Andrej Gomiunik v mornarici, item 4

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                     Bestimmungen für die Gebarung mit dem Dienstbuche.

     Das Dienstbuch enthält alle auf militärische Angelegenheiten bezug-

habende Daten, wird am Lande bei der Kompagnie, an Bord von dem

militärischen Vorgesetzten in Verwahrung gehalten und'gelangt bei Ein-,

Aus- und bei Überschiffung, daun bei der Übergabe von einem Rechnungs-

körper zu einem anderen, immer nur an den militärischen Kommandanten

des Mannes.

    Bei einer Übergabe des Mannes an einen nicht militärischen Vorge-

setzten verbleibt das Dienstbuch bei 5er Slammabteilung, beziehungsweise

ist dasselbe an die Stammabteilung, zu senden.

   Wenn eingeschiffte Mannschaft beim Matrosenkorps von einer Abteilung

zu einer anderen transferiert wird, sind die betreffenden Schiffskommanden

seitens der Stammabteilung, von welcher aus die Abtransferierung stattfand,

hievon in geeigneter Weise zu verständigen.

   Die Schiffskommanden haben hiernach die Außenseite, sowie die erste

und siebente Blattseite des Dienstbuches richtig zu stellen.

   Die Schußblätter sind nach § 19 der Schießinstruktiou für das 8 mm

Kepetiergewehr (Stutzen) und für den Revolver evident zu führen-und im

Dienstbuche ganz rückwärts einzufügen.

   Die Dienstbücher der Mannschaft sind nach Übertritt derselben in den

Reservestand bei den Stammabteilungen jahrgangsweise und im Rahmen jedes

einzelnen Jahrganges alphabetisch geordnet, noch weitere fünf Jahre vom

Zeitpunkte — als der bettreffende Mann aus dem Stande.der Seewehr tritt

—gerechnet, in Aufbewahrung zu halten und sodann an die Verwaltungs-

kommission des Matrosenkorps behufs Verstampfung zu übergeben.


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                     Bestimmungen für die Gebarung mit dem Dienstbuche.

     Das Dienstbuch enthält alle auf militärische Angelegenheiten bezug-

habende Daten, wird am Lande bei der Kompagnie, an Bord von dem

militärischen Vorgesetzten in Verwahrung gehalten und'gelangt bei Ein-,

Aus- und bei Überschiffung, daun bei der Übergabe von einem Rechnungs-

körper zu einem anderen, immer nur an den militärischen Kommandanten

des Mannes.

    Bei einer Übergabe des Mannes an einen nicht militärischen Vorge-

setzten verbleibt das Dienstbuch bei 5er Slammabteilung, beziehungsweise

ist dasselbe an die Stammabteilung, zu senden.

   Wenn eingeschiffte Mannschaft beim Matrosenkorps von einer Abteilung

zu einer anderen transferiert wird, sind die betreffenden Schiffskommanden

seitens der Stammabteilung, von welcher aus die Abtransferierung stattfand,

hievon in geeigneter Weise zu verständigen.

   Die Schiffskommanden haben hiernach die Außenseite, sowie die erste

und siebente Blattseite des Dienstbuches richtig zu stellen.

   Die Schußblätter sind nach § 19 der Schießinstruktiou für das 8 mm

Kepetiergewehr (Stutzen) und für den Revolver evident zu führen-und im

Dienstbuche ganz rückwärts einzufügen.

   Die Dienstbücher der Mannschaft sind nach Übertritt derselben in den

Reservestand bei den Stammabteilungen jahrgangsweise und im Rahmen jedes

einzelnen Jahrganges alphabetisch geordnet, noch weitere fünf Jahre vom

Zeitpunkte — als der bettreffende Mann aus dem Stande.der Seewehr tritt

—gerechnet, in Aufbewahrung zu halten und sodann an die Verwaltungs-

kommission des Matrosenkorps behufs Verstampfung zu übergeben.


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  • November 1, 2018 10:58:40 Anastasia Ioannou

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                         Bestimmungen für die Gebarung mit dem Dienstbuche.

         Das Dienstbuch enthält alle auf militärische Angelegenheiten bezug-

    habende Daten, wird am Lande bei der Kompagnie, an Bord von dem

    militärischen Vorgesetzten in Verwahrung gehalten und'gelangt bei Ein-,

    Aus- und bei Überschiffung, daun bei der Übergabe von einem Rechnungs-

    körper zu einem anderen, immer nur an den militärischen Kommandanten

    des Mannes.

        Bei einer Übergabe des Mannes an einen nicht militärischen Vorge-

    setzten verbleibt das Dienstbuch bei 5er Slammabteilung, beziehungsweise

    ist dasselbe an die Stammabteilung, zu senden.

       Wenn eingeschiffte Mannschaft beim Matrosenkorps von einer Abteilung

    zu einer anderen transferiert wird, sind die betreffenden Schiffskommanden

    seitens der Stammabteilung, von welcher aus die Abtransferierung stattfand,

    hievon in geeigneter Weise zu verständigen.

       Die Schiffskommanden haben hiernach die Außenseite, sowie die erste

    und siebente Blattseite des Dienstbuches richtig zu stellen.

       Die Schußblätter sind nach § 19 der Schießinstruktiou für das 8 mm

    Kepetiergewehr (Stutzen) und für den Revolver evident zu führen-und im

    Dienstbuche ganz rückwärts einzufügen.

       Die Dienstbücher der Mannschaft sind nach Übertritt derselben in den

    Reservestand bei den Stammabteilungen jahrgangsweise und im Rahmen jedes

    einzelnen Jahrganges alphabetisch geordnet, noch weitere fünf Jahre vom

    Zeitpunkte — als der bettreffende Mann aus dem Stande.der Seewehr tritt

    —gerechnet, in Aufbewahrung zu halten und sodann an die Verwaltungs-

    kommission des Matrosenkorps behufs Verstampfung zu übergeben.


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Radšel Horvat
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