickt.
II. Gebührnisse.
1. Die Gehaltsempfänger erhalten Gehalt bis Ende des Entlassungsmonats, Löhnungsempfänger
die Löhnung bis zum Schluss des laufenden Monatsdrittels.
2. Verpflegungsgebührnisse werden, soweit sie zuständig sind, bis zum Abgangstage,
diesen ausgeschlossen, gewährt.
3. Die Abfindung mit Reise- oder Marschgebührnissen erfolgt nach den Bestimmungen
der Reiseordnung (§ 61) oder Marschgebührnisvorschrift (§ 42).
4. Freifahrt zum Bezirkskommando wird durch Ausstellung eines Militärfahrscheins
gewährt.
Die gezahlten Gebührnisse werden vom entlassenden Truppenteil vermerkt.
Wenden!
Handorff, Kiel. 775
-
Gültig bis zur Abnahme oder bis zur Aushändigung eines anderen Befehls, nur für den
Landwehrbezirk Kiel.
Stempel Abt.E.Facharb.KW 136
In den Militär-, Ersatzreservepaß oder Landsturmschein vorn einkleben!
Jahresklasse 1 06 Ziffer Nr. der Landwehrstamm-rolle (Ersatzreserverolle) des Bezkdos .
Landsturm
Ausweis (Paßnotiz)
Der Inhaber dieses Ausweises, - Wehrmann -
Arb. Eduard Rexin
wohnhaft zu Kiel Lasaler Allee 57 ztr.
bisher I Inf . 84 ist am 6 / 4 16 entlassen und nur für die
Dauer der Beschäftigung bezw. Zurückstellung für Kaiserl. Werft.
in Kiel zurückgestellt.
Bezirkskommando Kiel
Stempel : Koenigl. Preuss. Bezirks-Kommando
Kiel
Rechteckiger Stempel
Meldestunden b. Bez.Feldw.
81/2 bis 1 UhrMerkblatt
für die aus kriegswirtschaftlichen Gründen Zurückgestellten
(Reklamierten).
I. Reise zum Arbeitsort und Meldung.
1. Sie haben sich von der entlassenden Dienststelle aus auf direktem Wege zu demjenigen
Bezirkskommando zu begeben, das für Ihre künftige Arbeitstelle zuständig ist und sich unter
Vorlage des Entlassungsscheines sowie des Soldbuches zu melden.
2. Die notwendige bürgerliche Kleidung, sowie etwaiges Handwerkszeug usw. lassen Sie
sich an die Adresse des Bezirkskommandos oder Ihres Arbeitsgebers schicken. - Schreiben Sie
schon vom Truppenteil aus darum. Die Militär-Bekleidungsstücke senden Sie nach Erhalt Ihrer
bürgerlichen Kleidung vom Urlaub oder von der Arbeitsstelle aus mit einem Verzeichnis
der Gegenstände an Ihren Truppenteil. Wenn Sie Ihre bürgerliche Kleidung an das Bezirkskommando
haben schicken lassen, werden Ihnen auch die Militärbekleidungsstücke von diesem
abgenommen und an den Ersatztruppenteil zurückgeschickt.
II. Gebührnisse.
1. Die Gehaltsempfänger erhalten Gehalt bis Ende des Entlassungsmonats, Löhnungsempfänger
die Löhnung bis zum Schluss des laufenden Monatsdrittels.
2. Verpflegungsgebührnisse werden, soweit sie zuständig sind, bis zum Abgangstage,
diesen ausgeschlossen, gewährt.
3. Die Abfindung mit Reise- oder Marschgebührnissen erfolgt nach den Bestimmungen
der Reiseordnung (§ 61) oder Marschgebührnisvorschrift (§ 42).
4. Freifahrt zum Bezirkskommando wird durch Ausstellung eines Militärfahrscheins
gewährt.
Die gezahlten Gebührnisse werden vom entlassenden Truppenteil vermerkt.
Wenden!
Handorff, Kiel. 775
-
Gültig bis zur Abnahme oder bis zur Aushändigung eines anderen Befehls, nur für den
Landwehrbezirk Kiel.
Stempel Abt.E.Facharb.KW 136
In den Militär-, Ersatzreservepaß oder Landsturmschein vorn einkleben!
Jahresklasse 1 06 Ziffer Nr. der Landwehrstamm-rolle (Ersatzreserverolle) des Bezkdos .
Landsturm
Ausweis (Paßnotiz)
Der Inhaber dieses Ausweises, - Wehrmann -
Arb. Eduard Rexin
wohnhaft zu Kiel Lasaler Allee 57 ztr.
bisher I Inf. 84 ist am 6 / 4 16 entlassen und nur für die
Dauer der Beschäftigung bezw. Zurückstellung für Kaiserl. Werft.
in Kiel zurückgestellt.
Bezirkskommando Kiel
Stempel : Koenigl. Preuss. Bezirks-Kommando
Kiel
Rechteckiger Stempel
Meldestunden b. Bez,Feldw.
81/2 bis 1 UhrMerkblatt
für die aus kriegswirtschaftlichen Grüßen Zurückgestellten
(Reklamierten).
I. Reise zum Arbeitsort und Meldung.
1. Sie haben sich von der entlassenden Dienststelle aus auf direktem Wege zu demjenigen
Bezirkskommando zu begeben, das für Ihre künftige Arbeitstelle zuständig ist und sich unter
Vorlage des Entlassungsscheines sowie des Soldbuches zu melden.
2. Die notwendige bürgerliche Kleidung, sowie etwaiges Handwerkszeug usw. lassen Sie
sich an die Adresse des Bezirkskommandos oder Ihres Arbeitsgebers schicken. - Schreiben Sie
schon vom Truppenteil aus darum. Die Militär-Bekleidungsstücke senden Sie nach Erhalt Ihrer
bürgerlichen Kleidung vom Urlaub oder von der Arbeitsstelle aus mit einem Verzeichnis
der Gegenstände an Ihren Truppenteil. Wenn Sie Ihre bürgerliche Kleidung an das Bezirkskommando
haben schicken lassen, werden Ihnen auch die Militärbekleidungsstücke von diesem
abgenommen und an den Ersatztruppenteil zurückgeschickt.
II. Gebührnisse.
1. Die Gehaltsempfänger erhalten Gehalt bis Ende des Entlassungsmonats, Löhnungsempfänger
die Löhnung bis zum Schluss des laufenden Monatsdrittels.
2. Verpflegungsgebührnisse werden, soweit sie zuständig sind, bis zum Abgangstage,
diesen ausgeschlossen, gewährt.
3. Die Abfindung mit Reise- oder Marschgebührnissen erfolgt nach den Bestimmungen
der Reisordnung (§ 61) oder Marschgebührnisvorschrift (§ 42).
4. Freifahrt zum Bezirkskommando wird durch Austellung eines Militärfahrscheins
gewährt.
Die gezahlten Gebührnisse werden vom entlassenden Truppenteil vermerkt.
Wenden!
Handorff, Kiel. 775
-
Gültig bis zur Abnahme oder bis zur Aushändigung eines anderen Befehls, nur für den
Landwehrbezirk Kiel.
Stempel Abt.E.Facharb.KW 136
In den Militär-, Ersatzreservepaß oder Landsturmschein vorn einkleben!
Jahresklasse 1 06 Ziffer Nr. der Landwehrstamm-rolle (Ersatzreserverolle) des Bezkdos .
Landsturm
Ausweis (Paßnotiz)
Der Inhaber dieses Ausweises, - Wehrmann -
Arb. Eduard Rexin
wohnhaft zu Kiel Lasaler Allee 57 ztr.
bisher I Inf. 84 ist am 6 / 4 16 entlassen und nur für die
Dauer der Beschäftigung bezw. Zurückstellung für Kaiserl. Werft.
in Kiel zurückgestellt.
Bezirkskommando Kiel
Stempel : Koenigl. Preuss. Bezirks-Kommando
Kiel
Rechteckiger Stempel
Meldestunden b. Bez,Feldw.
81/2 bis 1 UhrMerkblatt
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- Regina Stöter-Franck
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